t VG Montabaur
Nr. 45/2002
i ,„* or ianen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der fenderten unt ^ 12 2 002 (einschließlich) bei der Verbandsge-
18,11 Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- ^verwaltung ” Ehrend der Dienststunden (montags, diens- 8 , 56410 Momaud . bjs 12 3Q uhr und , 4 00 bis 1 6 00 Uhr> don .
jjüjfnittwocnsvom 12 30 ^ ^ 14 QQ bjs 18 00 Uhr) freitags von
iV Ähr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
5 u nnen während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- iW en , ko h n " ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei- •■S°7c£r mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden, tbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
hau eines Fuß- und Radweges hen Eigendorf und Dernbach
' A US t, a u eines kombinierten Fuß- und Radweges zwischen und Dernbach entlang der Dernbacher Straße benötigte Grun- prbkonnte jetzt abgeschlossen werden.
, -rechtlichen Voraussetzungen sind ebenfalls abgeklärt. Allerdas Land Rheinland-Pfalz auf den zur Gewährung einer Landung gestellten Förderungsantrag noch keinen Bewilligungsbe- im Jahre 2002 erteilen können.
ist beabsichtigt, ^ie städtischen Haushaltsmittel frühestens im Haus- ,r2003 bereitzustellen; denn die Stadt Montabaur darf vor dem ides Bewilligungsbescheides nicht mit der Baumaßnahme vorzei-
nrr
Dr. Possel-Dölken, Stadtbürgermeister
rat tagte am 24. Oktober 2002
ngund Erweiterung des Bebauungsplanes “Eifelstraße” luungsplan “Eifelstraße" ist seit 1997 rechtskräftig. Die darin vor- jne Bebauung wurde für den westlichen Teil des Plangebietes durch ^Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erstellte Reihenhausanla- ^eits umgesetzt.
lasünmittelbar östlich angrenzende Gelände in einer Größe von 4948 leeine Gemeinbedarfsflache mit der Zweckbestimmung “Kinder- tausgewiesen. Zwischenzeitlich wurde der Kindergartenbedarfs- ualisiert und fort geschrieben. Dabei wurde festgestellt, dass sich /endigkeit zur Einrichtung weiterer Kindergartenplätze nicht so ent- it, dass der Bau eines weiteren Kindergarten erforderlich wäre, liebe Räche sollte deshalb bauplanungsrechtlich und städtebau- lerNeuordnung zugeführt werden, die sich an den bereits in der ira vorhandenen Nutzungen orientiert, um eine sich einfügende itstörende Bebauung zu ermöglichen.
ita beriet über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteili- vie im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlichen Belange ein- nen Anregungen und stimmte abschließend mehrheitlich der ing des Bebauungsplanes “Eifelstraße” und der Offenlage zu. rrung des Bebauungsplanes “Christches Weiher” luungsplan “Christches Weiher” wurde in seiner ursprünglichen jg im Jahre 1997 rechtskräftig. Zwischenzeitlich wurde im August tos dritte Änderungsverfahren abgeschlossen, negung konnte Ende 1999 und die Erschließungsarbeiten Ende Net werden, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Bebauung der ’icke möglich war.
ch sind seit dem Ende der Umlegung und dem damit ver- Frt h Inn der Grundstücksvermarktung sowie der konkreten, Jy 3ezo 9 enen Eraibeitung von Bauanträgen rund zwei Jahre ver- J!' c 6 wurde e ' ne Genehmigung zur Errichtung einer Haus- Fi3a7ii ier ^ n u e ' ten heentragt und das Vorhaben realisiert. Im Ver- wurde bereits e i ne Vielzahl von Einzelhausprojekten umge-
■Sshon^c wesentllch stärk ere Nachfrage nach Baumöglichkeiten |[Nnde Einzelhäuser zu verzeichnen.
LnI(^ erWal ! Uri ^ wurc * e daher vorgeschlagen, die ausschließli- lichensilr Hausgruppen aufzuheben und in den fraglichen oen 7 r r B el ' bzw -, Doppelhäuser zuzulassen sowie andere .■n^hossigkeit, Anordnung von Garagen und Carports (^Vorschriften, einzuarbeiten.
'm b | e ' m Rahmen der Offenlage eingegangenen Anre- CEÄ ließend einstim mig der Änderung des Bebauungs- * Ung de Unci der Steilung einer erneuten Offenlage zu. fctiunasnb. !, un 9 s P |anes "Verlängerte Südstraße” lenze eine uo 6 ^^ er t e Südstraße” sieht an der westlichen Plan- 'T, Die einzeln IC u' 0 Bauwei se in Form einer Reihenhausbe- l e 9snschercüph* n Haus 9 r uppen werden einerseits durdh eine aus iltung zeichnori Z k erbaken d6 Grünfläche und andererseits durch DieFnh« S u ^ enau definierter Abstandsbereiche von ein- >i;l u . ?5' nes durchgehenden Baubandes mit über ""' ~ u geschlossene Bauweise soll-
jeden
werden.
I^sverfahren T ® auantra 9 sv erfahrens wurde festgestellt, dass ^izweiHani 6 lm Bebauun 9splan ausgewiesene Abstands- ^platzen zunon^ rUppen verseh entlich nicht den jeweiligen Rei- „ baubare ParLn!^ 61 Wur de. Es entstand vielmehr eine eigen- j* geteilt wurde I’ dle e ' nem privaten Umlegungsbeteiligten als v ent| 6sBebaiM,n S er ) tstand mithin ein Grundstück, dass nach L*9eleitet en n ^ splanes nicht bebaut werden kann.
fc' ei ^ndstücksain Uu ^ s P* an . anc ^ erun 9 musste daher sein, dem yentumer eine Bebauung zu ermöglichen, da er
als Ausgleich für seine ins Verfahren eingebrachte Fläche diesen Bereich zum Zwecke der Bebauung übereignet bekam. Der Vorgefundene Konflikt zwischen der Planung auf der einen und den Ansprüchen des Betroffenen auf der anderen Seite konnte nur durch eine Veränderung der bestehenden Baugrenzen aufgelöst werden.
