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Wochenblatt VG Montabaur

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Kräftige Finanzspritzen an Bauherren und Erwerber selbstgenutzter Wohnungen vom Lana Rheinland-Pfalz

Nicht nur aus Berlin kommt Geld für die Hilfe beim Wohnungsb;au in von Eigenheimzulage. Wohnungsbauprämie und Sparzulage. nrpiftvor Land Rheinland-Pfalz, darauf weist die Landes-Bausparkassehi g allem jungen Familien mit Kindern beim Hausbau und Kauf 0I "® pn 2 genutzten Wohnung kräftig unter die Arme. Wer bauen oder kau en wrtL sollte sein Vorhaben zügig in Angriff nehmen, weil die Vorder lange fließen, wieder Vorrat reicht. Unbedingt zu beachten ist auc , die Bewilligung der Fördermittei in allen Programmen vor Baubeginn, bez e hungsweise vor Unterschrift unter einen Kaufvertrag erfolgt sein muss (aus nähme bei Grundstückskaufvertrag).

Gefördert werden der Bau und der Erwerb von Wohnungen bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Bezugsfertigkeit mit Baudare e und Aufwendungsdarlehen: auch der Erwerb gebrauchter Wohnungen (alte als zwei Jahre) mit Ankaufs- und Aufwendungsdarlehen im Sozial- und Nor­mal- sowie mit Aufwendungsdarlehen im Ergänzungsprogramm. Im Sozi­alprogramm finden sich die Familien wieder, deren Einkommen die tin- kommensgrenze des § 9 Wohnraumförderungsgesetz um mindestens 20 Prozent unterschreitet. Im Normalprogramm darf das Einkommen die fest­gelegte Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen, Aspiranten für das Ergänzungsprogramm dürfen mit dem Gesamteinkom­men bis 40 Prozent über der Einkommensgrenze liegen. Bei einer Familie mit drei Kindern sieht das in den einzelnen Förderstufen so aus. Das Sozi­alprogramm gilt bis zu einem Jahreseinkommen von 37.815 Euro (ist die Summe aller positiven Einkünfte), im Normalprogramm bis 50.801 Euro und bis 63.787 Euro im Ergänzungsprogramm.

Wie hoch fallen nun die Hilfen aus? Eine Familie mit fünf Personen erhält für einen Neubau im Sozialprogramm einen Grundbetrag von 23.000 Euro als Baudarlehen. Das Baudarlehen erhöht sich für jedes Kind um 4.000 Euro (= 12.000 Euro). Ist das Ehepaar noch nicht länger als fünf Jahre verheiratet (Junges Ehepaar) gibt es noch einmal 4.600 Euro dazu. Diese Baudarle­hen werden für die ersten zehn Jahre zu einem Zinssatz von 1 Prozent gewährt. Hat die Gemeinde, in der das Haus gebaut wird, über 30.000 Ein­wohner, steigt das Baudarlehen um weitere 5.000 Euro. Weitere Darlehen können für bauliche Maßnahmen, die wegen der Schwerbehinderung eines Haushaltsmitglieds erforderlich sind oder bei Unterschreitung der Einkom­mensgrenze um mehr als 40 Prozent gewährt werden.

Als zusätzliches Bonbon werden zur Minderung der Belastung Aufwen­dungsdarlehen im Gesamtbetrag von 19.200 Euro ausgezahlt. Es bringt ihnen im ersten Jahr 2.400 Euro mehr Bares ins Portemonnee. Der Zuschuss fällt in jedem Jahr um ein Fünfzehntel.

