Wochenblatt VG Montabaur _
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderu g
zur Anmeldung von Rechten Rpfeiliate:
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsve ae |eaenen Grundstücke, die Eigentümer der Umlegungsgebiet 9 9 ^ durch Ejntra .
1 .
2 .
3.
4.
ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertstei- gemde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden- nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; genehmigungs,- zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt wor- den smd, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher aus-
nfchtberührt ZUn9 Werde " V ° n ^ VerfÜ9ungs ' und Veränderungssperre
IV Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist bei dem Vermes
V. Vorbereitende Maßnahmen
In der Umlegung Geranienstraße” wird voraussichtlich im \/ori« « ^ Frühjahres 2002 mit den örtlichen VermessunnSrhüS £ Verlauf des Arbeiten werden durch den öffentlich bpstpliten vT 6 6n begonnen - Die Stefan Neuroth durchgeführt sie erstrecken sich ^® r ! n ® s f un 9s in 9enieur feststellung entlang der VerfahTens^ die G ™z-
Abmarkung der neuen Straßen unc^BaugmndsEe Und Zeitpunkt erfolgen. a UMUCKe zu einem snateron
oder
einem späteren
Den Beauftragten der zuständigen Stellen ist aemäR s ona d V orbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz Tu LS B m GB zur men das Recht eingeräumt alle dem Vprfahron U ! re ^ er| 9en Maßnah- stocke zu betreten, um VemeSungen Ä*„nn:ÜT 0,,enen ähnliche Arbeiten auszuführen. 9 ’ Dmarkun 9en, Bewertungen
VI. Auslegung von Bestandskarte und Begann*..
In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sin“’
1 ' Hi« IT G ? db u UCh ein getragenen Eigentümer die grundbuch- und katastermäßiap FWaioh’
die im Liegenschaftskataster angegebene NuT 1 " 9 ' d ' 6 Gröl3e
die im Grundbuch in AbteiK 9 |fpLnp t feUngsart ' Beschränkungen g ln 9etragenen Lasten und
2 .
und
aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgefü^^CT^ Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, mitA USn ,Fl ha D , Grundbuchs Abteilung II eingetragenen Lasten und Bes2“ haUP
Verwaltung Montabaur, Zimmer 221, während der Dien^CTa 11 ® Akt
lieh aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichnetenTeife“ * n l n9 fl
der Zeit vom 29.04. bis 28.05.2002 bei der Verff «PK-0*
die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen wjruu— gung gesicherten Rechts an einem .^belastenden Recht, Grundstück oder an einem das Grands TinnPtraaenen - Rechts an die Inhaber eines nicht irrt Gru " d f r cb ®S k Stenden Recht, dem Grundstück oder an e ' nem das , G Hi nn aus de m Grundstück, - Anspruchs mit dem Recht auf Befried g 9 Nutzung
, persönlichen Rechts, das zum Erwart) Beste ode ^zur n y (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder pflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschrankt,
4. die Stadt Montabaur
5. die Verbandsgemeinde Montabaur 7oitn .. nkt Beteiligte,
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dea l^® P h ss zuq 9 ht in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugenr Die Anmeldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen. . , . , , , m , e
Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird de' gungsausschuss dem Anmeldenden unverzüglich ein , , pr c r i s *j s t haftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ab ,~
er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB). . , . D . ...
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aberzur gung am Umlegungsverfahren berechtigen, sollten binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umlegungsausschuss angemeldet werden.
Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt.
Der Inhaber eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Person eines Beteiligten während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechtes befindet (§ 49 BauGB).
Eventuell bestehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der jeweiligen Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt werden; andernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstücke ggfls. Wertminderungen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses geltend macht.
III. Verfügungs- und Veränderungssperre Nach § 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
lieh
Verzeichnisses ist die .p^^Uei dejn^rmessungs. Und
Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße «Vi
__nactattot Hör oin horooKtirtU^ i_. «Öf
baur, nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse Der Umlegungsbeschluss gilt mit Ablauf des 19.04.2002^
gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss (I.) und die vorbereitenden M (V) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider! ben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs-ul' amt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße, , ■ Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschuss ß:'H elte
■_ti 1 orhoHon _Li!~~k
rresst
ichriftlicl
irdnur
iegrüßL
lassent jericht c rricht c Jntlastu Verschie
oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1 ) ist nur gewahrt, wennderlt noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten r eingegangen ist.
