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Nr. 43/2002
J C hl ,, pr d er Klasse 9a des Staatlichen Mons-Tabor-Gym- Ü und ^ C ?A ono2 ihre Verwaltung vor Ort besuchten.
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Die Verbandsgemeinde im Blickpunkt des Interesses: Die Klasse 9a des Mons-Tabor-Gymnasi- ums zu Besuch im Rathaus.
Bfuation vor Ort sowie landes- und bundesweit aefia.su Unnatürlich über ganz konkrete, große Projekte wie das Entwick- ntata ^gebiet ICE-Bahnhof und die Konversionsobjekte, die mit dem Rück- inkosla jder Bundeswehr aus unserer Region anstehen.
_jrmationen gingen quer durch alle Bereiche der Verwaltung. Kriti- jfmanitaBagen kamen zur Schnelligkeit und Flexibilität der Vemvaltung; Wie iründen|Spatsgremien die Entscheidungen zustande kommen, mit welchen en und Erwartungen die Ratsmitglieder und die Verwaltung umge- [das wurde ausgiebig und kontrovers diskutiert, bandsgemeindeverwaltung nutzt die Besuche aus den Schulen g, um konkrete Einblicke in ihre Arbeit zu geben. Die Schüle- jind Schüler können so das Rathaus vor Ort kennenlemen und sich Iren - damit wird ein nächster Behördenkontakt sicher schon ■ich einfacher.
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Zu Gast im
Mons-Tabor
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1. November 2002 (Allereiligen) 8.00 bis 17.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Qs eam des Mons-Tabor-Bades Montabaur, Tel. 02602/4611
Energietipp
Das Niedrigenergiehaus
Der Bau von Niedrigenergiehäusern erschließt beim Heizenergieverbrauch große Einsparmöglichkeiten, denn ein solches Haus kommt im Schnitt mit nur 3^bis 7 Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aus. „Normale” Neubauten liegen meist bei 8 bis 11 Liter Heizöl pro m2 im Jahr.
Bei der Planung und beim Bau eines Niedrigenergiehauses muss unter anderem auf eine kompakte Bauform und eine sehr gute Wärmedämmung sowie auf die Reduzierung von Wärmebrücken und eine sorgfältige Luftdichtung der Gebäudehülle geachtet werden.
Die Mehrkosten von 2 bis 3 % gegenüber der normalen Bauweise können im Laufe der Lebensdauer des Hauses selbst bei nur moderater Preissteigerung durch die Reduzierung der Brennstoffkosten wieder eingespart werden. Ein weiterer Vorteil des Niedrigenergiehauses ist das behagliche Raumklima und die hohe Luftqualität.
Ausführliche Hinweise zur Niedrigenergiebauweise erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung bei einem der Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Unser Energieberater hat am Donnerstag den 24.10.02 und 14.11.02 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder - 0.
Die neue Grundsicherung
Ab 1. Januar 2003 wird es die bedarfsorientierte Grundsicherung als eigenständige soziale Leistung geben. Die Leistung ergänzt bei Bedarf die Ansprüche aus der Rentenversicherung, um den Lebensunterhalt älterer sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen zu sichern.
Im Oktober 2002 wird die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland- Pfalz, Speyer, alle Rentnerinnen und Rentner, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben könnten, über diese neue Leistung informieren und ihnen einen Antrag übersenden. Ziel der neuen Grundsicherung ist, älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Menschen den Lebensunterhalt zu sichern. Gerade ältere Menschen verzichten oftmals auf Leistungen der Sozialhilfe, da sie den Rückgriff des Sozialamtes auf das Einkommen ihrer Kinder fürchten. Die außerhalb der Sozialhilfe angesiedelte Grundsicherung soll diese Hemmschwellen abbauen. Wer Leistungen zur Grundsicherung in Anspruch nimmt, muss nicht befürchten, dass die Angehörigen in die Pflicht genommen werden, solange deren Einkünfte unter 100.000 Euro jährlich liegen. Wer kann diese Leistungen erhalten? Einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen können Personen stellen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anspruch haben nur diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Wieviel wird gezahlt? Die Grundsicherung entspricht etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, wobei die einmaligen Leistungen pauschaliert werden.
Wer informiert? Neben den Trägem der Grundsicherung informiert und berät die LVA Rheinland-Pfalz über die Grundsicherung, nimmt Anträge entgegen und leitet sie an die Grundsicherungsämter weiter. Ansprechpartner sind die Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA Rheinland-Pfalz in Speyer, Andernach, Bad Kreuznach, Kaiserslautem, Mainz und Trier sowie die Versichertenältesten. Unterwww.lva-rheinland-pfalz.de sind neben Informationen zur Grundsicherung auch Antragsvordrucke abrufbar.
Wer bezahlt? Über den Anspruch und die Zahlung der Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz entscheiden die Grundsicherungsämter, die in den Kreis- und Stadtverwaltungen eingerichtet sind. Zuständig ist das Grundsicherungsamt am Wohnort des/der Berechtigten. Bei der LVA Rheinland-Pfalz eingehende Anträge auf Grundsicherung werden an die zuständigen Grundsicherungsämter weitergeleitet.
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMall: anzelqen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMall: wochenblattemontabaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Helga Schmitt- Federkeil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
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