jVG Montabaur
Nr. 49/2002
Nomborn
«ninde des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
.06485/228
..
„iche Bekanntmachung
k.iicsatzunq des Kindergartenzweckverbandes
JSomborn für das Jahr 2003 vom 19.11.2002
.«^Versammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ^rRheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die 1-^iqung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts- 27 . 1 1.2002 hiermit bekannt gemacht wird:
ti-gilsptan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Mshaushalt
auf.228.000,— €
■äjgabe auf.228.000,— €
joenshaushalt
:- 3 ^e auf.8.000,— €
i,:;äbs auf. 8.000,— € festgesetzt.
i( i.den nicht veranschlagt
fegsarrnächtigungen werden nicht veranschlagt.
haedarffürdie Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kinder-
:»!rägt 60.000,— €.
ra:e 2003 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen denden Kindergarten am 31.7. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. £/g)zu ermitteln.
Kinder Umlage €
r; 'de Heilberscheid 22 26.938,78
r;-de Nombom 27 33.061,22
49 60.000,00
npgder Haushaltssatzung
[^Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilber- " mborn für das Haushaltsjahr 2003 werden keine Bedenken
ffefateur, 27 11.2002 ptog des Westerwaldkreise Ifcl W901.10
i .A Silvia Pistor
güsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.2002 -18.12.2002 piEtandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- p,toad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- ptlmontags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 h«, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 ^freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
id, 29.11,2002 (S.) Kindergartenzweckverband
Heilberscheid/Nombom Hübinger, Verbandsvorsitzender
»unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften i e . i oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen nac ^ der Bekanntmachung als von Anfang an gültig pommen. Dies gilt nicht, wenn
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- to , u ? le J Aus ' ,erti 9 un 9 oder die Bekanntmachung der Satzung 2; je nsind , oder
üdiiuith 9r in ^ atz 1 Qonannten Frist die Aufsichtsbehörde den fer Form eanstanc *°t oder jemand die Verletzung der Verfahrens- seichm n Vor f hriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter liiirh n£ des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, jwgeltend gemacht hat.
flAbla,/H 8r ebun9 nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann machen 10 1 ^nannten Frist jedermann diese Verlet-
^31 ^Janua 1 ^ "° r ^- n ~ VOn F * heinland * p * alz (öemO) in der
1994 (GVBI, S. 153).
l 3Ä! Kjndergartenzweckverbandes
J!l Abnahon °i n vom 27 - November 2002
C abenordn ong
Perüf 1 ^ 6 Betriede gewerblicher Art nen des öffentlichen Rechts
r" 6Ckverband der Ortsgemeinde Heilberscheid und seinem Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Kindergarten Heilberscheid/Nomborn, Waldstraße 12,
56412 Heilberscheid
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung
Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Unterhaltung der Kindergärten.
§ 3
Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der BgA.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§5
Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.
§6
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nombom, 27.11.2002 (S.) Hübinger
Zweckverbandsvorsitzender
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Nombom, 27.11.2002 (S.) Hübinger
Zweckverbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 19.11.2002 des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2001 I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahme Summe bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Summe bereinigte Soll-Ausgaben Überschuss/Fehlbetrag Festgestellt:
Montabaur, 11.01.2002,
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
II.
Entlastungsbeschluß
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 09 . 12.2002 -18.02.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8 00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8 00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8 00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 02.12.2002 Hübinger
Kindergartenzweckverband Verbandsvorsitzender
Heilberscheid/Nombom
Verwaltungs
Vermögens
Gesamt
haushalt/DM
haushalt/DM
DM
365.747,02
12.374,60
378.121,62
365.747,02
12.374,60
378.121,62
365.747,02
12.374,60
378.121,62
365.747,02
12.374,60
378.121,62
0,00
0,00
0,00
Stein, I. Beigeordneter

