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Nr. 33/2002

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K^Hpr Ortsgemeinde Gackenbach rderung d er Friedhofsgebührensatzung

In/,08,2002 von Gacken bach hat in seiner Sitzung am

| ( (sgeni6 |nae ' <1 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ^^una vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 ]iit' tler Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung ^sendie hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

Ortsaemeinde Gackenbach über die Erhebung von ^fürdas Friedhofs- und Bestattungswesen vom 07.11.2001 wird

g^rfÜNGSGEBÜHREN

In

neu

t- n»;iionori)bstätten

vollendeten 5. Lebensjahr

245,00

'^^TÄduns des 5.Lebensjahres

437,00

in Wahlgrabstätten_

FfctMppune

Vffctürüene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

506,00

7weitbelegung

Verdorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

ki Maschineneinsatz

327,00

IkiHandschachtung

566,00

Urnenbeisetzungen

In Reihen-oder Wahlgrabstätten

142,00

ln Reihen-oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen

97,00

JeSatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. ÜiGickenbach, 07.08.2002 (Siegel) Weidenfeiler

Ortsbürgermeister

ja3§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert

ff Gesetz vom

pvember 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen: tan. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften |sGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen nein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Jude gekommen. Dies gilt nicht, wenn

pie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- g, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Wetzt worden sind, oder

Tvor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- jschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- [Menäuer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- "ites, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

1 eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann hmache^f ^ ^ enannten ^ a ^ res ^ r ' st jedermann diese Verletzung

|2 Sackenbach, 07.08.2002 (Siegel) Weidenfeller

Ortsbürgermeister

^Vorbereitungen laufen an

Od)ro bede rSäng er des MGV findet zwischenzeitlich donnerstags «ü r Grund werden wir bereits am Mittwoch, 21.08.2002, ab ..Gemeindehaus den Kranz für den Kirmesbaum wickeln. LH* selbst wird dann am Freitag, 23.08.2002, ab 17.30 Uhr

IdemwJ* uf ellt ' Das weitere Kirmesprogramm entnehmen Sie |®m Wochenblatt der nächsten Woche.

Hans-Ulrich Weidenfeiler Ortsbürgermeister

Horbach

J des Ortsbürgermeisters

.. . 13- 00 bis 19-30 Uhr

Ken .Telefon: 06439/7404

Per durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Horbach vom 01.08.2002

Änderung des BebauungsplanesIm Boden der Ortsgemeinde Horbach

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf der Änderung des Bebau­ungsplanesIm Boden in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.

Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Bürgern die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.

Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwen­dungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssat­zung - ABS -)

Der Ortsgemeinderat beschloss die Neufassung der Ausbaubeitragssat­zung in der vorgelegten Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwen­dungen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -)

Der Ortsgemeinderat beschloss die Neufassung der Erschließungsbei­tragssatzung in der vorgelegten Form. Auch diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

Schulanfang - I-Dötzchen unterwegs -

Am 20.08.2002 ist es wieder soweit.

13 Horbacher Kinder gehen zum ersten Mal zur Schule. Mit dabei sind die Ranzen und was nicht fehlen darf, die Schultüten mit allerlei Inhalt. Klaus Aepkers, Kai Böhler, Lisa-Maria Buch, Fabio Crisponi, Kevin Dau­bach, Thomas Elbert, Adrian Ferdinand, Denise Gerhards, Anna-Lena Jung, Samira Last, Roland May, Lara Schuck-Hembes, Daniel Tarassenko werden unsere Gemeinde als ABC-Schützen in der Schule vertreten.

Für euren neuen Lebensweg wünsche ich euch viel Spaß.

Gebt fein Acht, dass euch auf dem Schulweg nichts passiert.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Appell an alle Autofahrer

Ab Montag, 19.08.2002, sind die Sommerferien zu Ende und unsere Kin­der sind wieder auf den Straßen unterwegs.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hubmgen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Hübingen

Kapellenstraße 5

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784

Fax.06439/901807

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

Vermietung

Buchfinkenlandhalle.H. Kesselheim

.06439/901876

Grillhütte.06439/7414

Bunte Fahnen zum bevorstehenden Fest

Ein gepflegtes Ortsbild, saubere Straßen und bunte Fahnen hinterlassen bei unseren Kirmesgästen einen guten Eindruck. Daher an alle die Bitte, sich am kommenden Wochenende für ein attraktives Ortsbild rund ums eigene Anwesen einzusetzen. Gemeindefahnen mit Ortswappen gibt es selbstverständlich auch noch kurzfristig. Anruf genügt und die Fahne wird garantiert noch rechtzeitig vor der Kirmes geliefert.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Herzlich willkommen zur Kirmes in Hübingen

Am kommenden Wochenende feiern wir unsere Kirmes. Zu diesem Fest, dass wir am Freitag um 18.00 Uhr mit dem Aufstellen des Kirmesbaumes beginnen, lade ich alle unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Kinder und Jugendlichen und unsere Senioren herzlich ein. An Kirmes ist es guter Brauch, Gäste einzuladen, um gemeinsam das traditionelle Fest mit einem guten Festtagsessen, einem guten Glas Wein oder einem frisch gezapf­ten Bier zu feiern. Unter unseren Kirmesgästen werden daher auch wie­der viele ehemalige Hübinger sein, denen ich ebenfalls eine schöne Zeit in ihrer alten Gemeinde und an den Hübinger Kirmestagen wünsche.

Der diesjährigen Kirmesjugend danke ich schon vorab für die Fortführung einer alten und langen Tradition und unserer Kirmeswirtin Margot und ihrer Mannschaft für die gute Bewirtung. Ein Dankeschön auch an unsere Frei­willige Feuerwehr für die Unterstützung beim Aufstellen des Kirmesbau­mes und dem MGVFrohsinn Hübingen für seine Lieder am Frühschop-