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Nr. 18/2002

Frank Reusch

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f^ieTnholbach e.V.

14.30 Uhr

in Rupp.-Goldhausen

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um 14.30 Uhr, in Thalhausen

Hause gegen die AH aus Wel- Platzaufbau durch Münz/Stahl- erzlich einqeladen!

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" herzlich eingeladen!

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Außen 3 " 1 ^® der Au ß enan | a ge durchgeführt. Hierzu 1d6 ' JSG Jfc 2 h°freÄ Helfer gesucht. Wir treffen uns am 04.05.2002, ab

^am Schützenhaus.

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-werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. .06485/222

[[fahrt nach Wirzenborn

iährige Wallfahrt nach Wirzenborn ist am Mittwoch, 15.05.2002. jhrt ist an der Kirche um 15.00 Uhr. Für alle, die hin- und zurück- istdie Abfahrt um 16.00 Uhr. Die Messe ist um 16.30 Uhr in Wir­ten'Anmeldung erbeten bei H. Rörig, Tel. 1458 oder M. Koblofsky, 1512wegen Fahrgemeinschaften und der Einkehr beim Wirzenbor-

FCjiörgeshausen

6.2002 um 20:00 Uhr findet im Nebenraum der Löwensteinhalle dersitzung statt. Da es um die Aufstellungen in der nächsten Sai- j um ein vollzähliges Erscheinen gebeten. Sollte jemand an 'Imin nicht können, wird gebeten, dem Vorstand mitzuteilen, ob inin^er nächsten Saison weiter spielt oder nicht.

Meisterschaft

insmeisterschaft 2002 der Senioren findet am 11.05.02 um 9:00 und die Vereinsmeisterschaft 2002 der Jugend ist am 12.05.02 9:30 Uhr. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Die Eltern der Jugend- lerjindzum Anfeuern und Daumen drücken recht herzlich eingeladen.

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Nag, 05.05.2002, spielen wir gegen den FC Türkisch Siershahn. 1tum 14.30 Uhr in Siershahn.

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hstunde des Ortsbürgermeisters

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.von 19.00 bis 20.00 Uhr

lebe^L^n^L^^iL Aushang am Bürgermeisteramt bekannt

Tel -: 02602/4157,

19708 67 .

Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.:

ift!lk )er u c,ie Sitzung des Ortsgemeinderates

Polbach vom 23.04.2002

ereits arTun^ 2000 beschlossen und Entlastung erteilt feweindenR" 2 ta 9 te der R®chnungsprüfungsausschuss der Weh vor Ort w Ma T n der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, "Ässenaesrhäil der ° rdnun 9sgemäßen Ausführung der Haushalts- äQnd Kas^nh i 2U überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haus- ^ssfestaestPiUH wurde ? bschließ end vom Rechnungsprüfungs- nlas s gab. Daraiifh dass ^^Überprüfung zu keinen Beanstandungen

* 1demRai7M ln c- w . urde die Haushaltsrechnung 2000 abgeschlos-

stimmung zuS^H 9 VOr9elegt '

|^.2002 erklärt 7, | hr i esrec hnung wurde nun in der Sitzung am P neten dem Rr ,^ leic h wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbei- E einc Uürdann !1 ,: e u n l ei . ster und den Beigeordneten der Verbands- & der Jahresrp u ha s i abr 2000 Entlastung erteilt. m USs de$H»nQh,u U - n ? zusam mengestellten Eckdaten über den ^.öffentlichen Rpifa ?^ res 2000 werden im Rahmen einer geson- -Hblattes norh an m achung in einer der nächsten Ausgaben des och zur Kenntnis gegeben.

Bezirksschomsteinfegermeister

56412 Großholbach, Am Strüthehen 13, Tel. 02602-916004

Überprüfung der Gas- und Ölheizungen

Ab dem 21. Mai 2002 werde ich aufgrund der Ersten VeränderungsVer­ordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissions­schutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsverordnung - 1

BImSCHV) vom 15. Juli 1988 die Messungen in der Gemeinde Großhol­bach vornehmen. Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, bin ich verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bezirksschomsteinfegermeister Frank Reusch

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2002 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2002 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustim­mung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 2002, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 465.000,00

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 123.000,00

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2002 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.269 v. H.

Grundsteuer B.317 v. H.

Gewerbesteuer.330 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.35,00

für den zweiten Hund.71,00

für jeden weiteren Hund.107,00

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haus­haltsjahr 2002 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hier­aus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben. Rückblick 2001

Die Jahresrechnung 2001 ist erstellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die planmäßig vorgesehene Neuverschuldung von 12.000,00 DM nicht eingetreten ist und damit die Ortsgemeinde Großholbach weiterhin schul­denfrei bleibt. Man kann zum Jahresende 2001 sogar eine Rücklage von 94.811,73 DM - 48.476,47 ausweisen. Diese positive Entwicklung ist vor allem auf die Verlagerung bzw. auf Einsparungen bei den Investitio­nen zurückzuführen. Für die Aufstellung des Etats 2002 gestaltet sich die finanzielle Situation deutlich günstiger als dies nach dem Haushalt 2001 zu erwarten war.

Haushalt 2002

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 588.000,00 (1.150.028,00 DM). Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 465 000,00 (909.461,00 DM) und auf den ausgeglichenen Vermö­genshaushalt 123.000,00 (240.567,00 DM).

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen weder Kredite benötigt werden noch Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen sind, erü­brigt sich deren Festsetzung in der Haushaltssatzung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 447.000,00 um . 18.000,00 auf 465.000,00. Ursache hierfür sind die insgesamt höhe-" ren Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen.

Für die Ortsgemeinde Großholbach sind nach wie vor die Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen von übergeordneter Bedeutung. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaus­haltes beläuft sich auf 85,99 v. H. (Vorjahr 81,63 v. H.).

Weitere Einnahmen der Ortsgemeinde erwarten man aus folgenden Berei­chen und prozentualen Anteilen von:

Erstattungen, Zuweisungen Gebühren

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben)

Zuführung vom Vermögenshaushalt Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beru­hen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berech­nungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vor­gaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben.

2002

2001

1,09 v. H.

0,70 v. H.

0,65 v .H.

0,93 v. H.

7,96 v. H.

8,70 v.H.

4,31 v .H.

4,71 v. H.

3,33 v. H.