Darüber hinaus wurde eine Teilungsgenehmigungsklausel in den Planentwurf eingefügt.
P er Städtrat stimmte dem Entwurf zur V. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Südstraße” einstimmig zu und beschloss außerdem, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
II. Änderung des Bebauungsplanes “Westlich der Tonnerrestraße”
Das Bebauungsplangebiet “Westlich der Tonnerrestraße” gehört zum Bereich der Entwicklungsmaßnahme “ICE-Bahnhof Montabaur”. Daraus ergeben sich besondere rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen.
So wurde durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan bestimmt, dass von 26 vorhandenen Baugrundstücken nur 6 mit Einzelhäusern und die verbleibenden 20 mit Doppelhaushälften zu bebauen sind. Ziel dieser Regelung war es, eine verdichtete Bebauung zu erreichen, den zur Verfügung stehenden Grund und Boden optimal zu nutzen sowie flächensparende Bauformen zu realisieren. Außerdem sollte damit der damaligen Nachfragestruktur Rechnung getragen werden.
Zwischenzeitlich sind seit dem Abschluss des ursprünglichen Bebauungsplanverfahrens und dem damit verbundenen Beginn der Grundstücksvermarktung sowie der konkreten, grundstücksbezogenen Erarbeitung von Bauanträgen rund fünf Jahre vergangen. Bis heute wurden Baugenehmigungen für die sechs Einzelhausbauplätze erteilt bzw. beantragt, während nur eine geringe Zahl von Doppelhäusern realisiert wurde.
Des Weiteren wurde im Sommer 2000 eine Befreiung von der verpflichtenden Doppelhausbebauung für vier Baugrundstücke erteilt, so dass das eigentliche Planungsziel bereits für ein Fünftel der zur Verfügung stehenden Bauplätze durchbrochen wurde.
Wie in anderen Baugebieten ist auch hier eine stärkere Nachfrage nach Baumöglichkeiten für freistehende Einzelhäuser zu verzeichnen.
Das Baugebiet sollte deshalb insgesamt für eine Einzelhausbebauung geöffnet werden, da bereits für ein Fünftel der vorhandenen Doppelhausgrundstücke diese Befreiung erteilt wurde und zukünftigen Bauherrn die gleichen Möglichkeiten auch eingeräumt werden sollten.
Der Stadtrat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes 'Westlich der Tonnerrestraße” einstimmig zu.
Änderung des Bebauungsplanes “Große Alberthöhe IV”
Der für die beiden Parzellen maßgebliche Bebauungsplan ““Alberthöhe IV” stammt aus dem Jahre 1970. Inhalt der damaligen Planung war u.a. die Ausweisung einer zweizeiligen Reihenhausbebauung. Um diese Absichten realisieren zu können, wurden zwei 15 m tiefe und rund 32 m lange Baufenster ausgewiesen. Als Maß der baulichen Nutzung wurden zwei Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl von 0,4 (= überbaubare Gesamtfläche 40% des Grundstückes) und eine Geschossflächenzahl von 0,7 bestimmt.
Anlass der Planänderung ist, dass eine Immobiliengesellschaft beabsichtigt, die beiden Bauplätze zusammengefasst einer Wohn- und Praxisnutzung zuzuführen. Geplant ist eine viergeschossige Bebauung mit einer Firsthöhe von 12,70 m - Bezugspunkt Bürgersteig Saarstraße -. Die Grundflächenzahl soll 0,4 und die Geschossflächenzahl 1,2 betragen. Die notwendigen Stellplätze werden überwiegend in einer Tiefgarage bzw. oberirdisch auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Um eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wurde vom Stadtrat beschlossen, dass erst eine Ortsbesichtigung im Haupt- und Finanzausschuss/Bauausschuss stattfinden soll. Deshalb wurde dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt.
St -MM'mfm in Monukw
Der traditionelle Martinsumzug findet in diesem Jahr am Dienstag, 12.11.2002, statt.
Um 17.30 Uhr treffen sich alle Kinder und ihre Eltern zu einem Wortgottesdienst in der Kath. Pfarrkirche St. Peter in Ketten und anschließend beginnt von hier aus der Martinszug.
Auf dem bekannten Zugweg werden die Teilnehmer wieder vom Musikverein Holler musikalisch unterstützt und von freiwilligen Helfern aus den Reihen der Messdiener, Pfadfinder und Feuerwehr begleitet. Aus Sicherheitsgründen bitten wir dringend darum, während des Zuges die Kinder keine Pechfackeln mitführen zu lassen.
Der Martinszug endet mit dem Martinsfeuer im Gebück.
Im Anschluss daran werden die Martinsbrezeln gegen eine freiwillige Spende zuerst an die Kinder mit einer Martinslaterne ausgeteilt. Auch in diesem Jahr wird wieder Glühwein für die Erwachsenen und Kinderpunsch für die Kleinen angeboten. Der Erlös aus Spenden und Getränkeverkauf kommt dem Projekt “Straßenkinder in Bolivien” zugute.

