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Nr. 19/2002

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f* die bis dahin selbständigen Gemeinden Bladern- ? ! Selbach Ettersdorf, Horressen, Reckenthal und Wir- jfHoMund in die Stadt Montabaur eingemeindet. Dies gesch- to , Sllio aufqrund entsprechender Beschlüsse der Gemein- fh Vertrag zwischen der Stadt Montabaur und den ehemals JS'Gemeinden. Andere Gemeinden wie zum Beispiel Nieder- ^'Lnenroth entschieden sich, selbständig zu bleiben. Zur glei- * ... Montflhaur nehildet. Sip besteht

ü to7,i2 w ,Elde die Verbandsgemeinde Montabaur gebildet. Sie besteht mitstrecke- JÄt Montabaur aus 24 selbständigen Ortsgemeinden.

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in den übrigen 24 zur Verbandsgemeinde Montabaur gehören­de weiterhin ein eigener Ortsgemeinderat und Ortsbürgermei- lüwird ist für die eingemeindeten Stadtteile der Bürgermeister üdtMontabaur und der Stadtrat zuständig. In den ersten Jahren Eingemeindung gab es in jedem Stadtteil einen sogenannten 1 isausschuss. Er sollte darüber wachen, dass die vertraglichen ieli zwischen der Stadt und der jeweiligen ehemaligen Gemein­sten wurden.

gangenen 30 Jahren wurde immer wieder einmal über die Bil- imOrtsbezirken diskutiert. Letztlich fand sich im Stadtrat dafür aber Irtieit. 1980 hat man als Kompromisslösung einen sogenannten Ausschuss gewählt, der sich aus je einem Vertreter der sieben jemeindeten Stadtteile zusammensetzt. In der Form eines Aus- is also als Gremium, ist dieser Stadtteilausschuss nie aktiv gewor- Imehrtretendie Stadtteilvertreter jeweils als Vertreter ihres Stadt- [aülDie Stadtteilbeauftragten werden vom Stadtrat auf Vorschlag der Ier Wählergruppe gewählt, die bei der letzten Kommunalwahl in iligen Stadtteil die meisten Stimmen bekommen hat. Diese Stadt­jagten gibt es nur in Montabaur. Eine rechtliche Regelung ihrer wund Befugnisse ergibt ausschließlich aus der Hauptsatzung der Intabaur. Danach sollen die Stadtteilvertreter das örtliche Gemein­te und den Kontakt zum Stadtrat sowie zur Verbandsgemein- jltung fördern. Ihre Aufgabe ist es, den Stadtrat und seine Aus- iejdurch Beratung, Anregungen und Vorschläge zu unterstützen auf Bedürfnisse und Missstände in den Stadtteilen

ungin anderen vergleichbaren Städten Mir Gemeinden und Städte, die aus räumlich getrennten Ortstei- ijrüher selbständigen Ortsteilen bestehen, sieht die Gemeinde- jdie Bildung von Ortsbezirken und die Wahl von Ortsbeiräten und Stehern vor. Dem entsprechend hat man in anderen Teilen unse­res schon mit dem Zusammenschluss von Gemeinden für die ein­ten Stadtteile Ortsbezirke gebildet, die jeweils einen Ortsvor- Wd einen Ortsbeirat haben. Ursprünglich wurden die Ortsvorste- "mürtsbeiräte vom jeweiligen Stadtrat gewählt.

Iten hat der Landesgesetzgeber die Urwahl der Ortsbeiräte und - p eremgeführt, um ihre Stellung und demokratische Legitimation zu .uie Bildung der Ortsbezirke verfolgt im wesentlichen folgendes puszug aus der Kommentierung zur Gemeindeordnung): J! S r° riSChe Aufgliederung des Gemeindegebietes insbe- .... ri !® m ®! nden mit räumlich getrennten Ortsteilen ist dazu i«nBouu ' Ve ® ete 'l'9 ur >g der Bürger bei der verwaltungs- hmnn h ' 9 iT 9 ^ rer Probleme zu unterstützen. Vor allem wird srennoJii Ü 0 !! 1 .® 1 vorher selbständiger Ortsteile erleichtert Ider rL sct1a W c he und kulturelle Entwicklung gefördert.

sieben !!!" V ? n 0rt sbezirken ist es, das örtliche Gemein­de zu fordern.

