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Wochenblatt VG Montabaur

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der jeweiligen Ortsgemeinde erhaltncn. bej der Ver .

Karten für den Bereich der Stadt Erbse , Zimmer-Nr. 26, 2.

bandsgemeindeverwaltung Montaba erworben werden.

Stock, Rathaus-Altbau, Tel.: l 2 f ^ ejn Kaffeege .

Der Preis für die Veranstaltung d u en ortsgemeinden in die

deck mit Kuchen sowie den Bustransport Stadt Montabaur und wieder zurück.

Kartenverkauf für den BereichAugst bei folgenden Seniorenvertretern:

Nähere Informationen: siehe beiMontabaur'st was 1 lc>s

Anna-Maria Blath, Hunselweg 1, Eitelborn, fi?0/10 ni 02620/633

Helmut Marx, Kirchstraße 3, Kadenbach, Telefon

Irne Saal, Simmerner Straße, Neuhäusel, Telefon 02620/80 5

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstaas .von 18.00 Uhr bis 1 9.30 Uhr

donnerstags. von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr

Tel.: 02620/8610 Fax: 02620/953774

E-Mail-Adresse: oemeinde@eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn (Altes Rathaus, Unterdorfstraße)

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):

montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr

mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Hallo, Senioren von Eitelborn!

Nähere Hinweise zum Seniorennachmittag der Verbandsgemeindever­waltung finden Sie unter der RubrikAugst.

MännergesangvereinMozart, Eitelborn

Liebe Mitglieder, wie euch bereits im Rundschreiben im März bekannt gegeben wurde, fahren wir am Sonntag, 25.08.2020, zur Landesgarten­schau nach Kaiserslautern. Die Gartenschau geht in die dritte Saison und reicht von Blumenausstellungen über Konzerte, Kultur u.v.m.

Der Chor gestaltet um 15.00 Uhr ein Stundenkonzert im Rahmen 100 Chö­re auf der Gartenschau 2002.

Wer Interesse an diesem Tagesausflug hat, möchte sich bis Ende April 2002 beim Vorstand oder bei den Sängern anmelden, denn die Garten­schau hat jedes Jahr etwas Neues zu bieten. Lasst euch überraschen! Auf insgesamt 32 ha umfassenden Areal findet jeder seinen Bereich. Also, macht regen Gebrauch von diesem Angebot. Eintritt mit Fahrt 15 Euro. Für unsere Fichtelgebirgsfahrt über Fronleichnam sind noch einige Plät­ze frei. Wer auch da noch mitfahren möchte, bitte beim Vorstand melden. Nächster Termin für die Sänger:

Frühjahrskonzert: Samstag, 20.04.2002, Bannbescheid

Freiwillige Feuerwehr Eitelborn

Bald ist es soweit, die 100 Jahr-Feier steht vor der Tür.

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100-jähriges Bestehen

In diesem Jahr feiert die Feuerwehr ihr 100-iähriaesBp«:tPhon u

des.Festes «Weine Chronik übe, die GesdSde wSJJÄS? zu benot,gen wir Bilddokumente, besonders aus der "guten ISen t£' Bitte unterstützen Sie uns und stellen Sie uns leihweise Bildet nSlYil' vitaten der Feuerwehr Eitelbom zur Verfügung. Wenden Sie sichÄI zu an Axel Knopp, Helfensteinstraße KEitelbornTel.

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde für das Jahr 2002

vom 08.04.2002

sehen

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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein*,.,. r Rheinland-Pfalz folgende Hausha ssatzung beschlos2';* d,e ^ Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als a}-? er « de vom 05 04 2002 hiermit bekanntgemacht wird: *%n Pf

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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im verm

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 1\[ W0m

in der Ausgabe auf. 7l[ <j

Vermögenshaushalt <

in der Einnahme auf.. E

in der Ausgabe auf.1.£

festgesetzt. mm

Es werden festgesetzt: Kilo

1 der Gesamtbetrag der Kredite auf. ihere

2 der Gesamtbetrag ütung

der Verpflichtungsermächtigungen auf. 2 i!

§3 Irme

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das.if zur wie folgt festgesetzt: j r feiei

1 . Grundsteuer ebene

a) für die land- jntag*

und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) .rf Ihre

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).£ Der

2. Gewerbesteuer.JBsfür

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge-te Kiri

biefes gehalten werden: Btnde

für den ersten Hund. ä

für den zweiten Hund.ihre

für jeden weiteren Hund.Lg |(

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II.

Genehmigung der Haushaltssatzung l j gb

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach»ch d haltsjahr 2002 werden keine Bedenken erhoben. fc ven

56410 Montabaur, 05.04.2002 Im Aufraagungi

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises [geso

Abt. 2-20 Az. 029/901.10 |side

III. Bisteri

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.04.2002 bi$;{Entla bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabtelfend mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wäN-itawiT 1 narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30U«0SSun 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.3!F®p* 1 ' < 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 wMfl® lieh aus. ärstag

Montabaur, 08.04.2002 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach

Hinweis 7. ei "9

IrücKs

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Forravtt dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande;*, sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfa r :r zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder jMann

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbf# Sor Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Vew?- Da oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindevenva'-iXE H Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung beg jfo San schriftlich geltend gemacht hat. rfl® n c

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemadfiuge auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dtojl Mitt zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung vonFjir in K Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI.S.'fl> 20.

Freihalten des öffentlichen Verkehrsraunies £

17 ni?on« rste ^ 8nden Termin zur Abfuhr von Grünabfällen am^J ha!» j mdc ^ te ' cb 2um Anlass nehmen, auf die Regelung** tung des öffentlichen Verkehrsraumes hinzuweisen. F r destehen den Satzung über den Schutz des Orts» erforderlich, die öffentlichen Verkehrsflächen freizuhalten_ v<p genden Asten und Zweigen von Bäumen, Hecken und Strauß aiioT/inf u 6n sowobl der Fahrbahnbereich als auch der Geh»# nen v!l e i rst t ?i lnehmer - ob Kraftfahrer oder Fußgänger, diev# Dahn (<® h rsflächen ungehindert nutzen können. I

den Si f zu über P r üfen, ob der Bewuchs auf Ihreijn

darauf hi!?^ 60 Aufla 9 en entspricht. In diesem Zusammen!« Sträurha?o UWe,Sen dass Grundstückseinfriedungen durdiHJ Kmuzunnch 2uru ^ k2usc bneiden sind, dass in Straßenemnjj schränH 9 m S ^T hen freie Sicht auf den fließenden Verkeil. von 6n ? ,st ' ^' es bedeutet, dass alle Einfriedung*

von 60 cm zu begrenzen sind.