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Nr. 33/2002
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K^Hpr Ortsgemeinde Gackenbach rderung d er Friedhofsgebührensatzung
In/,08,2002 von Gacken bach hat in seiner Sitzung am
| ( (sgeni6 |nae ' <1 „ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ^^una vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 ]iit' tler ’’ Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung ^sendie hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
Ortsaemeinde Gackenbach über die Erhebung von ^fürdas Friedhofs- und Bestattungswesen vom 07.11.2001 wird
g^rfÜNGSGEBÜHREN
In€
neu
t- n»;iionori)bstätten
vollendeten 5. Lebensjahr
245,00
'^^TÄduns des 5.Lebensjahres
437,00
in Wahlgrabstätten_
FfctMppune
Vffctürüene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
506,00
7weitbelegung
Verdorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
ki Maschineneinsatz
327,00
IkiHandschachtung
566,00
Urnenbeisetzungen
In Reihen-oder Wahlgrabstätten
142,00
ln Reihen-oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen
97,00
JeSatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. ÜiGickenbach, 07.08.2002 (Siegel) Weidenfeiler
Ortsbürgermeister
ja3§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) ■Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert
ff Gesetz vom
pvember 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen: tan. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften |sGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen nein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Jude gekommen. Dies gilt nicht, wenn
pie Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- g, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Wetzt worden sind, oder
Tvor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- jschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- [Menäuer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- "■‘ites, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
1 eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann hmache^f ^ ^ enannten ^ a ^ res ^ r ' st jedermann diese Verletzung
|2 Sackenbach, 07.08.2002 (Siegel) Weidenfeller
Ortsbürgermeister
^Vorbereitungen laufen an
Od)ro bede rSäng er des MGV findet zwischenzeitlich donnerstags ‘«ü r Grund werden wir bereits am Mittwoch, 21.08.2002, ab ..Gemeindehaus den Kranz für den Kirmesbaum wickeln. LH* selbst wird dann am Freitag, 23.08.2002, ab 17.30 Uhr
IdemwJ* uf ellt ' Das weitere Kirmesprogramm entnehmen Sie |®m Wochenblatt der nächsten Woche.
Hans-Ulrich Weidenfeiler Ortsbürgermeister
Horbach
J des Ortsbürgermeisters
.. . 13- 00 bis 19-30 Uhr
Ken .Telefon: 06439/7404
Per durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Horbach vom 01.08.2002
Änderung des Bebauungsplanes “Im Boden” der Ortsgemeinde Horbach
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes “Im Boden” in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den Bürgern die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -)
Der Ortsgemeinderat beschloss die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung in der vorgelegten Form. Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Erhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS -)
Der Ortsgemeinderat beschloss die Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form. Auch diese Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Schulanfang - I-Dötzchen unterwegs -
Am 20.08.2002 ist es wieder soweit.
13 Horbacher Kinder gehen zum ersten Mal zur Schule. Mit dabei sind die Ranzen und was nicht fehlen darf, die Schultüten mit allerlei Inhalt. Klaus Aepkers, Kai Böhler, Lisa-Maria Buch, Fabio Crisponi, Kevin Daubach, Thomas Elbert, Adrian Ferdinand, Denise Gerhards, Anna-Lena Jung, Samira Last, Roland May, Lara Schuck-Hembes, Daniel Tarassenko werden unsere Gemeinde als ABC-Schützen in der Schule vertreten.
Für euren neuen Lebensweg wünsche ich euch viel Spaß.
Gebt fein Acht, dass euch auf dem Schulweg nichts passiert.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Appell an alle Autofahrer
Ab Montag, 19.08.2002, sind die Sommerferien zu Ende und unsere Kinder sind wieder auf den Straßen unterwegs.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hubmgen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Hübingen
Kapellenstraße 5
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5.06439/901784
Fax.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung
Buchfinkenlandhalle.H. Kesselheim
.06439/901876
Grillhütte.06439/7414
Bunte Fahnen zum bevorstehenden Fest
Ein gepflegtes Ortsbild, saubere Straßen und bunte Fahnen hinterlassen bei unseren Kirmesgästen einen guten Eindruck. Daher an alle die Bitte, sich am kommenden Wochenende für ein attraktives Ortsbild rund ums eigene Anwesen einzusetzen. Gemeindefahnen mit Ortswappen gibt es selbstverständlich auch noch kurzfristig. Anruf genügt und die Fahne wird garantiert noch rechtzeitig vor der Kirmes geliefert.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Herzlich willkommen zur Kirmes in Hübingen
Am kommenden Wochenende feiern wir unsere Kirmes. Zu diesem Fest, dass wir am Freitag um 18.00 Uhr mit dem Aufstellen des Kirmesbaumes beginnen, lade ich alle unsere Bürgerinnen und Bürger, unsere Kinder und Jugendlichen und unsere Senioren herzlich ein. An Kirmes ist es guter Brauch, Gäste einzuladen, um gemeinsam das traditionelle Fest mit einem guten Festtagsessen, einem guten Glas Wein oder einem frisch gezapften Bier zu feiern. Unter unseren Kirmesgästen werden daher auch wieder viele ehemalige Hübinger sein, denen ich ebenfalls eine schöne Zeit in ihrer alten Gemeinde und an den Hübinger Kirmestagen wünsche.
Der diesjährigen Kirmesjugend danke ich schon vorab für die Fortführung einer alten und langen Tradition und unserer Kirmeswirtin Margot und ihrer Mannschaft für die gute Bewirtung. Ein Dankeschön auch an unsere Freiwillige Feuerwehr für die Unterstützung beim Aufstellen des Kirmesbaumes und dem MGV „Frohsinn” Hübingen für seine Lieder am Frühschop-

