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Wochenblatt VG Montabaur

Danach laden wir zu einem zünftigen ^ r ^ C p°^ug n e muss° n Dafür sor- mand um des Mittagessens Willen nach Hause g jk ^ ejn Holler.

gen wir, und das alles bei Blasmusik vom Jugendmusikverein ^

Schließlich gibt es noch einen weiteren Grund zu ö' j ahr fhr 40-jähri- gung Westerwälder Mandolinenorchesterfei^ert ir^'es a b 14.00

ges Bestehen. Aus diesem Grund findet am 9 in j qun g ange- Uhr ein Freundschaftsspielen statt, an dem alle der Vereinigung schlossenen Mandolinen-Orchester teilnehmen.

Für jeden Untershäuser sollte an einem der beiden l ag htj auter vokal- und Darim kommen Sie zu uns, lauschen Sie mit arctedj* 9^ Sie Zupfmusik, feiern Sie mit uns einen festlichen Got ! esd ® , } s au{ g je

auf den Putz bei Bier, Gulaschsuppe und Blasmusik. Wir freue

Die kath. öffentliche Bücherei lädt ein

Auch in diesem Jahr lädt die Kath. öffentliche Bücherei Stahlhofen große

und klein^e Leute aus Stahlhofen, Daubach und Umgebung zur Buchaus-

Siefindeum Samstag. 02., 1.2002, von 18.00 Uhr bl. *>.00 Ohr uind am Sonntag, 03.11.2002, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhrim Lindensaal statt. Wir präsentieren Ihnen über 200 Sach-, Kinder- und Jugendbücher. Roma- ne, MCs und CDs und neue Spiele für jedes Alter und in vielen j^ re ^' a gen Darüber hinaus können Sie natürlich auch aus dem Katalog des tsor romäusvereins bestellen. Sie werden wieder eine Fülle von Anregungen, u.a. für Geschenke von bleibendem Wert erhalten.

Können Sie sich bei dieser Auswahl dann nicht entscheiden'?

Wir helfen Ihnen mit einem Geschenkgutschein weiter.

Außerdem kann auch das Gotteslob, z.B. für die Erstkommunionkinder wieder bei uns bestellt werden.

Es gibt auch dieses Jahr wieder ein Preisrätsel mit bis zu 300 Preisen. Der Hauptpreis ist ein Wochenende für eine Familie im Familiendorf Hübin­gen mit Halbpension.

Außerdem bieten wir während der Öffnungszeit der Buchausstellung wie­der Basteln mit Steffi und zum Entspannen eine Schmökerecke an. Wir bemühen uns, die Buchausstellungen interessanter zu machen und freu­en uns auf weitere Anregungen von Ihnen.

Am Sonntag, 03.11.2002, wollen wir Sie ab 14.00 Uhr wieder mit Kuchen und Kaffee sowie Saft und Limonade für die Kinder verwöhnen.

Es wäre schön, wenn uns Freunde und Nutzer der Bücherei mit einer Kuchenspende unterstützen könnten. Wer dazu bereit ist, melde sich bit­te bei Cornelia oder Marcel Mies, Angelika Stendebach, Margit Mies, Tat­jana Vetter oder Beate Wagner.

Im Voraus schon einmal ein herzliches Dankeschön.

Von dem Erlös der Buchbestellungen und des Kuchenverkaufs usw. wer­den wir wieder neue interessante Medien für Sie beschaffen. Die in die­sem Jahr angeschafften Medien werden wir Ihnen präsentieren und zur Ausleihe anbieten.

Das Büchereiteam freut sich auf Ihren Besuch.

Leben nach dem Tod

Kurs-Nr. 358

Gesprächsabend über bewegende Fragen des Glaubens Leitung: Brigitte Görgen-Grether

Termin: Mo., 25.11.2002,19.30 Uhr

Ort: Stahlhofen

Anmeldung: Hans-Paul Müller, Tel. 02602/16148

Veranstalter: Familienkreis Daubach-Stahlhofen

Treffpunkt: Pfarrhaus

Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Änderungen werden'am Rathaus bekannt gemaX. 19 ' 00 ^ 20 °° Uhr

Verlegung der Sprechstunde

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Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Daubacher musizieren für Daubacher

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Stattfinden soll das Konzert am Samstaa 07 1 o in

der Dreifaltigkeitskapelle. 9 ,12 - 2 ° 02 , um 15.00 Uhr in

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meldet sich bitte möglichst bald bei Birgit Hartenstein (Tel erteilt Ihnen nähere Auskünfte und ist auch gerne bereit, Solisto! ten und bei der Literaturauswahl sowie dem T ei

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Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Daubach zur Änderung der Friedhofsgebührensatzunnfljoerune"'

vom 16. Oktober 2002 ^ t |ichSn9 etad

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzunq am J 5 ^Hollei aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfal^I I « der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§2Ah,i!pU er 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzuno be^JNachTheftig 1 die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird. alaicht ei

§1 Mittags ai

Die Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung von für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 03.09.2001 wird»!

geändert:

§ 2 - Hohe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

lottesdii _lemeinc

jeden Mitbi i

I.

BESTATTUNGSGEBUHREN

1.

1 . 1 .

1 . 1.1

1 . 1.2

1.2

1 . 2.1

1 . 2.2

1 . 2 . 2.1 1 . 2 . 2.2 1.3.

1.3.1

1.3.2

Erdbeisetzungen In Reihengrabstätten

Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Verstorbene nach Vollendung des 5.Lebensjahres In Wahlgrabstätten Erstbelegung

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres j Zweitbelegung

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

bei Maschineneinsatz

bei Handschachtung

Urnenbeisetzungen

In Reihen- oder Wahlgrabstätten

In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen

bereits Erdbestattete ruhen

iswird c

Dielhrigen erfiserer lenderA JSere Gern fstüifingeln fflVieSk :J|ißigkei

§2

Kath. Pfa

ir/Untei Pfarre irozeit: M lliengot _ ir-Kind isolier, ;Kath.öffenl reim Hi

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in KraH| ; i[, |, 56412 Daubach, 16. Oktober 2002 i%4sefet. In d

OrtebörgeriJ&fenbac h

Hinweis pf|em /\ n .

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalzp|dannzurück in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzlgaliffiijengol durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wirdaJt|H|j c j, e £j ( hingewiesen: j mji.3o Ul

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvos wieftwöhnl dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande geto lemmeins sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfarj« Nachdem G zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

2.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, d migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung derSj verletzt worden sind, oder .W , .

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den BescM LJ ge ^ standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oderlij 9 D schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,p 'Jf < Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung® ». (S n? rec Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend matd j rin Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht! auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann dieseVäjHnisve geltend machen. ;|Am26.lo.2(

56412 Daubach, 16. Oktober 2002 Äträfte g<

0rf$bürj8lp®ldünge el. 0160/15

Holler

Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin

der Ortsgemeinde

donnerstags.von

Telefon:.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgerneino am Dienstag, 29.10.2002, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal Tagesordnung:

I- Öffentliche Sitzung 1 Wirtschafts- und Fällungsplan 2003

Gemeinnützigkeit von kommunalen Kindertagesstätte, trhaltung der Abzugsfähigkeit von Spenden

2 .

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