, vG Montabaur
' Zeitpunkt ist von einer Finanzierbarkeit aller Maß- ^ r* hon w0 bei darauf hingewiesen werden muss, dass dies ...4 72 uj :' ! uonri die Erschließung der Baugebiete “In der Neubitz” ...O 48 A'i* 1, nnrf" in den Jahren 2003 und 2004 begonnen wird und (tes ben* ^ nahezu vollständige Vermarktung der evtl, im Besitz der irec hnuMi ^fniirhen Grundstücke gewährleistet ist. Es kann zum der- )e Vom]* ^ n u noch keine Aussage über die evtl, notwendigen Aus- : TLerb und Ausgleichsleistungen im Umlegungsverfah- in Anteil d ".l n Sicher ist, dass bei planmäßigem Ablauf des Haus- jes Vem -Üfo Hie Rücklage der Ortsgemeinde aufgebraucht sein wird i tiaben bei Nichtumsetzung der Erschließungsmaßnah- ,an teife»lE finanziert werden müssen.
- 3 2. 9 5 v -I i,v " „me Streckung der Investitionen überdacht werden, um •2270 v.^^lg Neuverschuldung entstehen zu lassen, n 0,2 7 v.-j r3 ' ,L c h|ussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb •42, 9 3 v.l Ä sch ö n er werden - unser Dorf hat Zukunft”
no V i ^inderat beschloss, am Wettbewerb 2002 “Unser Dorf soll " 1 ’ 09v '^'in-Unser Dorf hat Zukunft” nicht teilzunehmen.
5stitionso, iLärmgutachtens für das Baugebiet “Ober dem Dorf” änshausfi '..hnte Wohngebiet “Ober dem Dorf" soll ein schalltechnisches bestimm Stellt werden. Durch das Gutachten soll sichergestellt werter gegebenen Verschallung durch die BAB A 3 die Ein- 5.00Cf 0011Lärmwerte eines allgemeinen Wohngebietes durch die Erar- : iakt j V en und/oder passiven Schallschutzmaßnahmen gewähr- 3.000*00i *
27
Nr. 12/2002
0.500,001
7.000,00
5.000,00
5.350*00 f
■ ä und
Beschlussfassung über die Einführung von Hunde-
r Anlage^ ^
0.500,00 r ?(jes Steueramtes der Verbandsgemeindeverwaltung Monta- '■•«der Ortsqemeinderat, auf die Einführung von Hundesteu- 1 ^„'verzichten.
n nnn («mung der Verkehrsanlage “Vor den Gärten” in der Orts- u.uuo.OOi jGirodfür den öffentlichen Verkehr im Sinne von § 36 Lan-
9 000*001 Rhe inland ' Pfa,z ( LStrG )
’ 'der Bestimmungen des § 36 LStrG in der Fassung vom
jjlGVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des [svom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325), beschloss der Ortsge- - 1 Gi ra d, die nachstehend bezeichnete Verkehrsfläche als glaSe im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG . : hen Verkehr zu widmen. Die Widmung erstreckt sich auf fol-
2 . 000,00 {
'j'sIück:
Tag der
Verkehrsübergabe
verlaufend von - bis
7.000,00 <
5.500,00#,Men Gärten”, Landesstraße 314 (Haupt- 5.500,00 4-indstück Flur 1, Straße) bis “Alte Straße”
'§ (Flurstück 303) 06.03.2002
am Gemeindehaus in Girod; Vergabe der Pflasterarbeiten ;;:«ieinderat beschloss, auf der Grundlage des vorliegenden 4den Auftrag für die Pflasterung der Hoffläche an den preis- JäiAnbieter zu erteilen.
und Beschlussfassung über die Errichtung von neuen Bus-
>.500,004 5.000,00 { i . 000',001
1.000,00 «tuschen
000,00 €
ALTE HERREN
Zum Saisonstart fahren wir nach Stahlhofen. Das Spiel findet entgegen • pan eine halbe stunde früher, also um 15.30 Uhr statt.
Abfahrt ist um 14.45 Uhr ab Vereinslokal.
ger/ 6r * 1 ' nC * erUn g unbed ' n 9t rechtzeitig abmelden und für Ersatz sor-
Zu den Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
Mitgliedsbeitrag ab 2002
In der letzten Jahreshauptversammlung wurden die Mitgliedsbeiträge ent- sprechend den Vorgaben des Landessportbundes und wegen der Euro- Umstellung wie folgt angepaßt:
Euro C ^ Sene ' ^ ^ ^ ur °. Jugendliche: 1,55 Euro, Familienbeitrag: 4,00 Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
^Errichtung von zwei neuen Buswartehäuschen wurde beraten, nelster Karl-Heinz Fend wurde beauftragt, entsprechende
l'seinzuholen.
■ der Initiativen und Vorschläge des Gemeinde- und izum kommunalen Finanzausgleich 2002/2003 [■peinderat begrüßte zwar die Initiativen des Gemeinde- und pies, war auch für die Befreiung spezieller Standards, konnte gelegten Antrag pauschal so nicht zustimmen.
i.000,00 1 . 500,00 . 000,00 1 . 000,00 , 000,00 , 293,00
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am Wochenende statt: lemeinschaft:
Sonntag, 24.03.2002, um 14.30 Uhr in Ruppach-Gold- ;f n Niedererbach
* Sonntag, 24.03.2002, um 14.30 Uhr in Horbach
Gemeinschaft:
£S nersta 9. 21.03.2002, Nachholjugend gegen Wirges II ^ uppac h-Goldhausen.
■°2.2002, in Niederbieber um 15.15 Uhr (wird evtl, verlegt).
24.03.2002, treffen wir uns um 17.30 Uhr zum Ansingen im
'Saus.
Ipd bringen wir unserem Sangesfreund Peter Boersma ein pzu seinem 60. Geburtstag.
^leine rege Teilnahme gebeten.
^verein Punkt 12 e.V. Kleinholbach
schießen 2002
^zum Osterfest findet am 23.03.2002 das diesjährige Ostereies Schützenvereins statt. Beginn ist um 15.00 Uhr. Auch alle :Jr run d Jugendliche sind recht herzlich eingeladen, sich ihren ■ vstereiern auf die etwas “besondere Art” zu erwerben.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
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Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen
aus Anlass des Handwerkermarktes mit Gewerbeausstellung am 24.03.2002
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379)wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des festgesetzten Handwerkermarktes/Gewerbeausstellung am Sonntag, dem 24. März 2002 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, 23.03.2002 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Verbandsgemeindeverwaltung Edmund Schaaf
Montabaur Bürgermeister
56410 Montabaur, 08.03.2002
Erste Kirmes im Westerwald
Görgeshausen lädt ein:
13. bis 15. April 2002 Samstag, 13.04.2002:
14 00 Uhr traditionelles Kirmesbaumstellen mit Fassbieranstich 2o'oo Uhr Einzug der Kirmesgesellschaft, anschl. Tanz mit der Band “Mid- night Blue”
Sonntag, 14.04.2002:
10.30 Uhr feierliches Hochamt mit Kranzniederlegung, anschl. Frühschoppen

