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att vG Montabaur

Nr. 32/2002

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r der Straßen und Grundstücke

linigung u anstehenden Kirmeswochenende möchte ich noch »sondere vora dje Stra ß enre inigungspflicht und die Pflege der

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,s tücl<e hinwe ^ mitt | erwej | e jn einem derart ungepflegten und jiige GrundsuJo ^nd ^ dje Ejgentümer m j t einer Ahndung durch die l atirl0S ' e o n i r de rechnen müssen.

olize |be Axel Braun, Ortsbürgermeister

|nflHeilbefSC^® je m unser langjähriges Mitglied Günther Brühl und Montag. das p est der Silbernen Hochzeit. Hierzu haben die u Mitglieder unserer Thekenmannschaft mit Frauen, Freundin- r hten Kindern etc. zum Umtrunk in die Grillhütte eingeladen, '"unkt zur gemeinsamen Gratulation um 19.00 Uhr am Dorfgemein-

bTrh 14 08 bestreiten wir ein kurzfristig vereinbartes Freund- * °p| n'eaen den SV Heiligenroth II. Dieses findet als Rückspiel mit 'hoffentlich 11 Spielern im Heilberscheider Waldstadion statt.

Iioss hierzu um 19.00 Uhr.

Ihmesfreitag 16.08., laden wir alle Aktiven Kicker zu einer außeror- iTen Spielerversammlung ins Sporthäuschen ein. Hierbei ist aus- Jktch auch die Anwesenheit unserer Nachwuchskicker erbeten, die Inden vergangenen Spielen so tatkräftig unterstützt haben. Tagungs- Lum 18.30 Uhr.

Ja es hierbei um grundlegende Dinge bezüglich des weiteren Spielbe­ins geht, wird um vollständiges und pünktliches Erscheinen gebeten, jnschluss an die Sitzung sind wir zum Umtrunk unseres Strategie- Hers Axel Weimer und seiner designierten Ehefrau Michaele Klein ein- Dieser findet im benachbarten Nomborner Sportlerheim statt.

Nentershausen

eh

Brechstunde des Ortsbürgermeisters

Ivochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

| Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu

Jehmen.

Klon und Fax: .06485/223

ptliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen [jÄnderung der Friedhofsgebührensatzung

l. August 2002

30bis2öl®[^ eme ' nc * erat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am

nt bekannt! rgerhaus, 1

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Mörlen*

leladen. DieJ

6.2002 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz mO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 1.7und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung teen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

1

^Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über die Erhebung von unren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 24.11.2001 wird »folgt geändert:

Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung: stattungsgebühren in Euro neu

«Beisetzungen In Reihengrabstätten 4/I Verstorbene bis zum vollendeten

IBensjahr. 2 qq qq

^Verstorbene nach Vollendung.

, .Lebensjahres. 477 00

|n Wahlgrabstätten .

Erstbelegung

Ssjäh" 3 ^ V ° llendung des

2 Zweitbelegung

fbene nach Vollendung des

Nsjahres. y 387 00

Urnenbeisetzungen.

2 in R e 'j}. e B n oder Wahlgrabstätten.61,00

n- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete

r. 9e Gebühren'. 40,00

iaSgen" P6rS ° nal b ®' Bestattun 9en

a .50,00

am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ershausen, 04.08.2002 (Siegel) Greiser

>*eis Ortsbürgermeister

H " Fa ssuna d ~, Gemeind eordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) a v om di. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert

sid

.527,00

durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Nentershausen, 04.08.2002 (Siegel)

Greiser

Ortsbürgermeister

Grußwort

Liebe Gäste,

zu unserem Kirchweihfest vom 9. August bis zum 12. August begrüße ich Sie ganz herzlich und lade Sie ein, unsere Kirmes mitzufeiern.

In unserer intakten Dorfgemeinschaft zählt die Kirmes zur ältesten Tradition und ist ein Höhepunkt im jährlichen Veranstaltungskalen­der. Der diesjährigeKirmeswirt, Pfarrer und Pfarrgemeinderat" hat für die Kirmestage ein abwechslungsreiches Programm zusammen­gestellt, das jedem Besucher - egal zu welcher Altersgruppe er sich zählt - Unterhaltung bietet.

Aber was wären jedoch alle guten Ideen und Angebote an Euch, lie­be Besucher, ohne unsere Kirmesjugend. Von dieser Stelle meinen besonderen Dank an die Kirmesgesellschaft - Mädels und Jungs - die sich wieder bereiterklärt haben, unsere Kirmestradition aufrecht zu erhalten. Es wäre schön, wenn immer alle mitmachen würden.

In diesem Jahr freut sich die Schaustellerfamilie Fähtz besonders auf euren Besuch - sie feiert heuer das 40. Kirmesjubiläum in Nenters­hausen. Das ist einmalig.

Das vollständige Kirmesprogramm mit den einzelnen Veranstal­tungshinweisen, Feuerwerk und Laurentiusmarkt bitte ich demExtra- Hinweis zu entnehmen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch in diesem Jahr wieder mein AufrufZeigt Flagge, damit wir allen Besuchern unsere Gemeinde von ihrer schönsten Seite präsentieren können.

Hierzu zählt auch die Pflege derunbebauten Grundstücke.

Hinweis für die Nentershauser-Kinder Am Samstag, 10.08.2002, ab 14.00 Uhr, verteile ich wieder, wie jedes Jahr, Freichips für die Fahrgeschäfte auf der Kirmes, solange der Vor­rat reicht.

Ich wünsche allen Besuchern schöne, gesellige und unvergessliche Tage in Nentershausen.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Verkehrsbeeinträchtigungen anläßlich der Kirmes in Nentershausen

Anläßlich der diesjährigen Kirmes in Nentershausen in der Zeit vom 10.08.2002 bis 13.08.2002 kommt es im Bereich der Eppenroder Straße zu Verkehrsbehinderungen.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Eppenroder Straße ab Sonntag, 11.08.2002,10.00 Uhr, bis Dienstag, 13.08.2002, 6.00 Uhr, für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist.

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend gekennzeichnet. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Straßenverkehrsbehörde-

DRK-Ortsverein Nenterhausen e.V.

Blutspendetermin Nentershausen

Unser nächster Blutspendetermin findet am Dienstag, 20.08.2002, von 16.30 Uhr bis 20.30 Uhr in der Hauptschule Nentershausen statt. Einge­laden sind alle Mitbürger von 18-69 Jahren.

Warum Blutspenden - Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspen­de angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unse­ren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

Hinweise zur Spende:

1 . Der Spender muß anläßlich der ersten Blutspende ein gültiges Perso­naldokument mit Lichtbild vorweisen.

2. Der Erstspender muß vor seiner ersten Spende ausreichend Flüssig­keit zu sich nehmen.

3. Die Blutspende, für Erstspender, erfolgt nur dann, wenn er minde­stens 45 Minuten vor Terminende im Terminlokal erschienen ist.