^Nute e 'prf!h Und ^ tadte mit vergleichbarer Struktur haben mit Orts- PiinMärz 2 nn 9 Un ^ en ^ emacht ' Desha| b hat der Stadtrat von Mon­te g e f asst llnH e ' nen G run d sa tzbeschluss über die Bildung von Orts- pflurch Beratnn' 6 Y erwalt y n 9 beauftragt, die Bildung von Ortsbe- ®<ussionpn ini mit n dem Ältestenrat und den Stadtteilvertretern 9.2002 rrprm-!! 1 Stadtteilen vorzubereiten.. Als Wahltermin soll !n in der r m dSr Bundesta 9 swahl) angestrebt werden.

^'Oen Gem'pinH 9 Von ® rts bezirken in den Gebieten der früher ^dieser stadttpN^'H® 9 üte Möglichkeit, den Bürgerinnen und ^darsteiien dio !® sich i a nac b wie vor als Dörfer mit eigener tön Stadtteile coiK°? lctl ^ eit zu 9öben, die speziellen Anliegen der entwickeln ni In die Hand zu n ®hmen und eigene Vorstel- »ÄtundnpfÄ^ adurc b kann das Gemeindeleben in den Stadt-

WfäteundSÜ dertwerden -

lesz wBildu°n Steher

ur, dein^rtshoiPw 31362 ^^ 611 kommt, ist grundsätzlich ein Orts- Aufgaben: a ur jeden Ortsbezirkzu wählen. Diese haben

Ortsbeirat:

Die Belange des Ortsbezirks in der Gemeinde (hier: Stadt Montabaur) zu wahren und die Gemeindeorgane (Stadtbürgermeister und Stadtrat) durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen.

Anhörung zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk (Stadtteil) berühren.

Dem Ortsbeirat können vom Stadtrat bestimmte, auf den Ortsbezirk (Stadtteil) bezogene Aufgaben zur abschließenden Entscheidung über­tragen werden.

Die Zahl der Mitglieder des Ortsbeirates ist vom Stadtrat in der Haupt­satzung festzulegen. Die Mindestzahl beträgt drei, die Höchstzahl 15 Mit­glieder.

In Stadtteilen mit weniger als 300 Einwohnern (das trifft bei uns auf Bla­dernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn zu) kann auf die Wahl eines Ortsbeirates verzichtet werden. Sollte dies der Stadtrat beschließen, würde nur je ein Ortsvorsteher gewählt. Für diese Entscheidung ist wich­tig zu wissen, ob in den Stadtteilen des Gelbachtals der Wunsch besteht, einen Ortsbeirat zu wählen, oder ob dafür kein Bedarf gesehen wird. Ortsvorsteher:

Der Ortsvorsteher vertritt die Belange des Ortsbezirks gegenüber dem Stadtbürgermeister und Stadtrat.

Der Stadtbürgermeister kann dem Ortsvorsteher bestimmte Aufträge zur Erledigung übertragen.

Nach unserer Einschätzung wird der von der Bevölkerung in den Stadt­teilen gewählte Ortsvorsteher - ähnlich wie die Ortsbürgermeister in den Ortsgemeinden - auch eine wichtige Funktion als Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sowie der Vereine und Gruppen in den Stadttei­len erfüllen und auch die Verbindung zwischen der Bevölkerung der Stadt­teile einerseits und dem Stadtrat und dem Stadtbürgermeister anderer­seits verbessern.

Ortsbeiräte - Gremien ohne Kompetenzen?

