Wochenblatt VG Montabaur
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Nasse Wände - Feuchte Keller?
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• Bauaustrocknung (Verleih von Kondenstrockner) ■ Bausanierung
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Geschenkgutschein unterm Weihnachtsbaum - nicht immer die beste Alternative
Gerade zu Weihnachten sind Geschenkgutscheine sehr beliebt und oftmals sinnvoller als ein Verlegenheitsgeschenk. Manch ein Beschenkter löst ihn sofort ein. andere warten lange. “Allzu viel Zeit sollte man sich mit der Einlösung aber nicht lassen", darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin.
Oftmals sind Gutscheine zeitlich befristet. Der Händler kann nach Ablauf dieser Frist grundsätzlich die Einlösung gegen Ware verweigern. Dies bedeutet aber nicht, dass das für den Gutschein gezahlte Geld ersatzlos verfällt. Der Gutscheininhaber hat dann lediglich keinen Anspruch mehr auf Einlösung des Gutscheinbetrages gegen Ware. Er kann statt dessen vom Händler die Rückzahlung des Geldbetrages abzüglich dessen entgangenen Gewinns verlangen.
Unbefristete Gutscheine, die nach dem 01.01.2002 ausgestellt wurden, verfallen aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften spätestens drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden.
Für Gutscheine aus dem Jahr 2001 gilt: Der Händler, der den Gutschein ausgestellt hat, muss bei seiner Einlösung den damals wahrscheinlich noch in D-Mark ausgewiesenen Betrag mit dem offiziellen Wechselkurs auf den entsprechenden Betrag in Euro umrechnen.
Der Tipp: Geschenkgutscheine von einem Händler bringen nicht immer nur Freude. Wenn der Beschenkte die Einlösefristen verpasst oder schlichtweg keine ihm gefallende Ware findet, kann ein solches Geschenk Probleme oder gar Ärger bringen.
Sinnvoller und auch persönlicher ist es daher, einen selbst gestalteten Gutschein zu schenken und es dem Beschenkten zu überlassen, wie bzw. wo er diesen einlöst.
Weitere Informationen zu Gutscheinen erhalten Interessierte in einem dreiseitigen Faxabruf der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. unter der Nummer 0190/778088118 (1,24 € pro Minute) oder als download im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de. Eine individuelle Beratung zu Gutscheinen und Umtauschmöglichkeiten erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags in den örtlichen Verbraucherberatungsstellen.
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