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Ht Sonntag 21.04.2002, um 14.30 Uhr in Siershahn

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Ende des Ortsbürgermeisters

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' Eintracfiflaen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben

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htmachung _ _

wunasplan für das Umlegungsgebiet Neuwiese der Ortsge- öraeshausen ist mit Ablauf des 10.04.2002 für die Ordn.Nr. 14 jtbar geworden. Der UmlegungsplanNeuwiese der Ortsge- Jörgeshausen ist damit insgesamt unanfechtbar. r 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8 . Dezember 1986 in der Fas­ler Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI.I.S.2141) wird Ifechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

ilichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach : entlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen htszustand ersetzt.

nntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen (er in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Ihtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird diqjuständigen Behörden veranlasst.

Läuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, lie im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit _intmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer- 'on der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Gründ­en abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem der,Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die "lungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah- inbarungen getroffen hat. helfsbelehrung

fiese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach tabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem ungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, ir Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle- chusses der Gemeinde Görgeshausen schriftlich oder zur Nie- I einzulegen.

rspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch laut dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und hmt eingegangen ist.

Ir ' ff 04.2002 (Siegel) Wonneberger

Stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses

^flicht der Hundehalter

f)ubrik U "Venwaltun Un ^ f Unsere ^, Hinweises über die Meldepflicht unter

! ?ensus-Befragung

tchten Sie unseren Hinweis unter der RubrikVerwaltung informiert.

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ierfchPi??L am ?°: 02 '2002 in Nentershausen:Was tun, wenn firen über die p»? 9 ® lstl 9 en Kräfte nachlassen? zugesagten Bro- ndlienfln^u^ tei l verf 99 un 9 sind nach langer Wartezeit einge- fin erinnfi ZUr ahme im Schriftenstand in unseren Kirchen aus. K2002 (Tan narh al an unsere Tagesfahrt am Freitag, r^ürburarinn am u ls 1 Himmelfahrt) zum Kloster Maria-Laach und »agto r 9 oS r ^ ahrt ?-00 Uhr, Rückkunft: ca. 22.00 Uhr. Der Fahr- I^Besichtiaunn S Ho C m 5,00 - Die Rundfahrt auf dem Nürburgring zum 1^9 .^ nme '"

Weiß Görgeshausen

ist ^002: spielen wir gegen die SG Horbach/Winden. '^30 Uhr m Görgeshausen.

Nr. 16/2002

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Großhoibach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großhoibach findet am Dienstag, 23.04.2002, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhau­ses statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- deratesvom 18.12.2001 (öffentlicher Teil)

3. Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 2000 und Entla­stungserteilung für das Haushaltsjahr 2000

4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002

5. Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm 2002 - 2006

6. Umgestaltung des Eingangsbereiches des Friedhofes

7. Bolzplatz

8. Anschaffung einer Rasenkehrmaschine

9. ICE-Baustraßen

10. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

II. Verschiedenes

11. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- deratesvom 18.12.2001 (nichtöffentlicher Teil)

2. Personal-/Finanzangelegenheit

3. Bau-/Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -

4. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen herz­lich eingeladen.

56412 Großhoibach, 15.04.2002 Röther, Ortsbürgermeister

Meldepflicht der Hundehalter

Wir bitten um Beachtung unseres Hinweises über die Meldepflicht unter der RubrikVerwaltung informiert.

Mikrozensus-Befragung

Bitte beachten Sie unseren Hinweis unter der RubrikVerwaltung infocmiert.

Besuch des Landrates

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Herr Landrat Peter Paul Weinert hat mit Schreiben vom 27. März 2002 seinen Besuch in unserer Gemeinde angekün­digt. Der Landrat schreibt u. a.:

Der stete Dialog zwischen Gemeinde und Kreis hat die gute Lebens- und Wohnqualität unserer Region entschei­dend geprägt.

Schon immer haben wir das persönli­che Gespräch gesucht, wennder Schuh drückte.

Diese Kontakte möchte ich gerne stär­ken. Wie angekündigt besuche ich seit einiger Zeit deshalb die Gemeinden, um vor Ort auch einmal ohne einen konkreten Anlass mit den Menschen zu reden, über Erfreuliches im Gemeinde­leben, aber auch Sorgen und Proble­me. Es freut mich sehr, dass ich am 24.04.2002 in die Ortsgemeinde Großhoibach kommen kann, um so auch dort zu erfahren, was esNeues gibt, welche Anliegen die Bürgerinnen und Bürger haben und wo der Westerwaldkreis vielleicht helfen kann. Das Besuchsprogramm am 24. April 2002 beginnt um 17.00 Uhr mit einem Vorgespräch und einem Rundgang.

Ab 18.00 Uhr haben alle Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bürgerhaus die Möglichkeit, anstehende Fragen gemeinsam mit Herrn Landrat Weinert zu erörtern. Dazu lade ich sehr herzlich ein und hoffe auf eine rege Betei­ligung.

Mit freundlichen Grüßen Winfried Röther, Ortsbürgermeister