Wochenblatt VG Montabaur
C-Jugend. Samstag, 21.09.2002, um 15.15 Uhr in Niedererbach D-Jugend: Samstag, 21.09.2002, um 14.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen gegen Elbert III
E-I-Jugend: Samstag, 21.09.2002, um 13.00 Uhr in Girod gegen Ransbach-Baumbach I
E-Il-Jugend: Samstag, 21.09.2002, um 13.00 Uhr in Ransbach F-Jugend: spielfrei
Alte Herren
Am Samstag, 21.09.2002, fahren wir zum Auswärtsspiel nach Hundsangen. Spielbeginn um 17.00 Uhr, Abfahrt ab Vereinslokal um 16.15 Uhr. Am Dienstag, 24.09.2002, treffen wir im Heimspiel auf die AH aus Großholbach. Spielbeginn ist um 18.30 Uhr (1/2 Stunde vorverlegt). Platzaufbau durch Münz/Rink.
Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Rechtsverordnung über die Freigabe eines langen Samstags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes “Weinfest” am 21.09.2002
Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des festgesetzten Spezialmarktes „Weintest" am Samstag dem 21.09.2002 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Die an diesem Tag zu leistende Arbeitszeit von Jugendlichen und werdenden oder stillenden Müttern darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie dürfen nach 20.00 Uhr nicht beschäftigt werden.
(4) Die erforderlichen Ruhepausen sind einzuhalten.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachuna in Kraft. a
56410 Montabaur, 10.09.2002 Edmund Schaaf, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 03.09.2002
Vorstellung des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur, Herrn Andree Stein
Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Herr Andree Stein, stellte sich dem Ortsgemeinderat vor.
Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -)
Nr. 38/20
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Grün-Weiß Görgeshausen
Senioren
Am Sonntag, 22.09.2002, spielen wir gegen die SG Oetzinann/i ai * J Anstoß ist um 14.30 Uhr in Leuterod. y /Leul/ H
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20 00Uh
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt aeae i/haben ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721 , Bürgerhaus, Tel.: 02602/970M jungent Internet: www.grossholbach.de |4rköm
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Vertretung des Ortsbürgermeisters imderwei
Vom 25.09. bis 02.10.2002 werde ich durch den Ersten Beigeordneti Michael Kohlhaas vertreten, die Sprechstunde am 01.10.2002 fällt aus|fj||iqe In dringenden Fällen stehtauch die Verbandsgemeindeverwaltung in MoiaL,» Üu
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Winfried Röther, Ortsbürgermei
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Alte Herren Eisbachtal - Großholbach
Unser nächstes Heimspiel findet am Samstag, 21.09.2002, um 16.00Ühfl gegen unsere Sportfreunde aus Heiligenroth statt. Trikot: rot. Platzaufbau usw.: Thomas Hommrich und Thomas Stahl. Am Dienst! 24.09.2002, spielen wir um 18.45 Uhr in Girod. Trikot: blau.
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Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid finde t, Dienstag, 24.09.2002, um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statq^nund Fi
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung „ü^döl
3.
4.
Vortrag des Büros Bauwerk, Kaiserslautern zur energetischen PJifirZeit mierung im Neubaugebiet “Neuroth II”; Vorstellung des be y nre
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Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des ürtsge derates vom 26.06.2002 (öffentlicher Teil) -Sfcdai
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Verschiedenes
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II. Nichtöffentliche Sitzung nrKaemÜ
1. Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des f derates vom 26.06.2002 (nichtöffentlicher Teil)
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56412 Heilberscheid, 16.09.2002
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Geänderte Verkehrssituation in der Sespenrother Straße
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In den letzten Tagen wurden an den Einfahrten zur ^ 0 “’h“ , h r ana ebrad
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