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.. Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr

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JSuerbeträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege- Ülw werden: 9( _ _ £

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mudq der Haushaltssatzung

.! Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haus- %2 werden keine Bedenken erhoben.

Mr, 16.05.2002 Im Aufträge

Lügdes Westerwaidkreise gez. Meckel

£ 1029/901.10

Htsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2002 -12.06.2002 4ndsgerneindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- luKonrad-Adenauer-Platz 8,5 6410 Montabaur, während der Ker- :}(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von litis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und [jrte 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-

; X 21 . 05.2002 (S.) Flosdorf

devemaltung Holler Ortsbürgermeisterin

a die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften iGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen jäenein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig slegekommen. Dies gilt nicht, wenn

:»Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ;ung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung «rlstztworden sind, oder

«Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den 'küß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ::erFormvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, Sich geltend gemacht hat.

äf eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann l^hAblauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zendmachen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- kiO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Miiber die Sitzung

Ortsgemeinderates Holler vom 30.04.2002

itag eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Ratsmitglied Egon Keller sein Mandat niedergelegt hat, ist Frau Sei nachgerückt. Die Vorsitzende verpflichtete das neue Rats- Handschlag unter Hinweis auf die Treue- und Schweigepflicht ^unparteiische Wahrnehmung des Amtes, pilvon Ausschussmitgliedern

i^Meinderat wählte als Nachfolgerin für Herrn Egon Keller als ' KHeehnungsprüfungsausschusses und als stellvertretendes s Bauausschusses Frau Sabine Stockei |93be einer Eilentscheidung

der Ladenstraße mussten auch Versorgungslei- s»nrf» v S I raße geschlossen werden. Der Straßenbelag wird tojiJip^Hdsgemeindewerke erneuert. Da teilweise die Bitu- ^ Udstraße , stark beschädigt ist und in diesem Jahr eine r.-sj». .^ erforderlich wäre, wurde eine Firma mit diesen Repa- tsdie*->ie Arbeiten mussten umgehend erledigt wer- 3$"emoin!i rund wurde der Auftrag als Eilentscheidung vergeben. S /i 6rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

J 'oLn? UShal,SSat2un g 2002 einstimmig verabschiedet ^sfasSml! 2 ^ 9 des Ortsgemeinderates stand die Beratung und j, 9 über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung

; ^io& n D C l evefWaltun 9 batte hierzu in Abstimmung mit der ^8zum pi P a [ lentw urf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach ^ ani , nha 't erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- %s ., alts P lan und der Haushaltssatzung.

lanes m 02 die die summarische Zusammenfassung des Haushalt enttlält fo, 9 ende Festsetzungen:

"SJS.je 864.000,00 e

W* 1 *.je 442.000,00

______ Nr. 22/2002

getegt emeindeSteLiem werden für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt fest-

GrundsteuerA. 9RQ .. H

Grundsteuer B.. 317 v ' H '

Gewerbesteuer ..330 v H

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund. 25 00

für den zweiten Hund.joo

für jeden weiteren Hund. 76 00.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2002 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2001

Die Jahresrechnung 2001 ist erstellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Ortsgemeinde zum 31.12.2001 über Rücklagen von 677.231,53 DM

- 346.262,98 verfügt. Ausgehend von einem Bestand zum 31.12.2000 von 671.920,46 DM sollte laut Haushaltsplan 2001 ein Betrag von 310.623,00 DM entnommen werden, was einem Bestand zum Jahresen­de von 361.297,46 DM - 184.728, 46 gleichgekommen wäre. Erhebli­che Mehreinnahmen bei den Steuern (Grundsteuer B, Gewerbesteuer), Investitionsverlagerungen sowie Einsparungen bei Investitionen haben letztlich dazu geführt, dass auf die Rücklagenentnahme verzichtet wer­den konnte und das sogar ein Betrag von 5.311,07 DM der Rücklage zuge­führt wurde.

Die Ortsgemeinde Holler bleibt auch weiterhin schuldenfrei.

Für die Aufstellung des Haushaltes 2002 bilden erneut sehr solide finan­zielle Verhältnisse die Grundlage.

Haushalt 2002

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.306.000,00 (2.554.314,00 DM). Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 864.000,00 (1.689.837,00 DM) und auf den ausgeglichenen Vermö­genshaushalt 442.000,00 (864.477,00 DM).

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich um beachtliche 68.000,00 von 796.000,00 auf nun 864.000,00. Als Gründe dieser Volumenzunahme sind erhebliche Mehreinnahmen bei Holzverkäufen, bei der Grundsteuer B sowie beim Einkommensteueranteil zu nennen.

Für die Ortsgemeinde Holler sind nach wie vor die Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen von übergeordneter Bedeu­tung.

Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich auf 60,88 v. H. (Vorjahr: 63,56 v. H.).

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen und prozentualen Anteilen von:

2002

Erstattungen, Zuweisungen, Zinsen.16,32 v. H.

Gebühren.3,70 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonst. Verwaltungs- und

Betriebseinnahmen.15,63 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben).3,47 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru­hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind auf Grund von Berech­nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor­gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben.

Prozentanteil 2002

1. Personalausgaben.30,44v. H.

2 Verwaltungs- und Betriebsausgaben.18,06 v. H.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 0,46 v. H.

4. Umlagen.^®® 2 v - [j-

5 Zuführung zum Vermögenshaushalt.10,42 v. H.

Als echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Holler errechnet sich ein Überschussbetrag von 90.000,00.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 15.05.2001 beschlossene Investitionspro- oramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen

das Volumen:

1. Bau eines naturnahen Spielplatzes.30.678,00

2. Sanierung des Sportplatzes ..i'o?q nn I

3. Installierung einer Basketballanlage.1.279,00

4. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen ..öl'fen nn e

5. Gemeindestraßen - Bauausgaben.25.360,00

6. ErschließungAn der Kehl

- Ausgleichsmaßnahmen....id.22b,uu t

7. Ausbau der Lindenstraße einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil. 11 R f

8. Bauausgaben Leichenhalle. 5 ni? nn I

9. Bauausgaben Friedhof.... r!' nnn nn e

11. Bauausgaben Flurbereinigung. I

12. Bauausgaben Buswartehallen.-^5.113,00

13. Erwerb von Grundstücken.150.000,00

14 ! Zuführung an Rücklagen