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^ Postfach 32 69,55022 Mainz emzulegen. f her Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist fwenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei leiden Behörden eingegangen ist.
in, 05,2002 i A - Theodor Burkhard
s ' ' Vermessungsoberamtsrat
Ortsverein Nentershausen e.V.
rfermin Nentershausen
fester Blutspendetermin findet am Dienstag, 04.06.2002 von Ii5is2030 Uhr in der Hauptschule Nentershausen statt.
Land alle Mitbürger von 18 - 69 Jahren.
■gependen - Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspenden sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren und kranken Mitmenschen zu helfen, ijsszur Spende.
.'.Spender muß anläßlich der ersten Blutspende ein gültiges Perzent mit Lichtbild vorweisen.
■Erstspender muß vor seiner ersten Spende ausreichend Flüssig-
jsich nehmen.
jßlutspende. für Erstspender, erfolgt nur dann, wenn er mindestens i vor Terminende im Terminlokal erschienen ist.
Nentershausen
iliäuptversammlung
(Sjährige Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag m 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly statt, hierzu laden wir alle jierherzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1 >nden; 2. Bericht des Kassierers; 3. Bericht der Kassenprüfer; 4 jg des Vorstands; 5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; 6. Bericht jnnschaftsführer; 7. Wahl eines Wahlleiters; 8. Neuwahlen des Vor- l Verschiedenes, leuen uns auf eine rege Beteiligung.
Iballverband Rheinland e.V. isWesterwald/Wied
ipokalspiele der Jugend am 29.05.2002 und 30.05.2002 in Nennen-Rasenplatz
?, 29 . 05 . 2002 :
MrE-Jugend: SF Eisbachtal - TuS Asbach KIM-Il-Jugend: FC Unkel 80 - Spvgg. Haiderbach Deesen ptag, 30.05.2002:
JHJirD-11-Jugend: SF Eisbachtal I - EGC Wirges |5UlirC-7-Jugend:
jerbieber - JSG ElbertAV/H/W. II 9DhrC-11-Jugend:
tehtal II - Spvgg. Haiderbach Deesen JöLIhr B-11-Jugend:
jjl. Neuwied/Niederbieber - SV Horressen
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tohstunden des Ortsbürgermeisters
*.ri 1 8 9 0 0 0 °bis 20.00 Uhr
Wags.von 18 0 Te| ' 06485/224
.. "06485/1541
Bürgermeister.
! Wiche Bekanntmachung der ... . ol , pr bach öshaitssatzung der Ortsgemeinde Niede 'h* Jahr 2002
*11.05.2002
hat aufgrund der §§ 95 ff • der nach
p-Pfalz folgende Haushaltssatzung ^^Schtsbehör- i^jSirrig durch die Kreisverwaltung Montabaur als ■ "'^-05.2002 hiermit bekanntgemacht wird:
tehaltspian für das Haushaltsjahr 2002 wird im
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m. ..
_ Nr. 21/2002
§2 ~
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf .73.000,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).310 v.H.
2. Gewerbesteuer. 330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.20,— €
für den zweiten Hund.30,— €
für jeden weiteren Hund.40,— €
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 2002 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.73.000,— €
56410 Montabaur, 14.05.2002 Im Auftrag
Kreisverwaltung gez. Meckel
des Westerwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.05.2002 -07.06.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
17.05.2002, Montabaur (S.) gez. Ortseifen
Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
56457 Westerburg 10.05.2002 Jahnstraße 5 Telefon: (02663) 292-0 Telefax: (02663) 292-91
Rheinland-Pfalz Kulturamt Westerburg Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Unternehmensflurbereinigungsverfahren Dreikirchen K158 Az.: UV2490D-HA 5.1 Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
§ 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Feststellung
Die den Teilnehmern bekannt gegebenen Ergebnisse der Wertermittlung werden hiermit festgestellt.
II. Hinweis:
Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung
- des Abfindungsanspruches
- der Land- und Geldabfindung
- der Geld- und Sachbeiträge Begründung
1. Sachverhalt:
Die Wertermittlung der Grundstücke wurde vom 15.10.2001 bis 29.10.2001 für die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke vom amtlichen Sachverständigen Herrn Suter nach §§ 27 bis 30 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. IS. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3987) durchgeführt. Die aufgrund dieser Wertermittlungen vorgenommenen Berech- nunaen haben die Ergebnisse erbracht, die zur Einsichtnahme für die