In der Diskussion in den letzten Wochen wurde immer wieder der Ein­wand vorgetragen, Ortsbeiräte hätten keine Kompetenzen, wären also nur ein Gremium mit Alibifunktion.

Das trifft nicht zu!

Zu jeder wichtigen Frage, die einen Stadtteil betrifft, ist der Ortsbeirat vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat oder zuständigen Ausschuss zu hören.

Beispiele:

Ausbau von Straßen,

Ausweisung neuer Baugebiete,

Zustimmung zu Bauvorhaben in Bereichen ohne Bebauungsplan oder die von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes abweichen,

Bau, Erweiterung oder Veränderung öffentlicher Einrichtungen (Dorfge­meinschaftshaus, Grünanlagen, Friedhof, Sportanlagen).

Zwar trifft in diesen Fällen die abschließende Entscheidung der Stadtrat oder ein von ihm beauftragter Ausschuss; aber dieser wird sich in aller Regel vernünftigen und sachlichen Gründen der Empfehlung des Orts­beirats nicht verschließen und ihr folgen. Außerdem kann der Ortsbeirat ja auch Initiativen ergreifen und Anregungen geben.

Der Stadtrat kann den Ortsbeiräten bestimmte Aufgaben zur absch­ließenden Entscheidung übertragen. Dazu einige Beispiele aus anderen vergleichbaren Städten:

Entscheidung über die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungs­planes für einzelne Bauvorhaben.

Zustimmung zu Bauvorhaben in Bereichen, in denen sich ein Bebau­ungsplan in der Aufstellung befindet oder zu Bauvorhaben im unverplan- ten Innenbereich bzw. Außenbereich. Verwendung pauschalierter Mit­tel (Budget) zur Unterhaltung gemeindlicher Einrichtungen.

Der Stadtrat wird zu entscheiden haben, ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, Entscheidungsbefugnisse zu übertragen. Man kann in diesem Zusammenhang durchaus auch schrittweise vorgehen, es also zunächst bei der Beratungsfunktion der Ortsbeiräte belassen und nach einer gewissen Einarbeitung Entscheidungsbefugnisse übertragen.

Wahl der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher

Die Ortsbeiräte und Ortsbeiräte werden von der Bevölkerung des jewei­ligen Ortsbezirks gewählt, und zwar nach dem gleichen Verfahren wie der Gemeinderat und Bürgermeister. Die Parteien und Wählergruppen könn­ten dazu Wahlvorschläge einreichen. In den Gesprächen in den Stadttei­len wurde aber deutlich, dass man dort gerade für die Wahl der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher keine Parteienbindung wünscht, sondern eine Per­sönlichkeitswahl. Das setzt voraus, dass sich die Parteien und Wähler­gruppen insofern zurückhalten und keine Wahlvorschläge einreichen. Andererseits ist es dann aber erforderlich, dass sich aus der Bevölkerung der Stadtteile Frauen und Männer bereitfinden, für diese Ämter zu kandi­dieren. Dazu könnte eine Wahlberechtigtenversammlung einberufen und dabei Kandidaten nominiert werden.

Grenzen der Ortsbezirke

Es ist Aufgabe des Stadtrates, die Grenzen der Ortsbezirke festzusetzen. Es spricht vieles dafür, sich dabei an der landesweit üblichen Praxis zu orientieren und die geografischen Grenzen der früher selbständigen Gemeinden als Ortsbezirk zu bestimmen. Lediglich für die Stadtteile Eschelbach und Horressen sollte der Entwicklung der letzten Jahre Rech­nung getragen und eine abweichende Grenzziehung gewählt werden:

Eschelbach: Die Autobahn sollte als Grenze gewählt werden. Der Bereich südlich der Autobahn, also insbesondere das ICE-Gebiet sollten nicht in den Ortsbezirk einbezogen werden.

Horressen: Das Baugebiet Christches Weiher und das Baugebiet Gru­benfeld sollten nicht in den Ortsbezirk Horressen einbezogen werden.