27/200 Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 27/2002
'^TTi^iiptemnq^esGlases in der Regel sowieso mit dem PKW erfolgt, la j" 7 kunft nur noch der Standort in der Tannenstraße beibehalten. ,ird Aitiupidercontainer wird ebenfalls dort aufgestellt. Bitte machen Sie 0°; ler t g r Jin rege von der Möglichkeit Gebrauch, das Glas getrennt zu ent- chi f ® lie
or ^ en ' Axel Braun, Ortsbürgermeister
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M Heilberscheid
Mittwoch 10 07 2002, bestreiten wir mal wieder ein Heimspiel im l/aldstadion. Gegner ist die TM Herschbach/Oww., Anstoß hierzu um
tkündin 9 00 Uhr.
' Raser pmer spielen wir am Samstag, 13.07.2002 beim Mitternachtsturnier in lirschberg. Da dieses Spiel im Spielplan nicht aufgeführt ist, bitte Termin
an ormerken.
Turnier beginnt um 17.30 Uhr auf dem dortigen Sportplatz und zieht ich wie der Name schon sagt, bis nach Mitternacht. Treffpunkt zu die- em’mal anderen Sport-Event um 16.45 Uhr in der Dorf Schänke.
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Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
littwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
ivtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ntnehmen.
elefon und Fax: .06485/223
9.00 Uhi iben.
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oldene Hochzeit
las Ehepaar Johanna und Egon Meudt feiert am Samstag, 06.07.2002, as Fest der goldenen Hochzeit. Für die Gratulation mit Fackelzug bitte h die freiwillige Feuerwehr, die Musikalischen Löwen, MGV Eintracht ind die Vertreter der übrigen Ortsvereine, sich am 06.07.2002 um 19.45 Ihr in der Lahnstraße einzufinden.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
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Bücherei-Info
Die Bücherei ist auch in den Ferien für Sie da. Während der ersten drei Wochen der Sommerferien können (atholische öffentliche Bücherei Sie sich mit Lesestoff versorgen.
Geschlossen ist ab dem 30.07.2002 fe einschl. 17.08.2002. Ab dem 20.08.2002 sind wir dann wieder für Sie da. )ffnungszeiten:
lienstags.16.00 bis 17.30 Uhr
[amstags.18.00 bis 18.30 Uhr
20.oouiijFreiwillige Feuerwehr Nentershausen
it bekarafeie nächste Übung findet am Freitag, 05.07.2002, um 19.00 Uhr statt, aus, Telf'
[Der Schi-Club Nentershausen informiert
im 08.07.2002 letztmaliges Fitness- und Skigymnastik vor der Sommer- Dach-GolW ause ' Sommerpause bis 12.08.2002. sw. I
arirfßginn der Fitness- und Skigymnastik am 19.08.2002 um 20.00 Uhr in [der Freiherr-vom-Stein-Halle.
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iter Mett(|AH Eisbachtal-Nentershausen
26.
Lahnstei
Am Samstag, 06.07.2002, 16.15 Uhr spielen wir anlässlich der 90-Jahr- FeierdesTuS Girod gegen die AH Möllmicke auf dem Sportplatz in Girod.
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"t e ^P un ^ ur| d Abfahrt an der Stadionklause ist um 15.30 Uhr.
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
J 0 nta 9 s .von 19.00 bis 21.00 Uhr
donnerstags. von 18 . 00 bis 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224
ujtsburgermeister.Tel.: 06485/1541
Schützenverein
Uh r r S s f eSeniorenstam mtisch findet am Freitag, 05.07.2002, um 20.00
Uhr im Schutzenhaus statt.
Bk^ e on 9 ^ d an die Vorstandssitzung am Montag, 08.07.2002, ebenes um 20.00 Uhr im Schützenhaus erinnert.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon:.06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung der Ortsgemeinde Nomborn zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
vom 18.06.2002
Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung am 04.06.2002 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.11.2001 wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:
I. Bestattungsgebühren in € neu
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr.245,00
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung
des 5.Lebensjahres.437,00
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Erstbelegung Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.506,00
1.2.2 Zweitbelegung
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
1.2.2.1 bei Maschineneinsatz.327,00
1.2.2.2 bei Handschachtung.566,00
1.2.2.3 Tiefenbestattung.764,00
1.3. Urnenbeisetzungen
1.3.1 In Reihen- oder Wahlgrabstätten.142,00
1.3.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete
ruhen.87,00
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
56412 Nomborn, 18.06.2002 (Siegel) Brach
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Nomborn, 18.06.2002 (Siegel) Brach
Ortsbürgermeister
Erscheinungsbild der Gemeinde Nomborn
Am nächsten Wochenende feiern wir Kirmes. Zu diesem Fest soll sich Nomborn von seiner schönsten Seite präsentieren. Leider wird das Dorfbild durch einige ungepflegte Anwesen getrübt, bei denen in der Straßenrinne Unkraut wächst, die Begrenzungshecke wächst über den Bürgersteig u.v.m.
Die Betreffenden werden gebeten, sich dem allgemeinen Erscheinungsbild des Dorfes anzupassen
In letzter Zeit häufte sich das Abladen von Schutt und Rasenabschnitt an Wegerändern, Waldwegen und sonstigen Stellen. Diese Schuttablagerung ist verboten.
Ich bitte, dieses Verbot strengstens zu beachten. Verstöße werden verfolgt und zur Anzeige gebracht. Hinweise zu den Verursachern sollen dem Ortsbürgermeister mitgeteilt werden.

