Nr.4gl^GMon tabaur
Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-
Nr. 49/2002
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(S.) Hübinger Verbandsvorsitzender
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i ter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften f 1 oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen «nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Urnen Dies gilt nicht, wenn
tLmunaen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ’ die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Jiwiiden sind, oder
j rfder in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den ^beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- MMivorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter flnungdes Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, h geltend gemacht hat.
^ ine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann Inderin Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- jailmachen
^jder Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der
Kvom
H,994(GVBI. S. 153).
fche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung
sEntlastungsbeschlusses
landsversammlung
t lfi002 des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/ nfirdas Haushaltsjahr 2001
psrechnung
L’des Ergebnisses
)is 19.00
jr Gemeij ichlosi als Aufsii
Verwaltungs
haushalt/DM
365.747,02
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365.747,02
0,00
v,11.01.2002
üjrfindeverwaltung Montabaur
Vermögens- Gesamt
12.374,60 378.121,62
12.374,60 378.121,62
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0,00 0,00
Stein
I. Beigeordneter
228.00I
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en einzef hten(§7At
sbeschluß
Versammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde- ' 3 Montabaur für das Haushaltsjahr 2001 aufgestellte Jahres- « m äß§ 114 GemO.
3wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgerten Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus* Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe-
teichtet.
bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- * siri (l,wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
^Auslegung
f* e( J nun 9 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht- ^1)9.12.2002 -18.02.20 02 bei der Verbandsgemeindeverwal- Finanzabteilung, Zimmer 109. Konrad-Adenauer-Platz ' 4)aur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs Xu.- 30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. donners- ijji 0hr .* )ls 1 2 30 Uhr und von 14.00 Uhr «sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. n 02.12.2002 Kindergartenzweckverband
Heilberscheid/ Nombom (S.) Hübinger, Verbandsvorsitzender
tofflnntmachung
, n x)0 L e B S der 9artenzweckverbandes f, *lKfNom born vom 27. Nov. 2002
Abgabenordnung
^IWn* te .i Betrlebe 9®werbllcher Art inendes öffentlichen Rechts
rides
ie ßöden
JteML rendds Uhr und >,30 Ufc 111
^ 'woiatmif 60 ^ 0 ^ 300 der Ortsgemeinde Heilberscheid und l/riA^ itite-u ,.. seinerT1 Betrieb gewerblicher Art (BgA)
SiW y ^r$cheu rsche,d/ N ombor n, Waldstraße 12,
■W?) gemeinnützige Zwecke im Sinne des
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egunstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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'Sszweck^ ' St d ' e ®' ldun 9 und Erziehung von Kindern. rder 9ärten ,lrC * verw ' r * < l* cb f insbesondere durch die Unterhal-
§3
Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der BgA.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 5
Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinden Heilberscheid und Nomborn, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.
§ 6
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nombom, 27.11.2002 (S) Hübinger
Zweckverbandsvorsitzender
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Nombom, 27.11.2002 (S.) Hübinger,
Zweckverbandsvorsitzender
Kath. Pfarramt St. Laurentius
Diebstahl in der Kirche Heilberscheid
In der Filialkirche Heilberscheid wurden vom Marienaltar (rechte Seite) zwei Kerzenleuchter gestohlen. Die Leuchter sind aus Messing getrieben und poliert, ca. 30 cm. hoch. Als Tatzeit ist die Zeit zwischen Samstag, 23.11., 8.00 Uhr und Sonntag, 24.11.2002, 13.00 Uhr auszunehmen. Sachdienliche Hinweise bitte an das kath. Pfarramt, Nentershausen oder an die Polizeistation Montabaur, Tel. 02602/92260, melden.
TM Heilberscheid
Am Samstag, 07.12.2002, bitten wir alle Aktiven zu einem Arbeitseinsatz in unser Sporthäuschen. Hier wollen wir um 13.30 Uhr mit einer groß angelegten Grundreinigung starten. Bitte hierzu Reinigungswerkzeug (Schrubber, Fenstertuch, Hochdruckreiniger o.ä.) mitbringen, damit unsere Hütte wieder schnellstens im Hochglanz erstrahlt.
Ferner bestreitet unsere Vertragslieferanten Eduard an diesem Nachmittag seinen alljährlichen Glühwein-Umtrunk zugunsten der Aktion Menschen. Natürlich wollen wir uns hier nach getaner Arbeit zu einem Konditionstraining für die gute Sache einbringen.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 bis 19.00 Uhr
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Tel. u. Fax:.06485/223.
Sitzung des Ortsgemeinderats der Ortsgemeinde Nentershausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nentershausen findet am Donnerstag, 12.12.2002, um 19.00 Uhr im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.08. und 24.10.2002 (öffentlicher Teil)
2 Neubesetzung des Umlegungsausschusses; Neuwahl des Vorsitzenden
3 Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 2001 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2001
4. Verschiedenes c Finwohnerfraaestunde

