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Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-

Nr. 49/2002

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(S.) Hübinger Verbandsvorsitzender

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i ter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften f 1 oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen «nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Urnen Dies gilt nicht, wenn

tLmunaen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Jiwiiden sind, oder

j rfder in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den ^beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- MMivorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter flnungdes Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, h geltend gemacht hat.

^ ine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann Inderin Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- jailmachen

^jder Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der

Kvom

H,994(GVBI. S. 153).

fche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung

sEntlastungsbeschlusses

landsversammlung

t lfi002 des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/ nfirdas Haushaltsjahr 2001

psrechnung

Ldes Ergebnisses

)is 19.00

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Verwaltungs­

haushalt/DM

365.747,02

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v,11.01.2002

üjrfindeverwaltung Montabaur

Vermögens- Gesamt

12.374,60 378.121,62

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I. Beigeordneter

228.00I

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en einzef hten(§7At

sbeschluß

Versammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde- ' 3 Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahres- « m äß§ 114 GemO.

3wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger­ten Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus* Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe-

teichtet.

bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- * siri (l,wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

^Auslegung

f* e( J nun 9 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- ^1)9.12.2002 -18.02.20 02 bei der Verbandsgemeindeverwal- Finanzabteilung, Zimmer 109. Konrad-Adenauer-Platz ' 4)aur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs Xu.- 30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. donners- ijji 0hr .* )ls 1 2 30 Uhr und von 14.00 Uhr «sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. n 02.12.2002 Kindergartenzweckverband

Heilberscheid/ Nombom (S.) Hübinger, Verbandsvorsitzender

tofflnntmachung

, n x)0 L e B S der 9artenzweckverbandes f, *lKfNom born vom 27. Nov. 2002

Abgabenordnung

^IWn* te .i Betrlebe 9®werbllcher Art inendes öffentlichen Rechts

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JteML rendds Uhr und >,30 Ufc 111

^ 'woiatmif 60 ^ 0 ^ 300 der Ortsgemeinde Heilberscheid und l/riA^ itite-u ,.. seinerT1 Betrieb gewerblicher Art (BgA)

SiW y ^r$cheu rsche,d/ N ombor n, Waldstraße 12,

W?) gemeinnützige Zwecke im Sinne des

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egunstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

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'Sszweck^ ' St d ' e ®' ldun 9 und Erziehung von Kindern. rder 9ärten ,lrC * verw ' r * < l* cb f insbesondere durch die Unterhal-

§3

Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwen­dungen aus den Mitteln der BgA.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergü­tung begünstigt werden.

§ 5

Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

§ 6

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nombom, 27.11.2002 (S) Hübinger

Zweckverbandsvorsitzender

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Nombom, 27.11.2002 (S.) Hübinger,

Zweckverbandsvorsitzender

Kath. Pfarramt St. Laurentius

Diebstahl in der Kirche Heilberscheid

In der Filialkirche Heilberscheid wurden vom Marienaltar (rechte Seite) zwei Kerzenleuchter gestohlen. Die Leuchter sind aus Messing getrieben und poliert, ca. 30 cm. hoch. Als Tatzeit ist die Zeit zwischen Samstag, 23.11., 8.00 Uhr und Sonntag, 24.11.2002, 13.00 Uhr auszunehmen. Sachdienliche Hinweise bitte an das kath. Pfarramt, Nentershausen oder an die Polizeistation Montabaur, Tel. 02602/92260, melden.

TM Heilberscheid

Am Samstag, 07.12.2002, bitten wir alle Aktiven zu einem Arbeitseinsatz in unser Sporthäuschen. Hier wollen wir um 13.30 Uhr mit einer groß ange­legten Grundreinigung starten. Bitte hierzu Reinigungswerkzeug (Schrub­ber, Fenstertuch, Hochdruckreiniger o.ä.) mitbringen, damit unsere Hüt­te wieder schnellstens im Hochglanz erstrahlt.

Ferner bestreitet unsere Vertragslieferanten Eduard an diesem Nachmit­tag seinen alljährlichen Glühwein-Umtrunk zugunsten der Aktion Men­schen. Natürlich wollen wir uns hier nach getaner Arbeit zu einem Kondi­tionstraining für die gute Sache einbringen.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent­nehmen.

Tel. u. Fax:.06485/223.

Sitzung des Ortsgemeinderats der Ortsgemeinde Nentershausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nenters­hausen findet am Donnerstag, 12.12.2002, um 19.00 Uhr im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 23.08. und 24.10.2002 (öffentlicher Teil)

2 Neubesetzung des Umlegungsausschusses; Neuwahl des Vorsitzenden

3 Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 2001 und Entla­stungserteilung für das Haushaltsjahr 2001

4. Verschiedenes c Finwohnerfraaestunde