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Nr. 27/2002

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Die bayerische Brauordnung aus dem Jahre 1539 legte fest, daß nur zwischen dem Festtag des heili­gen Michael am 29. September und dem Ehrentag des heiligen Georg am 23. April gebraut werden durfte. Im Sommer war das Bierbrauen verboten, weil Brandgefahr durch das Sieden bestand. Deshalb mußte für die heißen Tage ein Biervorrat angelegt werden. Um die Haltbarkeit zu erhöhen, wurde das letzte Bier etwas stärker eingebraut: das Märzenbier, das den Sommer über verkauft werden sollte.

Ein Problem hatten die Brauer allerdings. Wie soll­ten sie das Bier kühlhalten? Die Lösung fanden sie im Bau von Bierkellern - abgeleitet von den Kellern der Privathaushalte, die damals zur Lagerung ver­derblicher Vorräte dienten. Die Kellerräume der Brau­stätten waren meist durch die Produktion belegt.

So entstanden spezielle Bierkeller, im allgemeinen direkt neben dem Brauhaus. Durch den hohen Grund­wasserspiegel in München konnten diese Keller aller­dings nicht tief genug angelegt werden. Im Winter sägten die Brauer deshalb zur Kühlung Eis in Stan­gen aus den umliegenden Weihern. Gegen die hart­näckige Sommersonne pflanzten sie schattenspen­dende Bäume. Die Kastanie, der einheimische Baum mit den größten Blättern, entwickelte sich zum Dach für die unterirdischen Gewölbe und somit zum tra­ditionellen Biergartenbaum.

Weil die Brauer ihr Bier direkt an die Bevölkerung verkaufen wollten, stellten sie unter die Kastanien­bäume Tische und Bänke und boten ihr kühles Bier feil. Münchens Wirte liefen Sturm dagegen. Die Brau­er, so ihr Argument, sollten die Wirte beliefern und nicht an jedermann ihr Bier verkaufen. Um einer Rebellion vorzugreifen, lenkte der Bayern-König Lud­wig I. ein: Er genehmigte den Bierausschank über den Kellern, verfügte aber, daß die Brauer kein Essen verkaufen durften. Wer also seine Maß Bier im Schat- ten der Kastanienbäume genießen wollte, mußte seine Brotzeit selbst mitbringen.

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56203 Höhr-Grenzhausen Tel. 02624/6110

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