Wochenblatt VG Montabaur
Die Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung” der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:
Suchen Sie als Arbeitgeber
* Produktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk
* Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u, - Landschaftsbau
* Servicekräfte
* Haushaltshilfen
* Teilzeitkräfte usw.
Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.
Wir, das ist die Fachstelle
„Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung”
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
Unsere Aufgabe:
Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.
Unser Ziel:
Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.
Was wir bieten? Nun:
* Wir versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen Zeit und Geld.
* Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.
* Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und erst dann entscheiden.
* Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.
* Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren.
Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.
Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert.
Arbeitslose hoffen auf eine Chance.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung”, Katharina Fotouhi, Telefon 02602/126328, E-Mail: kfotouhi@montabaur.de, Fax: 02602/126252, Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
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Informieren Sie sich. Taschenfahrplände gibt’s bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/126303
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Hornissen sind geschützte Tiere
* „ v Die einheimische Hornisse (Vespa crabro) zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonderen Arten. Sie wurde am 01.01.1987 in die Bundesartenschutzverord' nung aufgenommen und ist somit in Deutschland gesetzlich geschützt (BArtSchVO Angl. 1 in Verbindung mit §20f BNatSchG). Sie darf nicht getötet, und ihr Nest darf nicht zerstört' werden!
Hornissenstich
Die Hornisse (Vespa crabro) wird vielfach te-^bßdi, te noch als gefährlich eingestuft und stößt oft auf Ablehnung. Da/anSjei Auslar sind häufig falsche Vorstellungen über Verhaltensweisen der Hornis-fficherte di sen und die Wirkung ihrer Stiche schuld. „Sieben Hornissenstichslj!®? Verbre töten ein Pferd, drei einen Erwachsenen und zwei ein Kind”. Dieser ®nkassei Irrglaube hat sich seit Generationen gehalten und wohl dazu gefühlt ® ur °päiscl dass in manchen Gegenden die Hornissen durch gnadenlose Ve# , ern sntfä gung recht selten geworden sind. In vielen Regionen Mitteleuropas Reise ist die Hornisse mittlerweile sogar vom Aussterben bedroht. Ic 1 ln Wie alle anderen staatenbildenden Insekten verteidigen Hornissen] nur ihr Volk und ihre Königin gegen tatsächliche oder vermeintlich Angriffe auf das Nest. Deshalb muss grundsätzlich zwischen zwei®' haltensweisen unterschieden werden, dem Verhalten im unmitteW ren Nestbereich (Radius von 2-3 m) und dem außerhalb des Nestel reiches. Selbstverständlich sind Störungen, wie heftige Bewegung®
Blockieren der Flugbahn sowie Erschütterungen am Nest, grundsäßj lieh zu vermeiden. Bei behutsamer Annäherung und ruhigem Verhf ten ist es aber durchaus möglich, das rege Leben und die ständig? lugbewegungen der Hornissen ganz aus der Nähe zu verf# o ne gestochen zu werden. Hornissen verteidigen sich nur, wenn® im unmittelbaren Nestbereich gestört werden.
Außerhalb dieser Zone sind Hornissen nie angriffslustig.
° n ?i s ®f, n sind friedfertige Tiere, die nicht grundlos angreifen. Sie . sc , h !V er . als Honigbienen und ziehen es immer vor, einem»
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flikt durch Flucht auszuweichen. Wissenschaftlich ist längst _ JL g g . dass Stiche von Hornissen nicht gefährlicher sind als diej/^ c --
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