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Nr. 17/2002

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i «Hpr Verbandsversammlung JKserzweckverbandes Bad Ems

V°hnen JB Wa ,! r Verbandsversammlung des Abwasserzweckverban- %JJl® zun9 fl am Montag 29. 04.2002,17.00 Uhr, im Sitzungssaal '6/9180 S , l^rT ls JJ 1 r geschoss des Rathauses in Montabaur, Konrad-Aden-

L °statt.

pnung

r n T g und Neufassung der Verbandsordnung des Abwasser- setzung^er Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der

jandsversammlung [eilungen ragen

fntiicher Teil

SdSgenüberlaufbeckens Neuhäusel;

Erörterung der Ausschreibungsunterlagen

Weiterung der Kläranlage in Bad Ems (3. Reinigungsstufe)

aqsangelegenheit

auungsplanMaaracker der Ortsgemeinde Nievern tiegung des Versicherungsschutzes für die Einrichtungen des rasserzweckverbandes Bad Ems [eilungen ragen

17.04.2002 Josef Oster, Verbandsvorsteher

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»rte Erhebung

iitzungshaupterhebung und Viehzählung)

Jai 2002 findet bundesweit, in nach dem Zufallsprinzip ausge- etrieben, eine integrierte Erhebung statt. Sie ist gesetzlich vor­an und erfüllt die Anforderungen der Bodennutzungshaupter- fnd der Viehzählung. Erfasst werden:

DieNutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs-, * ßpltur- und Fruchtarten und ' diÄiehhaltung zum 3. Mai.

epflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer Chaftiich genutzten Fläche von mindestens zwei Hektar oder mit lidfläche von mindestens zehn Hektar. Zum Erhebungsbereich ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B. fbst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein voll- usgefüllter Flächennachweis für das AntragsverfahrenAgrar- |2002 bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die [über die Nutzung der Bodenflächen übernommen werden. Eine ne der Rinderbestände aus der Rinderdatenbank (HIT) ist zur Inochnicht möglich. Die Inhaber oder Leiter bleiben daher für die Anga- jdefiehbestände weiterhin auskunftspflichtig, eben darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die »vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig hicht rechtzeitig erteilt.

aben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steu- p/ecken ist gesetzlich ausgeschlossen, fcc/ies Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Verwaltung informiert

igszeiten der Verwaltung

1262 l 56402Montabau^ Uer " Plat2 ® 56410 Montabaur 0der P ° St

.08.00 bis 12.00 Uhr

Ne Tel Nr .16.00 bis 18.00 Uhr

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.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

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08.00 bis 12.30 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr 08.00 bis 12.30 Uhr ....02602/126-192 ....02602/126-191

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montabaur.de

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der kommenden Woche ist in folgenden Bereichen der Verbandsge­meinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlos­sener Ortschaften zu rechnen:

Montabaur (einschließlich der Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son­stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends, nachts sowie am Wochenende und an Feierta­gen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepaßten Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeinde Montabaur Ordnungsamt

ACHTUNG!

Vorgezogener Redaktionsschluss für die 19. KW (Christi Himmelfahrt)

Vorgezogener Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingstmontag)

Vorgezogener Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam)

alle Manuskripte, die in der 19. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, müssen bis Freitag, 03.05.2002,10.00 Uhr

alle Manuskripte, die in der 21. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, müssen bis Freitag, 17.05.2002,10.00 Uhr

alle Manuskripte, die in der 22. Kalenderwoche veröffentlicht werden sollen, müssen bis Freitag, 24.05.2002,10.00 Uhr

abgegeben sein.

Wir bitten um Beachtung.

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Neuhäusel sucht für ihren kom­munalen Kindergarten ab 12.8.2002

eine(n) Erzieher/in (34,5/38,5 Std./Woche) zur Mutterschaftsvertretung.

Die Einstellung ist daher nur befristet möglich.

Gesucht wird eine engagierte Kraft, die in der Lage ist, nach pädagogischen Konzepten in einer Grup­pe mitzuarbeiten. Kooperationsbereitschaft, Team­fähigkeit und Einfühlungsvermögen werden vor­ausgesetzt.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesange­stelltentarifvertrag (BAT).

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen rich­ten Sie bitte bis zum 31. Mai 2002 an den

Kindergarten Neuhäusei

- Kindergartenleitung-

Eisenköppel 2a

56335 Neuhäusel.

Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Frau Gleis unter der Rufnummer: 02620-15079.

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