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JSuerbeträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindege- •Ülw werden: 9( _ _ £
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mudq der Haushaltssatzung
.! Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haus- %2 werden keine Bedenken erhoben.
Mr, 16.05.2002 Im Aufträge
Lügdes Westerwaidkreise gez. Meckel
£ 1029/901.10
Htsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2002 -12.06.2002 •4ndsgerneindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- luKonrad-Adenauer-Platz 8,5 6410 Montabaur, während der Ker- ■:}(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von litis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und [jrte 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-
; X 21 . 05.2002 (S.) Flosdorf
devemaltung Holler Ortsbürgermeisterin
a die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften iGesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen jäenein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig slegekommen. Dies gilt nicht, wenn
:»Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- ;ung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung «rlstztworden sind, oder
«Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den 'küß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ::erFormvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, Sich geltend gemacht hat.
’äf eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann l^hAblauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzendmachen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- kiO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Miiber die Sitzung
Ortsgemeinderates Holler vom 30.04.2002
itag eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Ratsmitglied Egon Keller sein Mandat niedergelegt hat, ist Frau •Sei nachgerückt. Die Vorsitzende verpflichtete das neue Rats- Handschlag unter Hinweis auf die Treue- und Schweigepflicht ^unparteiische Wahrnehmung des Amtes, pilvon Ausschussmitgliedern
i^Meinderat wählte als Nachfolgerin für Herrn Egon Keller als ' KHeehnungsprüfungsausschusses und als stellvertretendes s Bauausschusses Frau Sabine Stockei |93be einer Eilentscheidung
der Ladenstraße mussten auch Versorgungslei- s»nrf» v S I raße geschlossen werden. Der Straßenbelag wird to’jiJip^Hdsgemeindewerke erneuert. Da teilweise die Bitu- ^ Udstraße , stark beschädigt ist und in diesem Jahr eine r.-sj». .^ erforderlich wäre, wurde eine Firma mit diesen Repa- tsdie*->ie Arbeiten mussten umgehend erledigt wer- 3‘$"emoin!i rund wurde der Auftrag als Eilentscheidung vergeben. S /i 6rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.
J 'oLn? UShal,SSat2un g 2002 einstimmig verabschiedet ^sfasSml! 2 ^ 9 des Ortsgemeinderates stand die Beratung und j, 9 über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung
; ^io& n D C l evefWaltun 9 batte hierzu in Abstimmung mit der ^8zum pi P a [ lentw urf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach ^ ani , nha 't erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim- ■ %s ., alts P lan und der Haushaltssatzung.
lanes m 02 ’ die die summarische Zusammenfassung des Haushalt ’ enttlält fo, 9 ende Festsetzungen:
"’SJS.je 864.000,00 e
“W* 1 *.je 442.000,00 €
______ Nr. 22/2002
getegt emeindeSteLiem werden für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt fest-
GrundsteuerA. 9RQ .. H
Grundsteuer B.. 317 v ' H '
Gewerbesteuer ..330 v H
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. 25 00 €
für den zweiten Hund.joo €
für jeden weiteren Hund. 76 00 €.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 2002 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2001
Die Jahresrechnung 2001 ist erstellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Ortsgemeinde zum 31.12.2001 über Rücklagen von 677.231,53 DM
- 346.262,98 € verfügt. Ausgehend von einem Bestand zum 31.12.2000 von 671.920,46 DM sollte laut Haushaltsplan 2001 ein Betrag von 310.623,00 DM entnommen werden, was einem Bestand zum Jahresende von 361.297,46 DM - 184.728, 46 € gleichgekommen wäre. Erhebliche Mehreinnahmen bei den Steuern (Grundsteuer B, Gewerbesteuer), Investitionsverlagerungen sowie Einsparungen bei Investitionen haben letztlich dazu geführt, dass auf die Rücklagenentnahme verzichtet werden konnte und das sogar ein Betrag von 5.311,07 DM der Rücklage zugeführt wurde.
Die Ortsgemeinde Holler bleibt auch weiterhin schuldenfrei.
Für die Aufstellung des Haushaltes 2002 bilden erneut sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage.
Haushalt 2002
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.306.000,00 € (2.554.314,00 DM). Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 864.000,00 € (1.689.837,00 DM) und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 442.000,00 € (864.477,00 DM).
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich um beachtliche 68.000,00 € von 796.000,00 € auf nun 864.000,00 €. Als Gründe dieser Volumenzunahme sind erhebliche Mehreinnahmen bei Holzverkäufen, bei der Grundsteuer B sowie beim Einkommensteueranteil zu nennen.
Für die Ortsgemeinde Holler sind nach wie vor die Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen von übergeordneter Bedeutung.
Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich auf 60,88 v. H. (Vorjahr: 63,56 v. H.).
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde erwartet man aus folgenden Bereichen und prozentualen Anteilen von:
2002
Erstattungen, Zuweisungen, Zinsen.16,32 v. H.
Gebühren.3,70 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonst. Verwaltungs- und
Betriebseinnahmen.15,63 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen
(Konzessionsabgaben).3,47 v. H.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind auf Grund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben.
Prozentanteil 2002
1. Personalausgaben.30,44v. H.
2 Verwaltungs- und Betriebsausgaben.18,06 v. H.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 0,46 v. H.
4. Umlagen.^®’® 2 v - [j-
5 Zuführung zum Vermögenshaushalt.10,42 v. H.
Als echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Holler errechnet sich ein Überschussbetrag von 90.000,00 €.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 15.05.2001 beschlossene Investitionspro- oramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen
das Volumen:
1. Bau eines naturnahen Spielplatzes.30.678,00 €
2. Sanierung des Sportplatzes ..i'o?q nn I
3. Installierung einer Basketballanlage.1.279,00 €
4. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen ..öl'fen nn e
5. Gemeindestraßen - Bauausgaben.25.360,00 €
6. Erschließung “An der Kehl”
- Ausgleichsmaßnahmen...••••••••■••••.id.22b,uu t
7. Ausbau der Lindenstraße einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil. 11 R f
8. Bauausgaben Leichenhalle. 5 ni? nn I
9. Bauausgaben Friedhof.... r!' nnn nn e
11. Bauausgaben Flurbereinigung. I
12. Bauausgaben Buswartehallen.-^5.113,00 €
13. Erwerb von Grundstücken.150.000,00 €
14 ! Zuführung an Rücklagen

