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Wochenblatt VG Montabaur

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

18.00 bis 19.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben.

Telefon: 06485/222

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines langen Samstags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Weihnachtsmarktes am 09.11.2002

Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zurzeit gütigen Fassung in Ver­bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) in der zurzeit geltenden Fassung wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverordnung erlassen.

§ 1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des festgesetzten Weihnachtsmarktes am Samstag, dem 09.11.2002 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmit­tag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Die an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit von Jugendlichen und wer­denden oder stillenden Müttern darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie dürfen nach 20.00 Uhr nicht beschäftigt werden.

(4) Die erforderlichen Ruhepausen sind einzuhalten.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr beschäf­tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 56410 Montabaur, den 31.10.2002 Edmund Schaaf, Bürgermeister

Martinsumzug in Görgeshausen

Am Sonntag, 10.11.2002, findet um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche der dies­jährige St.-Martins-Gottesdienst statt.

Anschließend wird der Laternenumzug vom MusikvereinMusikalische Löwen aus Nentershausen durch die Gemeinde begleitet Die Freiwilliae Feuerwehr wird den Umzug absichern und vor der Löwensteinhalle das Martinsfeuer entzünden.

Beim Martinsfeuer werden die Brezel verteilt und es besteht die Möglich­keit, heißen Glühwein und Kakao zu erwerben. Der Erlös kommt dem Kin­dergarten Regenbogen zugute.

Burkhard, Ortsbürgermeister

Seniorennachmittag

Am Sonntag, 10.1 1 .2002, laden die Kirchengemeinde und die Ortsaemein- de zum diesjährigen Seniorennachmittag in die Löwensteinhalle ein Sm! burgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr sind mtt ihrem Partner (auch wenn dieser noch keine 65 Jahre ist) recht herzlich eingSen

Beginn. 15.00 Uhr mit Kaffee und Kuchen, anschließend gemütliches Bei sammensein mit buntem Programm. yemumcnes Bei-

Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer Einladung folgen.

Burkard, Ortsbürgermeister

Schreddertag

Am Samstag, 16 . 11 . 2002 , besteht die Möglichkeit, seine abfälle aus Baum- und Heckenschnitt (keine Gartenabfi

zu schreddern.

In der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr steht auf dem wu steinhalle der Schredder der Gemeinde zur Verfügung Das Bedienungspersonal wird gestellt, die Mithilfe der Ai erforderlich.

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Nachdem) die Renovierungsarbeiten r ;, nTourn kirche abgeschlossen sind, befind« fiensi Buchere' wieder ,n ihren gewohnten al efFigi Unsere Öffnungszeiten sind DienstaJ eau. ( bis 18.30 Uhr ^

Zurzeit haben wir auch wieder eine Olft iei

Stellung im Angebot, es geht umM"» Kinder und Jugendliche, Erzieh ri 9 en

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ten, Schule, Hausaufgaben und vieles mehr Vorankündigung: Unsere diesjährige We ih nac htsh uchausstelLngi

Samstag, 23.11.2002, ab 14.00 Uhr in der Unterkirche.

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Großholbach-

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis20l|

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramtbeki ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus,' 970867.

Internet: www.grossholbach.de

Martinszug

Liebe Kinder, liebe Eltern,

in diesen Tagen gedenken wir des Heiligen Martin. In I die Legende erinnert,

nach der Martin seinen Mantel mit einem frie­renden Bettler geteilt hat. Martin wurde 316 n. Chr. in der im heuti­gen Ungarn gelegenen Stadt Sabrina gebo­ren. Der Sohn eines römischen Tribuns trat auf Wunsch seines Vaters in die römische Armee ein. Nach sei­ner Bekehrung ließ sich Martin im Alter von 18 Jahren taufen, quittierte seinen Dienst und wurde zunächst Missionar. Seit 371 war er Bischof von Tours, wo er am 8. November 397 starb. Mit seinem Namens­fest sind zahlreiche

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Grün-Weiß Görgeshausen

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Bräuche verbunden, so auch der Zug mit Fackeln und Laternen, tinsfeuer. mÄdsa

Der Abend beginnt am Sonntag, den 10. November 20 mit einer kurzen Andacht in der katholischen Pfarrkirche, setzt sich der Martinszug um 18.15 Uhr in Bewegung^ j ^ Auch in diesem Jahr möchten sich dieHobbits, die Fra gruppe, für den Martinszug engagieren. Sie bitten ern T j ( Mitbürgerinnen und Mitbürger, entlang des Zugw 0 g 0 s auf Fensterbänke, in den Vorgarten oder auf die M aue ... j,.; ein schönes Bild im letzten Jahr. Die Frauen bitten weiten .

Zuges die Martinslieder kräftig mitzusingen. ^

Der Weg des Zuges führt durch die Kirchstraße, ^ au|3 u aU pts'trä? Ringstraße, Parkstraße, Ringstraße, Zur Neuwiese, gasse, Orgelsweg und Bauernweg. . B

Nach dem Zug erhalten alle Kinder am Martinsfeuer DieHobbits verkaufen Glühwein, Kinderpunscn un kaufserlös ist ein Beitrag zur Nikolausfeier.

Ich danke allen, die dazu beitragen, dass sich der 9 unser Dorf bewegen kann und für die Kinder zu ei .wiiir Freiwilligen Feuerwehr, den Dorfmusikanten, den,, lie Albrecht Schönberger. _ nrf

Winfried Rotner,

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