Montabaur, 11.04.2002 (S.) Dr
Die Vor. Umlegungssi
Wer entsorgt Nahrungsmittel in der Grünanl an der Wilhelm-Mangels-Straße?
ln den letzten Wochen wurde festgestellt, dass regelmäßig gi, gen von Essensresten (Reis, geschnittene Brote, Pizzastücte] die Grünanlage neben der Villa Sonnenschein geworfen werden.] die Täter nutzen offensichtlich die Nachtstunden, um immer» re Mengen der Speiseabfälle in der Anlage zu “entsorgen". Die Anwohner, die Busfahrgäste, Besucherder Anlage und. santen fühlen sich zu Recht durch die herumliegenden Esser den von diesen Abfällen ausgehenden Gestank gestört, 21 bereits Ratten gesichtet, die dieses Nahrungsangebot nutzen Weil der Verursacher bisher nicht bekannt ist, müssen die mäßig vom städtischen Bauhof auf Kosten der Allgemeinheil werden. Diese Situation kann nicht toleriert werden, daher bi Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Anwohner, um bei merksamkeit. Bitte helfen Sie mit, dass die Anlage nicht zi flecken der Innenstadt und zur Tummelstätte für Ungeziefer Sachdienliche Hinweise nimmt das Ordnungsamt (Tel.: 02I
itisch
15.200: Lampe iffensi rzlich 1 ihauptt itgliei laden lons-1 1002 . ui
rdnun igrüßu itengei lückblic issenb [ntlastur _ iträge Verschie zur J< ’sammli
entgegen. Verbandsgemeindeverwaltung Ordnungsamt
Meldepflicht der Hundehalter
Wir bitten um Beachtung unseres Hinweises über die I der Rubrik “Verwaltung informiert”.
eher erbai
instag, jj., Moni neue L Obere tarierte D tBd kennet Nbn. Anmi blefon 5127.
fdK:
Mikrozensus-Befragung
Bitte beachten Sie unseren Hinweis unter der Rubrik “Verwaltungij
CDU-Ortsverband Montabaur
Vorankündigung CDU-Stammtisch
Jeden 1. Dienstag im Monat wollen wir uns im Bistro im Haus 20.00 Uhr zu einem Stammtisch treffen. In lockerer und ungezw Sphäre besteht die Möglichkeit Gedanken auszutauschen, zu di einander zu reden. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Stammtisch findet am Dienstag, 07.05.2002, um 20.00 UhrstatL
: Then le Entw hwerbr
imen eir iber die: [,26.04. ipetenti ich-Bai werder ■lädtein der' [Ikomme
iiterwc
svereir ! tet eine [24.04.2f . _ le der A f'ag.eingelar
Der diesjährige Blumenverkauf für die BehindertengärW riglichtmitc derelbert findet am Donnerstag, 25.04.2002 vor der Voü |um 15 .OO Ü statt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Gemeinsam
möglich
yI
I/S i
utsch
Sgrupp
>gen Ihn mit Rat los. Wir , lr| s jeden l |12 Niedere ieim 1 . v Telefon
MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur
•stoiiwu r halt sich vollk °mmen, nur weil er geringere Anspn» 1 Schusterj
stellt (Hermann Hesse). ..
Deshato ist es noch ein weiter Weg bis der MGV allen Ansp«< wird die jeder einzelne Sänger stellt
liert wLT' ne n® r fol 9 enden Woche: Freitag, 19.04.2002, der
liorHA/^. ”7 vvuene. i-renag,
Uhr rhr, ner Gdke ! c * er zum 59. Geburtstag; Montag,
lihr rT ,ucl z - um o». ueDur
Uhr, Chorprobe im Haus Mons Tabor.
22.04-
pin-iend? igen” an jsbaden „JUchen °-°0 Uhr in d i

