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aTrnen von Boden (Postkartenformat) liegen vor und kön- ^ aüt von 40 Cent pro Stück beim Ortsbürgermeister erworben

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^hneTlBanner, Hissflaggen, Hängefahnen) sind nur noch in f hl vorrätig Wer noch keine besitzt, jedoch erwerben möch- Wurstvi ^alsbald beim Ortsburgermeister melden.

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angenommen worden.

+keine Chronik besitzt, jedoch an der Geschichte unseres Bor­niert ist. oder ein passendes Buchgeschenk sucht, kann eine mPreis von 35,80 Euro beim Ortsburgermeister erwerben.

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e/en Heimkampf des ASV Boden können die Zuschauer am kom- el e f°n221 ^stag m der Ahrbachhalle in Boden erleben. Bereits um 18.30 dort die beiden langjährigen Konkurrenten AC Thalieschweiler rSastgeber ASV Boden aufeinander. Unmittelbar nach dem Kampf jigleicher Stätte die Weihnachtsfeier des ASV Boden statt, zu der Wie und Mitglieder des Vereins recht herzlich eingeladen sind.

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.von 17.00 bis 19.30 Uhr

.nach Vereinbarung

2/16606. Fax: 02602/917396

Iche Bekanntmachung

terung des BebauungsplanesIllbach rtsgemeinde Heiligenroth;

Wiche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. iBaugesetzbuches (BauGB)

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Nr. 50/2002

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 den Beschluss gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezogene Bürger­beteiligung zu verzichten und den Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanesIllbach öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.12.2002 - 31.01.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 11.12.2002 Erich Herbst

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seinerSitzung am 10.12.2002 den Beschluss gefaßt, gemäß § 13 BauGB auf die vorgezogene Bürger­beteiligung zu verzichten und den Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanesIndustriegebief öffentlich auszulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.12.2002 -31.01.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze.

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Heiligenroth, 11.12.2002

Erich Herbst

Ortsbürgermeister