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Nr. 46/2002
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iarihofsaebührensatzung
den Friedhof in Montabaur-Wirzenborn
u nasra t der kath. Kirchengemeinde Montabaur hat in seiner f m 01 07 2002 aufgrund des § 30 der Satzung der katholischen Gemeinde Montabaur für den Friedhof in Wirzenborn vom J1992 (Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 13/92) |Tnde Gebührensatzung beschlossen:
Gebührenpflicht
ft die Benutzung des Friedhofs in Montabaur-Wirzenborn werden führen nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
»Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet, a) wer den Friedhof in Anspruch nimmt oder seine Benutzung beantragt bzw. Nutzungsrechte nach Maßgabe der Friedhofssatzung in Anspruch nimmt oder beantragt,
b) wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der damit verbundenen Leistungen zu tragen hat.
c) bei Aus- und Umbettungen der Antragsteller.
hehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Gebührenbe- Wes bzw. nach Rechnungslegung durch den von der Kirchenge- tinde beauftragten gewerblichen Unternehmer.
■Artund Höhe der Gebühren lutzungsgebühren für Rechte an Grabstätten Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtigen Totgeburten.60,00 Euro
j 1.2 für Verstorbene nach Vollendung
} des 5. Lebensjahres.240,00 Euro
1.3 Urnenreihengrabstätten in den Maßen
nach § 12 Abs. 2 d der Friedhofssatzung.72,00 Euro
1.4 für jede Urne, die in einer bereits belegten Grabstätte
t beigesetzt wird. 30,00 Euro
Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 Doppelgrabstätten.800,00 Euro
2.2 für jede Urne, die in einer bereits belegten Grabstätte
beigesetzt wird.50,00 Euro
2.3 Urnenwahlgrabstätten in den Maßen
nach § 12 Abs. 2 e der Friedhofssatzung.250,00 Euro
Für den Erwerb des Anwartschaftsrechtes an einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte (§§ 14 Abs. 3, 15 Abs. 4 der Friedhofs- > Satzung) werden die Gebühren nach Nr. 2.1 bzw. Nr. 2.3 erhoben.
, Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten 1 oder Urnenwahlgrabstätten (§§ 14 Abs. 7,15 Abs. 4 der Friedhofs- \ Satzung) werden die Gebühren nach Nr. 2.1 bzw. Nr. 2.3 nach Maß- s gäbe der zum Zeitpunkt des Wiedererwerbs geltenden Gebührensatzung erneut erhoben.
Bestattungsgebühren
Erdbestattungen
J1 in Reihengrabstätten
■1-1 Verstorbene bis zum vollendeten
o. Lebensjahr.190,00 Euro
^Verstorbene nach Vollendung
ues 5 . Lebensjahres.327,00 Euro
■2 in Wahlgrabstätten
iFrc! Ver , storbene na ch Vollendung des 5. Lebensjahres a m -' k" Z ' weitb elegung bei maschineller
Ausschachtung).327,00 Euro
f 7u ; ol ^ S,0rbene nacb Vollendung des 5. Lebensjahres £h b6le9ung bei erforderlicher
nandausschachtung). 566,00 Euro
[Urnenbeisetzungen .
ieUmo Urnenreih en- oder Urnenwahlgrabstätten
1.3 p .. . Eur0
bereikftl 6 '! 1 ! 0 ' oder Wahlgrabstätten, in denen
14 Erdh ® 3ttete ruhen . 87 ' 00 Euro
i 4.1 1 pi e ^ setzun 96 n von Tot- und Fehlgeburten ,e n kein C h oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschrif- rschtlich ni e . s ° nderes Grab notwendig ist oder personenstands- hende n«k; beurkundun 9spflichtige Geburten, die in bereits-beste-
^bühren * en beigesetzt werden.87,00 Euro
Ausho« r Aus 9 r abungen und Wiederbeisetzungen Das Aus Un 9 K VOn Leiche "
U%nehm 6n und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche von den rT V k 0rgenommen - Die hierbei entstehenden Kosten sind ^raanpha 1 ^^Pflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst r 96genüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen.87,00 Euro
3. Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt II erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1 Einebnung von Grabstätten
1.1 Für die Entfernung von Grabmalen und Grabeinfassungen, die vor Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit vom Inhaber der Grabzuweisung bzw. des Nutzungsrechtes beantragt wird (§ 27 Abs. 1 der Friedhofssatzung) werden - soweit der Antragsteller die Grabstätte nicht selbst abräumt oder abräumen lässt - erhoben:
1.1.1 bei Reihengrabstätten.110,00 Euro
1.1.2 bei Wahlgrabstätten.179,00 Euro
1.1.3 bei Urnenreihengrabstätten.55,00 Euro
1.1.4 bei Urnenwahlgrabstätten.55,00 Euro
1.1.5 Die gleichen Gebühren werden erhoben, wenn der Inhaber der Grabzuweisung bzw. des Nutzungsrechtes seinen Verpflichtungen nach § 27 Abs. 3 Satz 1 , Abs. 5 der Friedhofssatzung nicht nachkommt.
2. Erdmitnahme
2.1 Für den Abtransport und die Entsorgung des Grabaushubes werden - soweit der Gebührenpflichtige die entsprechenden Leistungen nicht selbst vornimmt oder vornehmen lässt - erhoben:
Bei jeder Erdbestattung in Reihengrabstätten oder Wahlgrabstätten
im Sinne von II. Ziff. 1.1.2 und 1.2 dieser Satzung.64,00 Euro
§ 3 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im „Wochenblatt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur" in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 02.04.1993 außer Kraft. Montabaur, 01.07.2002 Heinz-Walter Barthenheier, Pfarrer
Vorsitzender des Verwaltungsrates (S.) Unterschrift Mitglied des Verwaltungsrates Limburg, 31.10.2002
Kirchenaufsichtsbehördlich genehmigt: Az: 95520/02/02/1 - FCK
Bischöflliches Ordinariat Limburg (S.) Unterschrift
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Siehe Hinweis des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert” (Seite 7).
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.02602/8425
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Siehe Hinweis des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter der Rubrik “Die Verwaltung informiert” (Seite 7).
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
un d.nach Vereinbarung
Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Heiligenroth
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Heiligenroth findet am Dienstag, 19.11.2002, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum statt.
TAGESORDNUNG I. Öffentliche Sitzung
1 . 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung <
2. Neuwahl des ehrenamtlichen 1. Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
3 . Nachwahl eines Mitgliedes für den Jugend- und Freizeitausschuss 4 ' Resolution zum Erhalt der Poststelle in Heiligenroth

