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Großholbach
Nentershausen
hctunde des Ortsbürgermeisters dienstags.... ßoo bis 20.00 Uhr
f „worden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt geqe- ff 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.:
0970867.
Tjiwww.grossholbach.de
Heilberscheid
«hstunde des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
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Telefon und Fax: 06485/4455
iifgemeinschaftshaus.
ijosring Heilbescheid
jig des Vertreter der Ortsvereine
«te Sitzung des Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring findet fcoch, 18.09.2002,20.00 Uhr in der Gaststätte “Dorfschänke” statt.
[Heilberscheid
g, 13.09.2002, bestreiten wir das bereits angekündigte Freund- L'spiei gegen den SV Blau-Weiß Niederbachheim. Aufgrund der rela- Ln Anfahrtsstrecke wurde der Treffpunkt auf 17.45 Uhr in der Dorf- kevorverlegt. Anstoß um 19.00 Uhr in Niederbachheim.
|isf bestreiten wir am Mittwoch, 18.09.2002, ein weiteres Freund- ipiel gegen die TM Stahlhofen. Anstoß wiederum um 19.00 Uhr. Mid der drohenden Dunkelheit werden wir das Derby voraussicht- Inderaltehrwürdigen Kampfarena “Rote Erde” bestreiten, die vor eini- pineinen Kunstrasenplatz umgestaltet wurde. Treffpunkt daher um »Uhr an der Dorfschänke.
Ittinderungsfall wird um Abmeldung bei Markus Thome gebeten.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
Telefon und Fax: .06485/223
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Steinbitz” der Ortsgemeinde Nentershausen; hier: Inkrafttreten gemäß §§ 10 II des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat die Änderung des Bebauungsplanes “ Steinbitz” am 27.06.2002 als Satzung beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 05.09.2002 ( Az. 6/60-610/4.70.6 ) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
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