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Nr. 17/2002
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r Air die Buchfinkensenioren
pig der verbandsgemeinde Montabaur findet am
3 05 . 2002 , statt- ^ Telefon 7892, oder Reinhard Lehm- 119 er h l el h-c 7 ^m 01 05 2002. Der Unkostenbeitrag beträgt 3,50 ^Seiten werden noch bekannt gegeben.
!r l Maria Martental ist am 15.05.2002. Anmeldungen bei pt" Stellen Abfahrtszeit: 12.15 Uhr ab Horbach. Unkosten-
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lenland-Vereineturnier L Hübingen e.V.
' pfinastsonntag, findet wieder unser diesjähriges Verein- « Wir bitten alle Vereine aus dem Buchfinkenland, die noch tTn sich bei den Vorstandsmitgliedern Ralf Zimmermann, 39/1417 Matthias Roos, Telefon 06439/900727, oder Aaron
tefon 06439/7211, anzumelden.
aem Jahr findet nach dem Turnier wieder die Apräs-Tennisparty lerehrung und einer Riesen-Tombola statt. aisoSoch nicht weiß was er tun soll, ist ein gern gesehener Gast auf
hnisanlage in Hübingen.
Spielgemeinschaft
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foelschneudorf/Horbach/Winden
Ipiele tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden
is:
ISamstag, 27.04.2002, 16.30 Uhr gegen JSG Steinefrenz in ln
IDienstag, 30.04.2002, 19.30 Uhr gegen FC Unkel in Unkel Winale)
I: Samstag, 27.04.2002,16.30 Uhr gegen Ellingen
jd: Samstag, 27.04.2002, 16.30 Uhr gegen Ellingen/Daufenb.
I:Samstag, 27.04.2002 15.15 Uhr gegen JSG Niederahr in Nie-
I d: Samstag, 27.04.2002, 15.15 Uhr gegen JSG VfL Neuwied
; Samstag, 27.04.2002,14.00 Uhr gegen Dattenberg in Rheinbrohl d:Samstag, 27.04.2002,14.00 Uhr gegen VfL Neuwied I in Nie-
j:Samstag, 27.04.2002,13.00 Uhr gegen JSG Staudt in Staudt d: Samstag, 27.04.2002,13.00 Uhr gegen SG Hundsangen in
d: Samstag, 27.04.2002,13.00 Uhr gegen JK Horressen I in
. 2002 , laden, iden, 2. Fes! sn, 4. Kai 6. EntlastJ r Kassier nächstes _ _
»,*Ji 04 ' 2002 ' 14 30 Uhr SG Horbach/Winden - FC türk. Siers- ngendDasä Ürf^rbach
ländlichen jjf andere Alf
Ireinigung 1920 Horbach e.V.
JußbaH
jmenden Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: 127,04.2002,17.00 Uhr AH Horbach - AH Welschneudorf in Wel-
schaftsspi t und nod zahlreiche?
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Munde des Ortsbürgermeisters
inZü" ...von 19.00 bis 20.00 Uhr
(Jehaus. Im Wiesengrund 1
lrtsbürno haUS .06439/1764
[Bürgermeister (privat). 06439/900990
,...r W h j | e Bekanntmachung
SC isti®^rn 22,04^2002^ ^ ® rts 9 emeinde Gackenbach für das Jahr
n Aus^^^P^'Plalz e fSno a !i aU ^u rund der §§ 95 der Gemeindeordnung für orsteinsiä 5 ■Wgung durch Haushalts satzung beschlossen, die nach ; Vo n 16.04 200? hii 6 K [® lsvervv altung Montabaur als Aufsichtsbehör-
Mt M l h 6 mi bek anntgemacht wird:
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ijahr 2002 wird im
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Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.169.000,— €
in der Ausgabe auf.169.000,— € festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.— €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf — €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund.66,— €
für jeden weiteren Hund.81,— €
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund.500,— €
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2002 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 16.04.2002
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises i.A. Meckel
Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2002 bis 14.05.2002 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 22.04.2002 (S.) Weidenfeiler
Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Aus-fertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 11.04.2002
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Wasem”
Der Ortsgemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Wasem” nach § 2 Absatz 1 BauGB. Der Planbereich wird durch den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfes begrenzt.
Neue Lohnformen für Waldarbeiter
1. Der Ortsgemeinderat stimmte der Einführung eines Monatslohnes mit Forstzulage zu.
2. Die Umstellung auf die neue Lohnform soll zeitgleich mit der Einführung dieser Lohnform für den Staatswald erfolgen.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt
Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr 2001 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die Auflistung wies erhebliche überplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 2 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 66.774,51 DM aus. Die Deckung der v. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen. Der Ortsgemeinderat genehmigte die erheblichen überplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 2001.

