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Wochenblatt VG Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen

Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landes­straßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fas­sung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 15.04.2002, wird die nachstehende bezeichnete Verkehrsfläche als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nummer 3 Buchstabe a LStrG mit Wirkung vom 16.04.2002 dem öffentlichen Verkehr gewid­met.

Bezeichnung

Schulstraße, Flur 17, Flurstück 2631/2

verlaufend von - bis

von Hauptstraße (Flur 5, Flurstück 2451) bis Bergstraße , (Flur 4, Flurstück 2447/7)

Bezeichnung

Schulstraße, Flur 17, Flurstück 2630/3

verlaufend von - bis

von Schulstraße (Flur 17, Flurstück 2631/2) bis auf Höhe des Flurstückes 826/1

Bezeichnung

Schulstraße, Flur 17,Flurstück 1775/3

verlaufend von - bis

von Schulstraße (Flur 17, Flurstück 2631/2) bis zum Flurstück 1788/5

Bezeichnung

Schulstraße, Flur 17, Flurstück 2646/4, teilweise

verlaufend von - bis

von Schulstraße (Flur 17, Flurstück 1775/3) bis zum Beginn des Fußweges der Parzelle 2646/4

Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich sind, liegt während der Dienststunden im Rathaus-Neubau, Konrad-Adenauer- Platz 8, 2. Stock, Zimmer 230, zur Einsichtnahme aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Ortsgemeinde Ruppach-

Goldhausen, 15.04.2002 (S.) Sprenger

... (S.) Schaaf

Ortsburgermeister Verbandsbürgermeister

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Erneute öffentliche Bekanntmachung der! der Ortsgemeinde Ri# Goldhausen vom 25.042

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 AM Abs. 1 des Baugesetzbuches (ßauG* Neufassung vom 27. August 19! 2141) in Verbindung mit§24derS Ordnung für Rheinland-Pfalz (G® Fassung der Bekanntmac» 31.01.1994 (GVBI. S. 153) erläßt Ortsgemeinde Ruppach -GokM de Satzung:

§ 1 Zweck der Veränderungen^!

Die Veränderungssperre dient der* der planerischen Zielsetzung Sicherung der städtebaulichen Om] der weiteren städtebaulichen Enjw ein Teilgebiet des in Änderung BebauungsplanesMühlen weg

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt^ Teilgebiet der Bebaut«« Mühlenweg. Im einzelnen unt gende Flurstücke der Verändern 1

Flur 13, Parzellen 914/1 948/2 tlw. Flur 20, Parzellen 2fiW\