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27/200 Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 27/2002

'^TTi^iiptemnq^esGlases in der Regel sowieso mit dem PKW erfolgt, la j" 7 kunft nur noch der Standort in der Tannenstraße beibehalten. ,ird Aitiupidercontainer wird ebenfalls dort aufgestellt. Bitte machen Sie 0°; ler t g r Jin rege von der Möglichkeit Gebrauch, das Glas getrennt zu ent- chi f ® lie

or ^ en ' Axel Braun, Ortsbürgermeister

eierde sginn i< deinen.

M Heilberscheid

Mittwoch 10 07 2002, bestreiten wir mal wieder ein Heimspiel im l/aldstadion. Gegner ist die TM Herschbach/Oww., Anstoß hierzu um

tkündin 9 00 Uhr.

' Raser pmer spielen wir am Samstag, 13.07.2002 beim Mitternachtsturnier in lirschberg. Da dieses Spiel im Spielplan nicht aufgeführt ist, bitte Termin

an ormerken.

Turnier beginnt um 17.30 Uhr auf dem dortigen Sportplatz und zieht ich wie der Name schon sagt, bis nach Mitternacht. Treffpunkt zu die- emmal anderen Sport-Event um 16.45 Uhr in der Dorf Schänke.

ften, sten au ioren m genaue id wäre

gemein " isbeson

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

littwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

ivtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ntnehmen.

elefon und Fax: .06485/223

9.00 Uhi iben.

i unseres ei

oldene Hochzeit

las Ehepaar Johanna und Egon Meudt feiert am Samstag, 06.07.2002, as Fest der goldenen Hochzeit. Für die Gratulation mit Fackelzug bitte h die freiwillige Feuerwehr, die Musikalischen Löwen, MGV Eintracht ind die Vertreter der übrigen Ortsvereine, sich am 06.07.2002 um 19.45 Ihr in der Lahnstraße einzufinden.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

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Bücherei-Info

Die Bücherei ist auch in den Ferien für Sie da. Während der ersten drei Wochen der Sommerferien können (atholische öffentliche Bücherei Sie sich mit Lesestoff versorgen.

Geschlossen ist ab dem 30.07.2002 fe einschl. 17.08.2002. Ab dem 20.08.2002 sind wir dann wieder für Sie da. )ffnungszeiten:

lienstags.16.00 bis 17.30 Uhr

[amstags.18.00 bis 18.30 Uhr

20.oouiijFreiwillige Feuerwehr Nentershausen

it bekarafeie nächste Übung findet am Freitag, 05.07.2002, um 19.00 Uhr statt, aus, Telf'

[Der Schi-Club Nentershausen informiert

im 08.07.2002 letztmaliges Fitness- und Skigymnastik vor der Sommer- Dach-GolW ause ' Sommerpause bis 12.08.2002. sw. I

arirfßginn der Fitness- und Skigymnastik am 19.08.2002 um 20.00 Uhr in [der Freiherr-vom-Stein-Halle.

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iter Mett(|AH Eisbachtal-Nentershausen

26.

Lahnstei

Am Samstag, 06.07.2002, 16.15 Uhr spielen wir anlässlich der 90-Jahr- FeierdesTuS Girod gegen die AH Möllmicke auf dem Sportplatz in Girod.

norRi bT u ycywn uie Mn iviuwihuk© am uem opuripiau

"t e ^P un ^ ur| d Abfahrt an der Stadionklause ist um 15.30 Uhr.

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

J 0 nta 9 s .von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags. von 18 . 00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

ujtsburgermeister.Tel.: 06485/1541

Schützenverein

Uh r r S s f eSeniorenstam mtisch findet am Freitag, 05.07.2002, um 20.00

Uhr im Schutzenhaus statt.

Bk^ e on 9 ^ d an die Vorstandssitzung am Montag, 08.07.2002, eben­es um 20.00 Uhr im Schützenhaus erinnert.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon:.06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung der Ortsgemeinde Nomborn zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

vom 18.06.2002

Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung am 04.06.2002 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.11.2001 wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

I. Bestattungsgebühren in neu

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.245,00

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung

des 5.Lebensjahres.437,00

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Erstbelegung Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.506,00

1.2.2 Zweitbelegung

Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

1.2.2.1 bei Maschineneinsatz.327,00

1.2.2.2 bei Handschachtung.566,00

1.2.2.3 Tiefenbestattung.764,00

1.3. Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Reihen- oder Wahlgrabstätten.142,00

1.3.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete

ruhen.87,00

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

56412 Nomborn, 18.06.2002 (Siegel) Brach

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Nomborn, 18.06.2002 (Siegel) Brach

Ortsbürgermeister

Erscheinungsbild der Gemeinde Nomborn

Am nächsten Wochenende feiern wir Kirmes. Zu diesem Fest soll sich Nomborn von seiner schönsten Seite präsentieren. Leider wird das Dorf­bild durch einige ungepflegte Anwesen getrübt, bei denen in der Straßen­rinne Unkraut wächst, die Begrenzungshecke wächst über den Bürger­steig u.v.m.

Die Betreffenden werden gebeten, sich dem allgemeinen Erscheinungs­bild des Dorfes anzupassen

In letzter Zeit häufte sich das Abladen von Schutt und Rasenabschnitt an Wegerändern, Waldwegen und sonstigen Stellen. Diese Schuttablage­rung ist verboten.

Ich bitte, dieses Verbot strengstens zu beachten. Verstöße werden ver­folgt und zur Anzeige gebracht. Hinweise zu den Verursachern sollen dem Ortsbürgermeister mitgeteilt werden.