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Nr. 18/2002

Ruppach-Goldhausen

Stunden

des Ortsbürgermeisters

.18.00 bis 19.30 Uhr

.. .18.00 bis 19.30 Uhr

12/998080, Fax: 02602/998081

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesMühlenweg" der Ortsgemeinde Ruppach - Goldhausen;

hier. Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.04.2002 den Beschluss gefasst, den o. a. Bebauungsplan zu ändern. Der Anderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Der Planbereich ergibt sich aus der nachste­hend abgedruckten Skizze.

Ruppach-Goldhausen, 25.04.2002 Gerold Sprenger

Ortsbürgermeister

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mddei§§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 und Abs. ß) 2141) in

fyetk der Veränderungssperre . . n Zielset-

Bnderungssperre dient der Sicherung der P'anen Q sow | e der 1« damit der Sicherung der städtebaulichen y ^ nc j eru ng

E ädtebaulichen Entwicklung für ein Teilgebie n BebauungsplanesMühlenweg.

Sicher Geltungsbereich . . r ß e bau-

t derungssperre erstreckt sich auf ein Tei .'9® ' e fo . aen de Flur- MerungMühlenweg. Im einzelnen unterliegen foigeno ?ler Veränderungssperre;

Parzellen 914/1 tlw 949/1 tlw. und 948/2 tlw.

f20ffarzelien2/7 und 2/8 531,532, 533, 534, 543/5. Qer

wngsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersi p ist Bestandteil der Satzung.

fjtewitkungen der Veränderungssperre

flungsbereich der Veränderungssperre (§ 2) dürfen

J'äben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder pht beseitigt werden. . , uon

J® od er wesentliche, wertsteigernde V e ränderu Q< 3 ßh _ ^en und baulichen Anlagen, deren Veränderunge 0 mmen

wstimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vo g

2. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Inkrafttreten der Satzung.

56412 Ruppach-Goldhausen, (S) Gerold Sprenger

25.04.2002 Ortsbürgermeister

Hinweise

1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Monta­baur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung I Nr. 2 BauGB in Kraft.

2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten begründet, ist darzulegen.

3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird außerdem auf fol­gendes hingewiesen:

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