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Großholbach

Nentershausen

hctunde des Ortsbürgermeisters dienstags.... ßoo bis 20.00 Uhr

fworden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt geqe- ff 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.:

0970867.

Tjiwww.grossholbach.de

Heilberscheid

«hstunde des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

lif'

Telefon und Fax: 06485/4455

iifgemeinschaftshaus.

ijosring Heilbescheid

jig des Vertreter der Ortsvereine

«te Sitzung des Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring findet fcoch, 18.09.2002,20.00 Uhr in der GaststätteDorfschänke statt.

[Heilberscheid

g, 13.09.2002, bestreiten wir das bereits angekündigte Freund- L'spiei gegen den SV Blau-Weiß Niederbachheim. Aufgrund der rela- Ln Anfahrtsstrecke wurde der Treffpunkt auf 17.45 Uhr in der Dorf- kevorverlegt. Anstoß um 19.00 Uhr in Niederbachheim.

|isf bestreiten wir am Mittwoch, 18.09.2002, ein weiteres Freund- ipiel gegen die TM Stahlhofen. Anstoß wiederum um 19.00 Uhr. Mid der drohenden Dunkelheit werden wir das Derby voraussicht- Inderaltehrwürdigen KampfarenaRote Erde bestreiten, die vor eini- pineinen Kunstrasenplatz umgestaltet wurde. Treffpunkt daher um »Uhr an der Dorfschänke.

Ittinderungsfall wird um Abmeldung bei Markus Thome gebeten.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.

Telefon und Fax: .06485/223

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesSteinbitz der Ortsgemeinde Nentershausen; hier: Inkrafttreten gemäß §§ 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat die Änderung des Bebau­ungsplanes Steinbitz am 27.06.2002 als Satzung beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 05.09.2002 ( Az. 6/60-610/4.70.6 ) genehmigt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann ein­gesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

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Räumlicher Geltungsbereich Baugrenze

allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO max. 2 Vollgeschosse zulässig Firsthöhe max. 9,00 m Grundflächenzahl Geschossflächenzahl

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