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|chaft: Sonntag,
Ht Sonntag 21.04.2002, um 14.30 Uhr in Siershahn
|ieigememschaft um 16.00 Uhr in Niederelbert
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F RRE ü n onn? bestreiten wir das nächste Auswärtsspiel in |tag, 20.04.4U ■ uhr. Abfahrt ab vereinslokal um
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Görgeshausen
Ende des Ortsbürgermeisters
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' Eintracfiflaen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben
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wunasplan für das Umlegungsgebiet Neuwiese der Ortsge- öraeshausen ist mit Ablauf des 10.04.2002 für die Ordn.Nr. 14 jtbar geworden. Der Umlegungsplan “Neuwiese” der Ortsge- Jörgeshausen ist damit insgesamt unanfechtbar. r 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8 . Dezember 1986 in der Fasler Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI.I.S.2141) wird Ifechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
ilichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach : entlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen htszustand ersetzt.
’nntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen (er in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Ihtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird ’diqjuständigen Behörden veranlasst.
Läuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, lie im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit _intmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer- 'on der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Gründen abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem der,Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die "lungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah- inbarungen getroffen hat. helfsbelehrung
fiese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach tabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem ungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, ir Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle- chusses der Gemeinde Görgeshausen schriftlich oder zur Nie- I einzulegen.
rspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch laut dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und “hmt eingegangen ist.
Ir ' ff 04.2002 (Siegel) Wonneberger
Stellvertr. Vorsitzende des Umlegungsausschusses
^flicht der Hundehalter
f)ubrik U "Venwaltun Un ^ f Unsere ^, Hinweises über die Meldepflicht unter
! ?ensus-Befragung
tchten Sie unseren Hinweis unter der Rubrik “Verwaltung informiert”.
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ierfchPi??L am ?°: 02 '2002 in Nentershausen: “Was tun, wenn firen über die p»? 9 ® lstl 9 en Kräfte nachlassen?” zugesagten Bro- ndlienfln^u^ tei l verf 99 un 9 sind nach langer Wartezeit einge- fin erinnfi ZUr • ahme im Schriftenstand in unseren Kirchen aus. K2002 (Tan narh™ al an unsere Tagesfahrt am Freitag, r^ürburarinn am u ls 1 Himmelfahrt) zum Kloster Maria-Laach und »agto r 9 oS r ^ ahrt ?-00 Uhr, Rückkunft: ca. 22.00 Uhr. Der Fahr- I^Besichtiaunn S Ho C m’ 5,00 € - Die Rundfahrt auf dem Nürburgring zum 1^9 .^ nme '"
Weiß Görgeshausen
ist ^002: spielen wir gegen die SG Horbach/Winden. '^•30 Uhr m Görgeshausen.
Nr. 16/2002
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großhoibach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großhoibach findet am Dienstag, 23.04.2002, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- deratesvom 18.12.2001 (öffentlicher Teil)
3. Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 2000 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2000
4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002
5. Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsliste zum Haushaltsplan 2003 und zum Investitionsprogramm 2002 - 2006
6. Umgestaltung des Eingangsbereiches des Friedhofes
7. Bolzplatz
8. Anschaffung einer Rasenkehrmaschine
9. ICE-Baustraßen
10. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
II. Verschiedenes
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- deratesvom 18.12.2001 (nichtöffentlicher Teil)
2. Personal-/Finanzangelegenheit
3. Bau-/Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -
4. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen herzlich eingeladen.
56412 Großhoibach, 15.04.2002 Röther, Ortsbürgermeister
Meldepflicht der Hundehalter
Wir bitten um Beachtung unseres Hinweises über die Meldepflicht unter der Rubrik “Verwaltung informiert”.
Mikrozensus-Befragung
Bitte beachten Sie unseren Hinweis unter der Rubrik‘Verwaltung infocmiert”.
Besuch des Landrates
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Herr Landrat Peter Paul Weinert hat mit Schreiben vom 27. März 2002 seinen Besuch in unserer Gemeinde angekündigt. Der Landrat schreibt u. a.:
„Der stete Dialog zwischen Gemeinde und Kreis hat die gute Lebens- und Wohnqualität unserer Region entscheidend geprägt.
Schon immer haben wir das persönliche Gespräch gesucht, wenn “der Schuh drückte”.
Diese Kontakte möchte ich gerne stärken. Wie angekündigt besuche ich seit einiger Zeit deshalb die Gemeinden, um vor Ort auch einmal ohne einen konkreten Anlass mit den Menschen zu reden, über Erfreuliches im Gemeindeleben, aber auch Sorgen und Probleme. Es freut mich sehr, dass ich am 24.04.2002 in die Ortsgemeinde Großhoibach kommen kann, um so auch dort zu erfahren, was es “Neues” gibt, welche Anliegen die Bürgerinnen und Bürger haben und wo der Westerwaldkreis vielleicht helfen kann.” Das Besuchsprogramm am 24. April 2002 beginnt um 17.00 Uhr mit einem Vorgespräch und einem Rundgang.
Ab 18.00 Uhr haben alle Mitbürgerinnen und Mitbürger im Bürgerhaus die Möglichkeit, anstehende Fragen gemeinsam mit Herrn Landrat Weinert zu erörtern. Dazu lade ich sehr herzlich ein und hoffe auf eine rege Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen Winfried Röther, Ortsbürgermeister