Im Normalprogramm beläuft sich der Grundbetrag des Darlehens für eine vierköpfige Familie auf 11.200 Euro. Auch hier fließen für jedes Kind 4.000 Euro an zusätzlichen Darlehen. Das Aufwendungsdarlehen beträgt in die­sem Fall insgesamt 16.320 Euro, was im ersten Jahr einem Auszahlungs­betrag von 2.040 Euro entspricht. Familien, deren Einkommen sie für das Ergänzungsprogramm qualifiziert, können als Förderung ausschließlich ein Aufwendungsdarlehen erhalten mit einem Gesamtbetrag von 18.240 Euro. Das bedeutet eine Förderung im ersten Jahr von 2.280 Euro. In allenNeu­bauprogrammen werden nur Bauvorhaben gefördert, bei denen die Bau­kosten inkl. Kosten für Garagen oder Stellplätze, ohne die Kosten des Bau­grundstücks, nicht mehr als 1.400 Euro pro qm Wohnfläche betragen. Der Wert der Sach- und Arbeitsleistungen des Bauherren ist bei der Ermittlung der Baukosten zu berücksichtigen.Beim Kauf einesgebrauchten Hauses oder einergebrauchten Wohnung setzt sich die Systematik fort. Hierbei gibt es im Sozialprogramm (Haushalt mit mindestens drei Kindern oder Familien mit Schwerbehinderten) beziehungsweise im Normalprogramm (Haushalt mit mindestens zwei Kindern oder Familien mit Schwerbehin­derten) ausschließlich Ankaufsdarlehen (Grundförderung) in Höhe von 20.000 beziehungsweise 16.000 Euro. Die Werte erhöhen sich je Kind um 4.000 Euro. Im Ergänzungsprogramm (Familien mit mindestens einem Kind, Familien mit Schwerbehinderten oder junge Ehepaare ohne Kinder, das heißt nicht länger als fünf Jahre verheiratet und beide unter 40 Jahre alt) wird anstatt eines Ankaufsdarlehens ein Aufwendungsdarlehen von insge­samt 9.840 Euro (vier Personen) zur Verfügung gestellt. Die Ankaufs-, Auf- wendungs- und Zusatzdarlehen können sich bei Erwerb einer gebrauchten Wohnung in allen Programmen je nach Lage des Objekts (Städte und Krei­se sind Mietenstufen zugeordnet) um 10 % bis 30 % erhöhen. Auch Mie­ter, die ihre Wohnung kaufen wollen, erhalten die Hilfen in allen Program­men nach den Grundsätzen für den Kauf einergebrauchten Wohnung Interessenten sollten sich unbedingt von einem Fachmann der LBS oder Sparkasse beraten lassen, denn die zahlreichen Vorschriften sind für den Laien kompliziert. Auskünfte erteilen ferner die örtlichen Stadt- und Kreis­verwaltungen, bei denen auch die Anträge einzureichen sind. Die Broschüre Wohneigentum 2002 ist demnächst bei der Stadt-, Verbandsgemeinde oder Kreisverwaltung oder auch beim Ministerium der Finanzen Kaispr Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz erhältlich.

Fragesteller können sich auch an die Landestreuhandstelle (www Ith-rln rt P \ oder die Herren Heinz Baier, Tel.: 06131/13-2141, Jürgen Krämer Tel 06131/13-2105 oder Kunibert Steffen, 13-2161 wenden. Schließlichw II jeder bevor er den ersten Schritt zum eigenen Heim macht, genau wissen ob und wenn ja, welches Programm er in Anspruch nehmen kann Die BroschüreWohneigentum 2002 ist bei der Stadt-, Verbandsqemein de- oder Kreisverwaltung erhältlich. Interessenten können sich ebenso ans

Minister,um der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 1,55116 Mainz wenden

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Mo.-Fr. 9.00 18,301

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Tombola 2002 Die Gewinnnummern der Tombola beim Stodtfest am 30.062 zur Restaurierung St. Peter in Ketten Montabaur werden in dieser Nummer desWoi blatts veröffentlicht. Die Gewinne können in der Altentagesstätte, Obere Plötzgou am Samstag, den 6. und am Sonntag, den 7. Juli nach den Gottesdiensten undit folgenden Woche Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis II Uhr im Pfarramt abgeholt werden. Die Gewinne werden aufbewahrt bis einsdiM 14. August 2002. Danach erlischt der Anspruch.

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