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Wochenblatt VG Montabaur

Ein Entschädigungsanspruch eriiseht. wenn nichMn^rtialb von

Fäl ^ dK Anspmchs

§ 24 Abs^Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- aekommen

dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes , 9 an gültig sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als vo 9 zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Si Jf un ^' ie _ migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzu g

verletzt worden sind oder . , ,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde cJ Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, s ° ^ nn auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Girod 10 072002 Karl-Heinz Fend. Ortsbürgermeister

Kirmes in Girod

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Wochenende feiern wir unsere traditionelle Kirmes in Girod. Ich möch­te Sie hierzu herzlichst an allen Tagen einladen. Bringen Sie Ihre Gäste. Freunde, Bekannte und Nachbar mit, so dass wir eine große Kirmesfa­milie sind und zusammen feiern können.

Der Kirmesgesellschaft Girod möchte schon im voraus für die Mithilfe bei der Organisation danken.

Die Zeltbewirtschaftung Dormann/Kohlhaas wird mit Musik und genügend diverser gekühlter Getränke und die Schaustellerfirma Pfeiffer mit ver­schiedenen Karussells und Wagen für gute Unterhaltung bei Groß und Klein sorgen.

Ich bitte Sie alle, Ihre Häuser mit den Dorffahnen zu schmücken. Fahnen sind bei mir erhältlich.

Das Programm für die Kirmes entnehmen Sie bitte aus dem vorderen Teil des Amtsblattes.

Ich wünsche allen einige schöne Kirmestage.

Fend, Ortsbürgermeister

KirchenchorSt. Jakobus Girod

Hiermit möchten wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Kirchen­chores zu unserem diesjährigen Familien-Ausflug einladen.

Wir haben dafür den Samstag, 07.09.2002, vorgesehen und folgenden Ablauf geplant:

ca. 10.00 Uhr Abfahrt per Bus vom Kirmesplatz Girod; ca. 11 30 Uhr Ankunft am Biggesee; ca. 12.00 Uhr Schiffsfahrt auf dem Biggesee nach Attendorn; ca. 14.00 Uhr Ankunft in Attendorn und Besuch der Tropf­steinhöhlen; ca. 15.00/15.30 Uhr Möglichkeit zum Kaffeetrinken im Cafe Himmelreich, direkt an den Atta-Höhlen gelegen; ca. 17 00 Uhr Rück­fahrt Richtung Heimat; ca. 19.00 Uhr Gemeinsames Abendessen im RestaurantDalmatia in Wallmerod (Turnhalle)

rsosien: «Kiive tun tu. , Kinder über fünf Jahre EUR 5,-

rdbäive CUM io,

Nicntmitglieder EUR 20,

ln ^ °S- ^ ei ? en sind die Bestellung, der Eintritt für die Atta-Höhle und die Schiffsfahrt enthalten. Für die Verpflegung während des Taae

l!- L ed ?L S f, lbs ! zuständ '9- Die Anmeldung kann telefonisch bei Friedhell

woch, 21 08°20 e 02 ^ (539) erf °' 9en - Meldeschluss ist Mil

Freiwillige Feuerwehr Girod

Für unseren Mehrtagesausflug vom 27. bis 29. Sept 2002 stehen einige Platze zur Verfügung. Vorgesehen sind u.a. eine Rundfahrt c den Spessart, ein Rauberüberfall sowie der Besuch des Automoh seums in Aschaffenburg. Die Abfahrt freitags ist mit RQckS? L Eltern mrf schulpflichtigen Kindern für den frühen Nachmittag voraeS In dem Reisepreis von 165 Euro sind die Busreisen die UnShnvf

Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags....:.

Änderungen werden durchAushängamRaftaü?betei!i n'® 1 k°° Uhr Telefon: 06485/222 y dinaus bekannt gegeben.

Rechtsverordnung über die Freigabe eine s J

Samstags in 56412 Görgeshausen ausA« Spezialmarkteskulinarische Spezialität^

Juli 2002

Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den laden, November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen F- bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zustä dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahren 26.09.2000 (GVBI. S. 379) wird für die Ortsgemeinde

gende Rechtsverordnung erlassen: !

§1

( 1 ) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshau«

Anlass des festgesetzten Spezialmarkteskulinarische< Samstag. 27.07.2002 bis 21.00 Uhr geöffnet sein.

§2 l$Ch

(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 UhrArtfe r

ger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem V/ft

ben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Stattane» mittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittagbä e Forts gewährt werden. tfs'un

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle gesckÄ Ort: muß. darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt wer:;' , re ns£

(3) Die an diesem T ag zu leistende Arbeitszeit von Jugendlich uffint denden oder stillenden Müttern darf acht Stunden nicht über.« rfrh*' dürfen nach 20.00 Uhr nicht beschäftigt werden.

(4) Die erforderlichen Ruhepausen sind einzuhalten. J D j es

§ 3 jOrtst

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Gerden A Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.QoilT||Ang« tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte ErsatzfreizF § 4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in dei stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und4 Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenset geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigung, Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 At Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBL.IS. zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung wert stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr.3i»| schutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. ISS zurZeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt,

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung, 56410 Montabaur, 04.07.2002 (S.) Fd®

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Großholbach

unser

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19 . 00 bis?l

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramtbeksl ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgetef 02602/970867.

Heilberschem

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags. VO n 18.00 uhrbis 6

im Dorfgemeinschaftshaus

Telefon und Fax: 06485/4455

von

TM Heilberscheid

Am Mittwoch, 24.07.2002, bestreiten wir ein kurzfristig , Freundschaftsspiel gegen Union Sessenbach II. Deren neuS, zweite Mannschaft wird ab der kommenden Saison ga-D-Spielbetrieb teilnehmen und verspricht sich durch die tungsspiel wichtige Erkenntnisse für ihre künftige Taktik und V Anstoß zu diesem sicherlich interessanten Kräftevergloich um aut dem Sessenbacher Hartplatz (Richtung Nauort).

Abfahrt um 17.45 Uhr an der Dorfschänke. . ,.. t M

Auch bei dem vom 26. bis 28.07.2002 stattfindenden Linden^ Sr aSS c en Wester wälder Borussen Fohlen haben wir in J hPir^ E ' nS , atz - Hier bestreit en wir am Samstag um 16.00. sirthtiirh^H ^P ort P ,atz sin Freundschaftsspiel. Gegner w sichtlich die Hobbykickers Isselbach sein.

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