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Wochenblatt VG Montabaur __ _.

Betreuungsverein Westerwald-Lahn e.V. informiert

Solidarität mit Betreuern

Am Dienstag, 25.06.2002, um 19.30 Uhr in Bad Ems im Restaurant'Lin­denhof, Marktstraße, veranstaltet der Betreuungsverein Westerwald-Lahn e.V. seinen nächsten Betreuer-Stammtisch. Alle beruflichen und ehren­amtlichen Betreuer/innen des Vereins, aber auch alle an der Tätigkeit a s Betreuer interessierten Bürger/innen sind herzlich willkommen.

In den letzten Jahren hat sich die soziale Tätigkeit Betreuung enorm aus­geweitet: immer mehr ältere Menschen leben kinderlos und/oder als Singles, immer mehr rechtliche Betreuer/innen werden benötigt.

Es wird immer schwieriger, gegenüber den zu betreuenden Menschen Betreuung sachgerecht und menschlich zu führen.

Deshalb brauchen die Betreuer die Solidarität ihrer Berufskollegen, aber auch der staatlichen Stellen, in deren Auftrag sie tätig sind.

Darüber will sich der Betreuungsverein Westerwald-Lahn zwanglos aus- tauschen, eventuell aber auch Resolutionen und Eingaben an die Justiz­behörden formulieren.

Montabaur

Rechtsverordnung über die Freigabe eines langen Samstags

in 56410 Montabaur aus Anlass der VeranstaltungWesterwald will­kommen bei Freunden

Aufgrund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Ver­bindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechts­verordnung erlassen:

§1

(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der Ver­anstaltungWesterwald willkommen bei Freunden am Samstag dem 22.06.2002 bis 19.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem langen Samstag nach 16.00 Uhr Arbeitnehmer län­ger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag dersel­ben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nach­mittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Samstag nach 16.00 Uhr beschäf­tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. 56410 Montabaur, 17.06.2002 (Siegel) Edmund Schaaf

Bürgermeister

Fahrt der Pfarrei

St. Peter in Ketten zur Freilichtbühne in Otigheim

Die Pfarrei St. Peter in Ketten lädt ein zu einer Fahrt zu Deutschlands

größter Freilichtbühne Otigheim bei Rastatt für Sonntag, 21 07 2002 Auf­geführt wird das bekannte StückQuo Vadis.

300 Mitwirkende sorgen für drei Stunden Theatererlebnis. Der Teilni merbeitrag für Fahrt und Eintritt auf sehr guten Plätzen beträqt zusa men 37,00 Euro (Loge), 34,00 Euro (Sperrsitz 1) Kinder und Jugendlic erhalten Ermäßigung.

Die Abfahrt ist gegen 8.00 Uhr, die Rückkehr gegen 23.00 Uhr Ausfü liehe Beschreibung kann angefordert werden im Kath. Pfarramt in M< tabaur, Tel. 02602/92290. Hier werden auch die Anmeldungen enti gengenommen. a c

Nr.2|

Willkommen bei Freunden

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Verkehrsregelung an den Veranstaltunqstaaen am 22. und 23.06.2002 M

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Für die Veranstaltung Westerwald.... Willkommen bei Fro den die Obere Kirchstraße von der Einmünduna inoTi? ,' we Straße bis zur Elisabethenstraße, die Fußaänapr 7 nnf e E h ' Ketll e ii

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Die Anwohner der betroffenen Straßen werden aebeten ihre u in

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Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner sich auf dis derte Verkehrssituation einzustellen. e

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Sperrung eines Teilbereiches der Fahrbahn im Sauertal

Im Sauertal muss wegen gravierender Schäden an der Stützmau die talseitige Fahrbahn im Bereich zwischen der Treppe zur Eichwii se und der Einmündung in die Wirzenborner Straße für den Fah zeugverkehr gesperrt werden. Der Verkehr wird über die jetzt nochi als Parkstreifen gekennzeichnete rechte Fahrbahnseite geführt) Dia Parkplätze werden entfernt, für diesen Bereich muss ein HaltvertS zur Sicherstellung der Durchfahrt angeordnet werden. Die Fußgäin ger können den Gehweg benutzen, lediglich bei Bauarbeiten an der Stützmauer erfolgt eine Umleitung über die Treppenanlage und die Eichwiese. Die Sperrung wird voraussichtlich in dieser Woche w genommen und muss für einen längeren Zeitraum bestehen bleibe Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung

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Verkehrsregelung am Stadtfest der Pfarrei St. Peter am 30.06.2001

Für das Stadtfest der Pfarrei St. Peter in Ketten am 30.06.2002, wer­den die Obere Kirchstraße von der Einmündung Joseph-Kehr^ Straße bis zur Elisabethenstraße, die Fußgängerzone, bis zur Ein­mündung Untere Plötzgasse und der Einmündungsbereich der Obe­ren Plötzgasse in der Zeit von 6.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Anwohner der betroffenen Straßef werden gebeten, ihr Fahrzeug außerhalb der gesperrten Straßjj abzustellen, wenn sie es in dieser Zeit benötigen

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner sich auf die geän; derte Verkehrssituation einzustellen.

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsverwaltung

Theater an der Schule

Pünktlich zum Schuljahresende hebt sich erneut der Theaten/orhf der Laienspiel-AG des Mons-Tabor-Gymnasiums - und w'ederis i ein Klassiker der Weltliteratur, der unter der bewährten Leitung j A.L. Benner, U. Kessel und H.-O. Wies zu sehen ist:

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Moliere: Tartuffe, , fi

die entlarvend-komische Geschichte des scheinheiligen Erbsc J chers und Betrügers Tartuffe, die seit Jahrhunderten die Me * durch Witz und Treffsicherheit entzückt und bis heute ments ; tjj Aktualität verloren hat.

Aufführungstermine: 06 2 o@

Freitag, 21.06.2002, Samstag, 22.06.2002, Sonntag, 2J. | Dienstag, 25.06.2002, jeweils um 19.30 Uhr Aufführungsort: Aula der Berggartenschule Siershahn Unkostenbeitrag: Erwachsene 6,00 Euro, Schüler 4,0 ^ fl

Die Laienspiel-AG kann in diesem Jahr den derßerggfF

Joseph-Kehrein-Schule leider nicht nutzen. Wir dar11 ps publikul tenschule für ihre Gastfreundschaft und bitten unser den Weg nach Siershahn nicht zu scheuen. Es lonn

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