Einzelbild herunterladen

jVG Montabaur

Nr. 49/2002

Nomborn

«ninde des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

.06485/228

..

iche Bekanntmachung

k.iicsatzunq des Kindergartenzweckverbandes

JSomborn für das Jahr 2003 vom 19.11.2002

.«^Versammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ^rRheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die 1-^iqung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts- 27 . 1 1.2002 hiermit bekannt gemacht wird:

ti-gilsptan für das Haushaltsjahr 2003 wird im Mshaushalt

auf.228.000,

äjgabe auf.228.000,

joenshaushalt

:- 3 ^e auf.8.000,

i,:;äbs auf. 8.000, festgesetzt.

i( i.den nicht veranschlagt

fegsarrnächtigungen werden nicht veranschlagt.

haedarffürdie Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kinder-

:»!rägt 60.000,.

ra:e 2003 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen denden Kindergarten am 31.7. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. £/g)zu ermitteln.

Kinder Umlage

r; 'de Heilberscheid 22 26.938,78

r;-de Nombom 27 33.061,22

49 60.000,00

npgder Haushaltssatzung

[^Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilber- " mborn für das Haushaltsjahr 2003 werden keine Bedenken

ffefateur, 27 11.2002 ptog des Westerwaldkreise Ifcl W901.10

i .A Silvia Pistor

güsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.2002 -18.12.2002 piEtandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- p,toad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- ptlmontags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 h«, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 ^freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

id, 29.11,2002 (S.) Kindergartenzweckverband

Heilberscheid/Nombom Hübinger, Verbandsvorsitzender

»unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften i e . i oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen nac ^ der Bekanntmachung als von Anfang an gültig pommen. Dies gilt nicht, wenn

über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- to , u ? le J Aus ' ,erti 9 un 9 oder die Bekanntmachung der Satzung 2; je nsind , oder

üdiiuith 9r in ^ atz 1 Qonannten Frist die Aufsichtsbehörde den fer Form eanstanc *°t oder jemand die Verletzung der Verfahrens- seichm n Vor f hriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter liiirh n£ des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, jwgeltend gemacht hat.

flAbla,/H 8r ebun9 nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann machen 10 1 ^nannten Frist jedermann diese Verlet-

^31 ^Janua 1 ^ "° r ^- n ~ VOn F * heinland * p * alz (öemO) in der

1994 (GVBI, S. 153).

l! Kjndergartenzweckverbandes

J!l Abnahon °i n vom 27 - November 2002

C abenordn ong

Perüf 1 ^ 6 Betriede gewerblicher Art nen des öffentlichen Rechts

r" 6Ckverband der Ortsgemeinde Heilberscheid und seinem Betrieb gewerblicher Art (BgA)

Kindergarten Heilberscheid/Nomborn, Waldstraße 12,

56412 Heilberscheid

ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des AbschnittesSteuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung

Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Unterhal­tung der Kindergärten.

§ 3

Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwen­dungen aus den Mitteln der BgA.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergü­tung begünstigt werden.

§5

Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

§6

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nombom, 27.11.2002 (S.) Hübinger

Zweckverbandsvorsitzender

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Nombom, 27.11.2002 (S.) Hübinger

Zweckverbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Ver­bandsversammlung vom 19.11.2002 des Kindergartenzweckverban­des Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2001 I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahme Summe bereinigte Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Summe bereinigte Soll-Ausgaben Überschuss/Fehlbetrag Festgestellt:

Montabaur, 11.01.2002,

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

II.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahres­rechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe­lege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 09 . 12.2002 -18.02.2002 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8 00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8 00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8 00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 02.12.2002 Hübinger

Kindergartenzweckverband Verbandsvorsitzender

Heilberscheid/Nombom

Verwaltungs­

Vermögens­

Gesamt

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

365.747,02

12.374,60

378.121,62

365.747,02

12.374,60

378.121,62

365.747,02

12.374,60

378.121,62

365.747,02

12.374,60

378.121,62

0,00

0,00

0,00

Stein, I. Beigeordneter