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Montabaur
h ohnestimmt: § 14 Vorstand 2.e Entfall des Pressewartes;
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- ,i Hör Vorsitzenden von Ausschüssen; Entfall 4. integriert in 3. f Entfall — w-:*-1-n -• -
2 . t Enttan □« ß rü ß un g durch den Vorsitzenden; 2. Totengeden •mp des Vorstandes; 4. Berichte der Abteilungen; 5. Bericht des Bericme q g Berjcht der Kassenprüfer; 7. Entlastung des Vorstan-
:ha e "Abstfmmung"über Satzungsänderung; 9. Neuwahlen; 10. Ver
hiedenes. der Tagesordnun g bitten wir eine Woche vor der
^ammlung beim 1. Vorsitzenden, Volker Schmengler, schriftlich ein-
ireichen.
BUCHFINKENLAND
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Brennholzbestellung bis 15.01.2003 für die Gemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen
1 Traditionelles Buchenbrennholz in Raummetern. Das Holz liegt an einer Waldstraße und kostet 34 €/rm.
2 Für Personen, die im Umgang mit Motorsäge und Spalthammer 'übt sind und körperliche Arbeit nicht scheuen, bieten wir Langholz in Kleinpoltem zu jeweils 10 Stück an, dass sind je nach Länge und Stärke ca. 2 bis 4 rm. Auch dieses Holz lagert an der Waldstraße und kostet 23 €/rm.
3 preiswerteste Variante ist im Wald liegendes Kronen- und Restholz selbst aufzuarbeiten. Neben geeignetem Werkzeug ist ISicherheitsausrüstung zu empfehlen.
, D|g Abfuhr darf nur über markierte Rückwege erfolgen. Der Preis wird jeweils vereinbart und richtet sich nach Baumart, Stärke, Hanglage. Bestellungen werden bis 15.01.2003, angenommen bei Förster Manfred Henkes, Tel. 06439/1626.
Manfred Henkes, Revierförster
Einladung der Buchfinkensenioren zum Diavortrag
Mittwoch, 15.01.2003, um 14.30 Uhr, sind die Buchfinkensenioren zu ftnem Diavortrag bei Kaffee und Kuchen ins Pfarrheim zu Gackenbach pich eingeladen.
Harrer Dieter Thon lässt noch einmal besondere Erlebnisse aus dem Imeinsamen Urlaub der Senioren im Jahre 2002 Revue passieren. Meldungen bitte bis Sonntag, 12.01.2003, bei Reinhard Lehmler, Tel. 439/7194 und Erich Arle, Tel. 06439/7892.
[Für Kaffee und Kuchen erheben wir einen Unkostenbeitrag von 4,00 Euro.
KPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
Einladung zur Jahreshauptversammlung und Neujahrsempfang mit I MdL Harald Schweitzer
i,Der Ortsverein Buchfinkenland lädt dazu alle Mitglieder und Interessenten für Samstag, 18.01.2003,18.00 Uhr im Gasthof “Zum Wiesengrund” [in Gackenbach sehr herzlich ein.
Die aktuelle Politik für den Bürger” ist Thema des Vortrags unseres Land- jysabgeordneten Harald Schweizter.
ngard Lücke, Ortsvereinsvorsitzende, Horbach, Tel. 06439/5279.
Gackenbach
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Iprechstunde des Ortsbürgermeisters
l iS" ..von 19.00 bis 20.00 Uhr
L r^ehaus, Im Wiesengrund 1
MSeton Gemeindehaus. 06439/1764
e ' ndehaus .06439/909362
. og-gackenbach@t-online.de
S f p°ä riVat .06439/900990
I E-MaH .06439/900968
Ir . Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
Be, < an ntmachung über die Festsetzung
lest^^d^bgaben für das Kalenderjahr 2003
i vom n 7 9 no e !^ r „ undsteuer Senn. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- ifunosnpeM 8 ' 973 ' BGBI - 1 s - 965 > geändert durch Art. 15 des Ein-
lBl IS 3341 H ZUr Ab 9 abenordnun 9 ' EGA0 1977 ' vom 14 - 12 - 1976 ‘ der derzeit V’i, l4unde steuersatzung der Ortsgemeinde Gackenbach .ges gem g 1 e ( l® nden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbei- Jeinland-Pfai, des Land esgesetzes über die Landwirtschaftskammer Die Ortsaem z , vom 28 - 7 -1980 in der derzeit geltenden Fassung) f ©euerfür Gackent) ach erhebt im Kalenderjahr 2003 die Grund- PpGrundstücko H be der Land ' und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und f/%nAbaahen* u Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son- ' nac ' 1 den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2002.
Nr. 02/2003
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
i.V. Stein, Erster Beigeordneter
Arbeitskreis “Gemeindeleben” tagt
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises “Gemeindeleben” findet am Montag, 13.01.2003, um 20.00 Uhr, im Gasthaus “Zum Wiesengrund” statt. Alle Arbeitskreismitglieder und interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hierzu ganz herzlich eingeladen.
Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Treppenanlagen sind im Winterhalbjahr gesperrt
Es erfolgt kein Winterdienst
Die gemeindlichen Treppenanlagen zwischen den Straßen “Im Boden” und der Landesstraße L 326, der Lindenstraße und “Ober dem Kirchweg” sowie der Neuen Hohl und dem Halfterweg sind für das Winterhalbjahr 2002/2003 gesperrt. Dort erfolgt kein Winterdienst. Ich bitte herzlich um Beachtung.
Hans-Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
Chorprobe MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Unsere erste Chorprobe nach der Weihnachtspause findet am 17.01.2003 statt.
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeiqen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: wochenblattQmontabaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
VERLAG
WITTICH

