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Wochenblatt VG Montabaur

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Hinweis w^ohronQ- oder Formvorschriften

Satzungen, die unter Verletzung von Verfah s od geko mmen

dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusa a sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Mnra y

zustande gekommen. Dies 9 lrt nicl ^' we ^ . . Sitzunq die Geneh-

1 . die Bestimmungen über die ° ^ Rekamtma^hung^der Satzung migung, die Ausfertigung oder die Bekannimauiuny

verletzt worden sind, oder A,,fcirhtsbehörde den

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Fns die" ^J^^^ens-

Beschluß beanstandet oder jemand die Vedel a | tung un ter oder Formvorschriften gegenüber der soll,

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen sun,

schriftlich geltend gemacht hat.

lat 2 * *

uch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedemanr' dl ® se ung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Geimeirideo dnung von Rheinland falz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 23.04.2002 der Ortsgemeinde Großholbach

für das Haushaltsjahr 2000

1. ndUdlidiidiwmiuMy

Feststellung des Ergebnisses Soll-Einnahmen

Verwaltungs­

haushalt/DM

941.226.53

Vermögens­

haushalt/DM

656.881,93

gesamt

DM

1.598.108.46

+ neue Haushaltseinnahmereste

0.00

0.00

0,00

,/. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0.00

0.00

0,00

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

0.00

110.584,00

110.584,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

941.226,53

546.297.93

1.487.524.46

Soll-Ausgaben

941.226,53

502.801,05

1.444.027,58

+ neue Haushaltsabgabereste

0,00

43.496,88

43.496,88

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0.00

0,00

0,00

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

941.226,53

546.297,93

1.487.524,46

Überschuss/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt:

Montabaur. 17.03.2001 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Schaaf 1. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorla­ge der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 13.05.2002 bis 25.05.2002 bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montaqs bis mitt­wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr don­nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18 00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus Montabaur, 29.04.2002 (Sieael) Röther

Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Ortsbürgermeister

Bescheinigung

1 .

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht der Ortsoe-

T e l n /, de * G u 0l3h0lbach wurde im Wochenblatt der Verbandsqemein- de Montabaur, ausgegeben am 10.05.2002, öffentlich bekanntge-

2 .

Die Haushaltsrechnung hat vom 13.05.2002 bis 25.05.2002 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer

109, zur Einsichtnahme öffentlich ausgeleqen

Montabaur a a

Verbandsgemeindeverwaltung

Heilberschd

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18 00 lih,v

im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: O 6485 / 4455 8

Goldene Hochzeit Ehepaar Cacilia und Geof]

Am Samstag, 11.05.2002^feiern die Eheleute Roth^

nen Hochzeit. Hierzu gratuliere ich im Namen der oit^j

jjejf!

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bunden mit den besten Wünschen, vor allen Dinn«, n*! Zufriedenheit für die Zukunft. sen G N

Der Dankgottesdienst findet um 14.00 Uhr statt. Im AnscW tuliert die Dorfgemeinschaft an der Kirche. J

Hans Jürgen Becker, 1 ,

Ortst*

Kuchenspende für 100-jähriges Jubiläum des Gern. Chores

Wer für die Kuchentheke anlässlich unseres 100-jähriaa biläums am Sonntag, 26.05.2002, einen Kuchen spendend dies bitte bis zum 18.05.2002 bei Irene Thome, Tel. 8251 ga Hatzmann, Tel. 1687, mitteilen.

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Die nächste Übung der Gruppe 1 findet am Freitag, 10 0521 um 18.00 Uhr statt.

Freizeit- und Gymnastikverein

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Dienste um 20.00 Uhr in der Dorfschänke statt. Die Tagesordnungspuii zu Beginn bekannt gegeben. Um zahlreiche Teilnahme wirdat

fees Gesi len wiege KSestii k,ie A'

" n sind K$blai

TM Heilberscheid

Am Montag, 13.05.2002, bestreiten wir ein erneutes Freundsd gegen die TM Sainscheid. Hierbei besteht die Möglichkeit,il mischem Grund für die unglückliche Niederlage in Weltersburg^ chieren.

Iclwe

fnand lach /

Anstoß hierzu mit hoffentlich elf Spielern um 19.00 Uhr im Wal

|24^bs. f feurig vor

Nentersham

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von.17.00bs1|

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeislsi entnehmen.

Tel. u. Fax:.

Gymnastikgruppe Großholbach

Am Freitag, 10.05.2002, sind wir bei Mechtild Hillen 711m * r \ k, * . eingeladen. Wir treffen uns um 19.00 Uhr KS^ 3

Alte Herren Eisbachtal

blÄh*' ° 5 ' 2002 Spi8le " wi ' in Q'oßlotach Segen Hachen- Spielbeginn: 16.30 Uhr, Trikot: schwarz/rot Platzaufbau usw.: Marco Hommrich und Patrick Quirmbach Abmeldung bei Horst: Tel. 02602/3726 mDach

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Jahr 2002

vom 30.04.2002

i.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschos . Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als fl de vom 26.04.2002 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.

in der Ausgabe auf.

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.

in der Ausgabe auf.

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

auf.

§ 3 M.Jjl

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für a wie folgt festgesetzt:

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