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Nr. 48/2002
lenbiatt
VG Montabaur
| ve fn Gymnastikgruppe Ausflug t ornber Sonntag Ortsgemeinde Martinszug . f ® ber Sonntag Ortsgemeinde Volkstrauertag M'fjember, Sonntag Pfarrgemeinde Ewiges Gebet L be r 2003
Lmber Samstag Gymnastikgruppe Weihnachtsfeier lembel Sonntag Hobbits Nikolausfeier im Bürgerhaus lezember, Samstag MGV Weihnachtsfeier im Bürgerhaus - ■ , r ’ Freitag Freiwillige Feuerwehr Weihnachtsfeier
feter-Eilts-Grätsch-Club
bitaa 29.11.2002, sind wir bei Patrick und Isa eingeladen zum Wienstellen. Abfahrt ist um 18.30 Uhr ab Gaststätte Holwicher Stubb.
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fr.
echstunde des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.00 Uhr
jrfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455
Smlungsergebnis Kriegsgräberfürsorge
Jimmlung hat in diesem Jahr das gute Ergebnis von 255,- € erge- ifhdanke allen Spendern und den Sammlern Fabian Treike und Flo-
laas.
Axel Braun, Ortsbürgermeister
jiieltaktionen in der Gemeinde gut gelaufen!
bn vergangenen Wochen wurden mehrere Aktionen in unserer linde von freiwilligen Helfern durchgeführt, zwei Samstagen wurde der Brandweiher abgelassen und von Grund f reinigt. Hieran waren maßgeblich die Feuerwehr, Mitglieder des linderates und die Gemeindearbeiter beteiligt. Es ist schon erstaunte da zu Tage kommt.
pjahrund am 26.10.2002 führten die Jugendlichen die Müllsam- ktion durch. Von den Straßenrändern wurden wieder mehrere Säcke Isen, Flaschen und anderem Unrat gesammelt, izten Samstag wurde vom Gemeinderat im Rahmen der Schred- ktion der alte Baumbestand am Friedhof entfernt. Die Bäume mus- "|ggenommen werden, nachdem auch von Experten bestätigt würfe diese überaltert und krank waren. Hinzu kam, dass die Stämme Idhofsmauer erheblich beschädigt hatten. Die Neupflanzung wird pbarer Zeit erfolgen.
feue mich, dass sich immer wieder freiwillige Helfer für solche Aktionen Andererseits fällt es auf, dass man von den „Theoretikern” - pmer genau wissen wie es gemacht werden müsste - an solchen gen niemand sieht.
5 noch einmal meinen besonderen Dank an alle, die dabei sind, ® es gilt, die Ärmel hochzukrempeln und mit anzupacken! j Axel Braun, Ortsbürgermeister
Kirchengemeinde St. Laurentius
fgottesdienst zum Advent
Mdventszeit laden wir die Kinder ganz herzlich zu den Kindergott- ^' rc * ie i n Heilberscheid ein am: Montag, 02.12. / Mon- I'/Montag, 16.12., jeweils 17.00 Uhr.
Tpntsopferkästchen werden dort verteilt und liegen im Schriftenstand.
Nentershausen
£ unde des Ortsbürgermeisters
|2 n 0 'r---....17.00 bis 19.00 Uhr
,7L 9 n 01116 ' c h- dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen. [ .06485/223.
die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.10.2002
INoJ/k Fällun 9splan 2003 einstimmig beschlossen
len und bh* ? hiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung voi^ * ere chnunr!r ^ rten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2003. Gemäß y n der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von
45.459,00 € und Gesamtausgaben von 45.213,00 € veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 828 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
2 fm Eiche 590 fm Buche 22 fm Pappel 15 fm Hainbuche 197 fm Fichte 2 fm Douglasie
Spende/Zuschuss für die Opfer der Flutkatastrophe
Die Ortsgemeinde Nentershausen ist grundsätzlich bereit, eine Spende zu erbringen. Über die Höhe der Spende soll dann entschieden werden, sobald bekannt ist, für welches Projekt diese verwendet werden soll.
Gestaltung Verkehrsinsel - K 163 -
Die Verkehrsinsel soll pflegeleicht und trotzdem ansehnlich gestaltet werden. Erschließung Lahnstraße und Ausbau Weg zum Griilplatz Ortsbürgermeister Greiser informierte die Ratsmitglieder über das Ergebnis der Eilentscheidung. Der günstigste Anbieter wurde mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.
Weihnachtsmarkt 2002
Unser diesjähriger Weihnachtsmarkt wird traditionell am 2. Adventssonntag - 08.12.2002 - im Bereich der Alten Turnhalle stattfinden.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Kindergottesdienste im Advent
ln der Adventszeit laden wir die Kinder ganz herzlich zu den Kindergottesdiensten in die Kirche ein in Nentershausen: am Montag, 02.12. / Montag, 09.12. / Montag, 16.12.202, jeweils 16.45 Uhr. Die Adventopferkästchen werden dort verteilt und liegen im Schriftenstand.
Kindergartengottesdienst zum hl. Nikolaus
DONNERSTAG, 05.12.2002, 16.30 Uhr in der Kirche. Herzliche Einladung an alle Interessenten.
Die Frauengemeinschaft Nentershausen
lädt alle Frauen am Donnerstag, 12.12.2002,18.00 Uhr, ins Jugendheim zur Adventsfeier ganz herzlich ein. Anmeldungen bis zum Montag, 09.12.2002, im Pfarrbüro, Telefon 229.
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach vom 28.10.2002
zu § 59 ff. Abgabenordnung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art
juristische Personen des öffentlichen Rechts §1
Die Ortsgemeinde Niedererbach verfolgt mit ihrem Betrieb gewerblicher Art (BgA) Kindergarten Rappelkiste, Obererbacher Straße 2, 56412 Niedererbach ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung
§2
Zweck der Einrichtung ist die Bildung und Erziehung von Kindern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung der Kindergärten.
§ 3
Mittel der Betriebe gewerblicher Art dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der BgA.
§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Betriebs gewerblicher Art fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§5
Bei Einstellung des BgA oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Ortsgemeinde Niedererbach, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§6
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 56412 Niedererbach, 28.10.2002 (S). Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

