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Welschneudorf
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von 18.30 bis 20.30 Uhr
Gemeindeverwaltung. Tel und Fax 02608/204
Vermietung Gnllplat/. Wilhelm Eberth .02608/202
Vermietung Kurfurstenhalle. Helmut Rotter.06439/7710
Neues Mandat im Gemeinderat
Hartmut Ostermann hat aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat im Gemeinderat niedergelegt Hartmut Ostermann kann in der Zeit von 1974 bis 1984 und erneut seit 1999 auf eine insgesamt dreizehnjährige Rat- statigkeit zuruckbhcken Er war weiterhin in verschiedenen Ausschüssen tätig, darunter der Rechnungsprufungs-Ausschuss, Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Die Ortsgemeinde Welschneudorl verliert em engagiertes und kompetentes Ratsmitglied Ich persönlich habe Hartmut Ostermann vor allem als sehr angenehmen Menschen und Gesprächspartner kennengelernt, dar stets bemüht war, zu vermitteln und die Wogen in so mancher Diskussion geglättet hat Rat und Ortsburgermei- ster akzeptieren mit Bedauern die Grunde für die getroffene Entscheidung und bedanken sich für die jahrelange gute Zusammenarbeit. Als Nachfolgerin wurde in der Sitzung am 10 12 2002 Walburga Best in ihr Amt emgefuhrt
Torsten Schwarz. Ortsbügermeister
Frauenchor Musica Viva e.V.
Chorprobe
Die erste Chorprobe nach den Weihnachtsferien findet statt am Montag, 06 01 2003. 19 1 5 Uhr Westerwälder Hof. Welschneudorf.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am Montag. 13 01 2003. 20 00 Uhr “Westerwalder Hof Welschneudorf nach der Chorprobe
Tagesordnung Jahresberichte der Chorleitenn, Schatzmeistenn und Schriftführerin. Entlastung des Vorstandes. Neuwahl des Vorstandes, Verschiedenes
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.
“GELBACHHÖHEN”
Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags von 19 00 bis 20.00 Uhr
n erungen werden am Rathaus bekannt gemacht
Öffentliche Bekanntmachung
öer Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 2003
VOm 20.12.2002
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R^nÄ 10 ^ 3 ' hat au, 9 r und der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Genehm 0 P alz * 0, 9 ende Haushaltssatzung beschlossen, die nach de vom iQ U ü?£V rch die Kr ®'sverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- 8 12 2002 hiermit bekanntgemacht wird:
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249.000.
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101.000 - t ,
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§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .
in der Ausgabe auf .
Vermögenshaushalt in der Einnahme auf
in der Ausgabe auf .
festgesetzt B
Es werden festgesetzt
1 der Gesamtbetrag der Kredite auf .
2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalts )■* wie folgt festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) .269 v
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v
2. Gewerbesteuer.330 v •
3 Die Hundesteuer betragt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde bietes gehalten werden
für den ersten Hund .25.0C
für den zweiten Hund .66.0C
für jeden weiteren Hund .81,0C
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushallssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Han haltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 18 12 2002 ,
Kreisverwaltung des Westenvaldkreises Im Auftra
Abt. 2-20 Az. 029/901 10 Med-^m
III. -' * &
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01 2003 - 22.01 20! bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fmanzabteilung. Z mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der h narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8 00 Uhr bis 12.30 Uhr und .
14 00 Uhr bis 16 00 Uhr. donnerstags von 8.00 Uhr bis 12 30 Uhr ^
14 00 Uhr bis 18 00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffe lieh aus
Montabaur. 20.12.2002 (S.) Har
Ortsgemeindeverwaltung Daubach Ortsbürgermeisu
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschnft* dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomm«j sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an guK zustande gekommen Dies gilt nicht, wenn
1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gene | migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzu; verletzt worden sind, oder
2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde dsl Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahren J oder Formvorschntten gegenüber der Gemeindeverwaltung unh Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen sc schriftlich geltend gemacht hat
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kar I auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fnst jedermann diese Verle! zung geltend machen (§ 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rhemlan«| Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31 Januar 1994 (GVBI. S 153).
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Daubach vom 16.12.2002 i
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2003 einstimmig verabschiedet In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung uni Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushattssatzu 2003 an
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit d Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nai Erläuterung zum Planmhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim] mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 2003. die die summansche Zusammenfassung de Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen. Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .je 249 000,00 <s
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .je 101.000.00 tjj
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2003 wie folgt fes' gelegt:
Grundsteuer A.
Grundsteuer B.317 v
Gewerbesteuer.330 v.
Die Hundesteuer betragt ^
für den ersten Hund .....25.— t*
für den zweiten Hund.66,— €
für jeden weiteren Hund.81,— E
für Kampfhunde.511,— €
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus haltsjahr 2003 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbehcht. Hier aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben
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