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Wochenblatt VG Montabaur

Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlaß der Westerwälder Aktivtage/Frühlingserwachen am Sonntag,

24.03.2002

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vorp 28^ November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379), wird für die Stadt Montabaur folgende Rechts-

verordnunq erlassen:

§ 1 | ,

(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass der

Westerwälder Aktivtage/Frühlingserwachen 2002 am 23. März 2002 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufs­stellen am Samstag, dem 22. März 2002 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag), ab 14.00 Uhr geschlossen werden.

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten. Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitneh­mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§ 5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlußgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur E. Schaaf

56410 Montabaur, 08. März 2002 Bürgermeister

Verkehrsregelung für den Montabaurer Aktivtag/ Frühlingserwachen 2002 von Samstag, 23.03.2002, bis Sonntag 24.03.2002

Für den Montabaurer Aktivtag / Frühlingserwachen 2002 muss die Bahn­hofstraße (ab Hotel zur Post bis Kleiner Markt) am Sonntag, 24.03.2002 ab 6.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden.

Die Anlieger der Bahnhofstraße werden gebeten, ihre Fahrzeuge soweit sie in dieser Zeit benötigt werden außerhalb der Sperrstrecke abzustellen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssitua­tion einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Ordnungsamt -

Zuschuss für Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem 01.01.1980, Änderung zum 01.01.2002, gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für dieses Jahr bis zum 01.04.2002 gestellt werden.

Förderungsvoraussetzung:

1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit min­destens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Stadt Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellunq nicht vollendet haben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemein­schaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschussbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 100, je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betraq erhöht sich für jeden Jugendlichen um 8,.

Ihre schriftliche Antragstellung muss folgende Daten beinhalten:

1. Vor- und Zunamen, Anschriften und Geburtsdaten der Mitglieder

2. Bankverbindung des Vereins bzw. der Jugendgemeinschaft

3. Bestätigung durch die/den Vorsitzende(n) des Vereins bzw. der Juqend- gemeinschaft (Stempel soweit vorhanden)

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachbe­reich 2, Rathaus, Zimmer 26, einzureichen (Tel. 02602/126-327).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der oTndoi^"~ schlussfrist darstellt. Anträge, die nach diesem ZeitDimiT. ei nen nicht mehr berücksichtigt werden. F un kteinnoh

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Langjähriger Mitarbeiter des städtischen r* l in den Ruhestand verabschiedet n Baufl

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Herr Hannappel erlernte von 1958 bis 1961 den Beruf des u r] mehrjähriger Tätigkeit im privaten Baugewerbe trat er jfc , rers -H im Forstrevier Eigendorf zunächst seine Beschäftiounn an. Im Jahre 1972 erfolgte die Übernahme in den Dienern oM tabaur und ab Juli 1972 der dauerhafte Einsatz bis zu\o^ Stadt Ausscheiden beim Bauhof. Aus gesundheitlichen Gninnf lnenn M Dienst mit Ablauf des 28.02.2002, naen en det(

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sein des Personalratsvorsitzenden der Stadt Montabaur, Helmuth eine Dankesurkunde und Präsente.

Der 1. Stadtbeigeordnete Peter Häußler, der Leiter des Bauhofes stoph Kühl sowie der Vorsitzende des Personalrates, Helmut Kimml ten ihm für seine langjährigen treuen Dienste und überreichten nebe] Abschiedsurkunde Präsente.

Für den nun beginnenden neuen Lebensabschnitt wünschten sie !

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Namen von Rat, Verwaltung und Belegschaft alles Gute.

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Kolpingfamilie Montabaur

Familien Aktionstag j

Die Kolpingfamilie weist nochmals auf ihren Familien- AktionstaL. 17.03.2002 ab ca. 11.30 Uhr im kath. PfarrzentrumAuf dem Kalkfl {lüb Top to:Spiel, Spaß und Information für Familien hin. j a-Club Top-

Auf die Gewinnerfamilien warten attraktive Preise. Eintritt frei, IM Sammlung pflegung ist gesorgt. 1 ade, Mosel

Podiumsdiskussion mit Politikern zur Bundestagswahl 2002 äalleakth Anfragen an die Politik iJamg: 1. B<

Am Freitag, 15.03.2002, ab 20.00 Uhr, Haus Mons Tabor. Teilnelfc tag des Vo CDU Joachim Hörster, MdB, Staatssekretär Hendrik Hering, SPD, M iBCTop-Spi Winkler B90/Grüne. Seitens des Kolpingwerkes Deutschland dessenstt D 2 / 17853 , vertretender Bundesvorsitzender A. Fütterer, Frankfurt. Diskussion^

A. Tomaschek, Geschäftsführer des Kolping DiözesanverbandesLiri Fahrt zu den Wirkungsstätten Adolph Kolpings nach Köln und Kerpi . 24.03.: Abfahrt 7.45 Uhr im Hof der Firma Schneider, MontabauflKj mB0X pingstraße. Besuch des Gottesdienstes in der Minoritenkirche unal , Zentrale des internationalen Kolpingwerkes, Fahrt nach Kerpen zun) K( iaD pingmuseum. Fahrpreis 15,-; Eintritte fallen nicht an, Kosten für! M-Mo + Mi tagessen im Fahrpreis nicht enthalten. «o+Doe

Anmeldung bei G. Orthey. Montabaur, Saarstr. 72, Tel.: 02606 / 1668 ! Kurs beinhalt«

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MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur JJjJ jp s f

Begeisterung ist die Grundlage allen Fortschritts! Mit ihr gelingen ungto , liehe Leistungen, ohne Begeisterung nur Ausreden (Wolfgang Edii| b-moi Mit dieser Einstellung wird der MGV den ersten Höhepunkt des Jahre, einem erfolgreichen Abschluß bringen. Wltabaui

Die Termine der kommenden Woche: . ^ Wl

- Sonntag, 17.03.2002: Kreis-Leistungssingen in Oppenheim,

10.00 Uhr bei Omnibus Schneider j «17.00 Uhr

- Montag, 18.03.2002, 20.30 Uhr Chorprobe im Haus Mons Tabor Gewähr).

Montabaurer Schützen

Mitgliederversammlung .

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Schu zy, Schaft St. Sebastianus Montabaur findet am Freitag, 1 5 . 03 . 2 U , ) Uhr statt. . iet »

Tagungsort ist das vereinseigene Schützenhaus im lndu , str ^ e f a 3rn nt Galgen. Neben den üblichen Regularien einer Mit 9 be< "^ ip M^ga werden erfolgreiche und verdiente Mitglieder geehrt. Auen ^

tung des Schützenfestes steht auf der Tagesordnung, zu y ^ Versammlung wird herzlich eingeladen.

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