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Wochenblatt VG Montabaur

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il. Nichtöffentliche Sitzung

1 Aufgabenverteilung des Ortsbeirates

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen. ^ ^ . .

56410 Montabaur, 02.12.2002 Nebgen, Ortsvorsteher

SG Horressen/Elgendorf

Kann unsere I. Mannschaft den Erfolg der letzten Wochen fortsetzen und damit die Mit-Tabellenführung mit in die nach dem nächsten Wochenen­de beginnende Winterpause nehmen? Gelegenheit dazu ist am kom­menden Sonntag, 08.12.2002, ab 14.30 Uhr im Heimspiel gegen den Tabellensechsten, SSV Weyerbusch.

Unsere II. Mannschaft könnte durch einen Erfolg beim FC Türkisch Siershahn ihren 3. Tabellenplatz festigen. Termin: Sonntag, 08.12.2002, 14.30 Uhr.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.02602/8425

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Boden

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Boden fin­det am Donnerstag, 12. Dezember 2002, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum der Ahrbachhalle statt.

TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003

2. Beratung über die Anlegung von Urnengrabfeldem bzw. einer Umen- mauer

3. Verschiedenes

4. Einwohnerfragestunde

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Boden, 02.12.2002 Eulberg, Ortsbürgermeister

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Die Einwohner unserer Gemeinde werden darauf hingewiesen, dass auch in diesem Jahr aus dem Gemeindewald keine Weihnachtsbäume zum Verkauf angeboten werden können.

Es besteht jedoch für unsere Einwohner die Möglichkeit, einen Weih­nachtsbaum oder Schmuckreisig direkt aus der Schonung ab dem 07.12.2002 täglich zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr bei Helmut Schmitt, Hauptstraße 19, 56412 Boden, Telefon 02602/8967 zu beziehen.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

id ncl ...nach Vereinbarung

Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Heiliqen roth findet am Dienstag, 10. Dezember 2002, um 18.30 Uhr im Gemein dezentrum statt.

TAGESORDNUNG I. Nichtöffentliche Sitzung

Grundstücksangelegenheit Grundstücksangelegenheit Wirtschaftsförderung Verschiedenes

Öffentliche Sitzung (Beginn: ca.19.00 Uhr)

Wirtschaftsförderung

V. Änderung des BebauungsplanesIllbach"

Änderung und Überarbeitung des BebauungsplansIndustriegebiet- Beteiligung der Ortsgemeinde an der Neuaufstellung des Regiona­len Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald

5.

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Beschlussfassung über die Haushaltsrechnunq 20 m stungserteilung für das Haushaltsjahr 2001 a U1 Und Endl^pnJahrna

6. Einwohnerfragestunde njmmmen. I

7. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner;

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56412 Heiligenroth, 02.12.2002 Herbst, Ortsbüm » j

Hinweis aem? ®

Die Fraktionssitzung der SPD-Fraktion findet am Freitaa 06 19.30 Uhr - Ort bitte bei Helmut Burkey, Tel. 5724 erfragen - stattT Die Fraktionssitzung der FBG findet am Montag, 09 12 2002 i I Uhr - Ort bitte bei Claudia Bellessem, Tel. 17804 erfragen - statt

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Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Änderung der Hauptsatzung

vom 19.11.2002

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeori (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführur Gemeindeordnung (GemODVO) die folgende Satzung zur Änderui Hauptsatzung beschlossen:

§1

1. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung wird ersatzlos gestrichen.

2. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

Die Ortsgemeinde hat drei Ortsbeigeordnete.

§2

Diese Satzung tritt am 19.11.2002 in Kraft.

56412 Heiligenroth, 19.11.2002 (Siegel) Herbst, Ortsbürgerm i

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Gei in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geäm durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgei hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorsd dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekoml sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an güll zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^.e'äbscluedi

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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Gen ®*e1enForsb migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzi f:F f' l ' er ' va ," verletzt worden sind, oder muf

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bei '" trn,est standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Forim ^ Eiche schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Koni! I^Buche Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sai Fichte Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht) j Hitzigkeit voi Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kai tag der Ab; auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzt?pr Erhalt geltend machen. «tamunale

56412 Heiligenroth, 19.11.2002 (Siegel) Herbst, Ortsbü/gemÄsaAuch die

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Öffentliche Bekanntmachung j|

Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth n

vom 30.11.2002 machmi

zu § 59 ff. Abgabenordnung für steuerbegünstigte Betriebe gewe p 5 . 12 . 2002 , a licher Art juristische Personen des öffentlichen Rechts uftgelsangh

§ 1 ,J Gliche Eii

Die Ortsgemeinde Heiligenroth verfolgt mit ihrem Betrieb gewerblicrtjL (BgA) Kindergarten Heiligenroth, Schulstr. 1,56412 Heiligenrotlt,a schließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne desAbsci . tesSteuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

§ 2

Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die n tung der Kindergärten.

§3 . äi

Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhalt kb düngen aus den Mitteln der BgA.

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck . es he ^ gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig ] tung begünstigt werden.

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§5

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Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des Siouw, r'= l 7 a . verrnts fällt das Vermögen an die Ortsgemeinde Heiligenroth, die ^ J unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecxe hat.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bakannt^ 3 ^^ 56412 Heiligenroth, 30.11.2002 (Siegel) Herbst, Orts y Hinweis , nri . P f a | Z (Gen

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rh<zuletzt geänfl in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 1541. . f0 |gi durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) hingewiesen: ForrTW orscW«

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