Wochenblatt VG Montabaur __ _.
Betreuungsverein Westerwald-Lahn e.V. informiert
Solidarität mit Betreuern
Am Dienstag, 25.06.2002, um 19.30 Uhr in Bad Ems im Restaurant ‘'Lindenhof’, Marktstraße, veranstaltet der Betreuungsverein Westerwald-Lahn e.V. seinen nächsten Betreuer-Stammtisch. Alle beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer/innen des Vereins, aber auch alle an der Tätigkeit a s Betreuer interessierten Bürger/innen sind herzlich willkommen.
In den letzten Jahren hat sich die soziale Tätigkeit Betreuung enorm ausgeweitet: immer mehr ältere Menschen leben kinderlos und/oder als Singles, immer mehr rechtliche Betreuer/innen werden benötigt.
Es wird immer schwieriger, gegenüber den zu betreuenden Menschen Betreuung sachgerecht und menschlich zu führen.
Deshalb brauchen die Betreuer die Solidarität ihrer Berufskollegen, aber auch der staatlichen Stellen, in deren Auftrag sie tätig sind.
Darüber will sich der Betreuungsverein Westerwald-Lahn zwanglos aus- tauschen, eventuell aber auch Resolutionen und Eingaben an die Justizbehörden formulieren.
Montabaur
Rechtsverordnung über die Freigabe eines langen Samstags
in 56410 Montabaur aus Anlass der Veranstaltung „Westerwald willkommen bei Freunden”
Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der Veranstaltung „Westerwald willkommen bei Freunden” am Samstag dem 22.06.2002 bis 19.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56410 Montabaur, 17.06.2002 (Siegel) Edmund Schaaf
Bürgermeister
Fahrt der Pfarrei
St. Peter in Ketten zur Freilichtbühne in Otigheim
Die Pfarrei St. Peter in Ketten lädt ein zu einer Fahrt zu Deutschlands
größter Freilichtbühne Otigheim bei Rastatt für Sonntag, 21 07 2002 Aufgeführt wird das bekannte Stück “Quo Vadis”.
300 Mitwirkende sorgen für drei Stunden Theatererlebnis. Der Teilni merbeitrag für Fahrt und Eintritt auf sehr guten Plätzen beträqt zusa men 37,00 Euro (Loge), 34,00 Euro (Sperrsitz 1) Kinder und Jugendlic erhalten Ermäßigung.
Die Abfahrt ist gegen 8.00 Uhr, die Rückkehr gegen 23.00 Uhr Ausfü liehe Beschreibung kann angefordert werden im Kath. Pfarramt in M< tabaur, Tel. 02602/92290. Hier werden auch die Anmeldungen enti gengenommen. a c •
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Willkommen bei Freunden
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Verkehrsregelung an den Veranstaltunqstaaen am 22. und 23.06.2002 M
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Sperrung eines Teilbereiches der Fahrbahn im Sauertal
Im Sauertal muss wegen gravierender Schäden an der Stützmau die talseitige Fahrbahn im Bereich zwischen der Treppe zur Eichwii se und der Einmündung in die Wirzenborner Straße für den Fah™ zeugverkehr gesperrt werden. Der Verkehr wird über die jetzt nochi als Parkstreifen gekennzeichnete rechte Fahrbahnseite geführt) Dia Parkplätze werden entfernt, für diesen Bereich muss ein HaltvertS zur Sicherstellung der Durchfahrt angeordnet werden. Die Fußgäin ger können den Gehweg benutzen, lediglich bei Bauarbeiten an der Stützmauer erfolgt eine Umleitung über die Treppenanlage und die Eichwiese. Die Sperrung wird voraussichtlich in dieser Woche w genommen und muss für einen längeren Zeitraum bestehen bleibe Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung
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Verkehrsregelung am Stadtfest der Pfarrei St. Peter am 30.06.2001
Für das Stadtfest der Pfarrei St. Peter in Ketten am 30.06.2002, werden die Obere Kirchstraße von der Einmündung Joseph-Kehr^ Straße bis zur Elisabethenstraße, die Fußgängerzone, bis zur Einmündung Untere Plötzgasse und der Einmündungsbereich der Oberen Plötzgasse in der Zeit von 6.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Anwohner der betroffenen Straßef werden gebeten, ihr Fahrzeug außerhalb der gesperrten Straßjj abzustellen, wenn sie es in dieser Zeit benötigen
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner sich auf die geän; derte Verkehrssituation einzustellen.
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Theater an der Schule
Pünktlich zum Schuljahresende hebt sich erneut der Theaten/orhf der Laienspiel-AG des Mons-Tabor-Gymnasiums - und w'ederis i ein Klassiker der Weltliteratur, der unter der bewährten Leitung j A.L. Benner, U. Kessel und H.-O. Wies zu sehen ist:
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Freitag, 21.06.2002, Samstag, 22.06.2002, Sonntag, 2J. ■ | Dienstag, 25.06.2002, jeweils um 19.30 Uhr Aufführungsort: Aula der Berggartenschule Siershahn Unkostenbeitrag: Erwachsene 6,00 Euro, Schüler 4,0 ^ fl
Die Laienspiel-AG kann in diesem Jahr den derßerggfF
Joseph-Kehrein-Schule leider nicht nutzen. Wir dar11 ” ps publikul tenschule für ihre Gastfreundschaft und bitten unser den Weg nach Siershahn nicht zu scheuen. Es lonn
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