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VG Montabaur

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^.gesundheitsprogramm live im AAons- I in Montabaur am

24 . August 2002 ab10 - 00 Uhr

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am AOK - Aktionsstand.

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freuen uns auf Ihren Besuchl

ndheitsteam der toioraldirektion Westerwald

Ihr Team des

Mons-Tabor-Bades Montabaur

.Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:

i Sie als Arbeitgeber

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iräfte usw.

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L »Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung pverbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

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" A Deit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

E-Mail: kfotouhi@montabaur.de

, 56402 M . FaX: 02602/126252

-^^J^eur. Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur

Nr. 33/2002

Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in Montabaur - Gesprächsangebot

Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Ullrich Galle, kommt zu semem nächsten Sprechtag insbesondere für Bürgerinnen und Bürger des Westerwaldkreises am Donnerstag, 05. September 2002, in die Kreis­verwaltung nach Montabaur.

Ihre Anmeldungen nimmt das Büro des Bürgerbeauftragten, Tel. (06131) 2899999 (Achtung: neue Telefonnummer) bis zum 22. August 2002 ent­gegen. Uber die Aufgaben des Bürgerbeauftragten und seine Möglich­keiten, Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, informiert ein Faltblatt unter dem TitelDer Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz - Ihr Part­ner für unbürokratische Hilfe, das Sie ebenfalls unter der o.a. Rufnum­mer anfordem können.

Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen des Bürgerbeauftragten können Sie auch im Videotext, Tafel 795, in Südwest RP, abrufen. Infor­mationen über den Landtag und die Arbeit des Bürgerbeauftragten erhal­ten Sie im Internet unter der Adresse: http://www.landtag.rheinland- pfalz.de (Stichwort:Dienste).

Öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz in Lahnstein

Am Donnerstag, 22.08.2002, vormittags 11.00 Uhr, findet in Lahnstein im Dorint Hotel Rhein-Lahn, Im Kurzentrum, eine Sitzung der Vertreterver­sammlung der Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz statt. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Abnahme der Jahresrechnung 2001. Außerdem wird der Vorstand über die aktuelle Entwicklung in der Rentenversicherung und bei der Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz berichten.

Die Sitzung ist öffentlich. Interessenten sind eingeladen, daran teilzu­nehmen.

Online-Kundenbefragung der LVA

E-Government - die elektronische Abwicklung von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen - ist ein großes Schlagwort heutiger Zeit. Auch die Landes­versicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, wird künftig ein möglichst umfangreiches Angebot im Internet bereitstellen.

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Um zu wissen, welche Online-Dienstleistungen sich die Kunden im Internet von ihrem Rentenversiche­rungsträger wünschen, führt die LVA zur Zeit eine Kundenbefragung durch. Den aktuellen Fragebogen gibt es in der Zeit vom 1. bis 31. August 2002 unter www.lva-rheinland-pfalz.de

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911 -195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: montabaur@wittich-hoehr.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Helga Schmitt- Federkeil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag qestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- qenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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