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Wochenblatt VG Montabaur

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Stellenausschreibung

Die Stadt Montabaur sucht für ihren kommunalen Kindergarten in Montabaur-Elgendorf ab August 2002

eine/n Vorpraktikantin/ Vorpraktikanten zur Ausbildung als Erzieher/in

ein.

Das Vorpraktikum endet am 31.7.2003. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnis, Lebenslauf, Lichtbild) werden bis zum 28.02.2002 erbeten an den Kindergarten Eigendorf, Mozartstr. 1, 56410 Montabaur. (Auskünfte erteilt gerne:

Frau Nieborowski-Puhl, Tel: 4452)

Stellenausschreibung

Die Stadt Montabaur sucht für den kommunalen Kindergarten in Montabaur-Elgendorf eine

Reinigungskraft

als Urlaubs- und Krankheitsvertretung.

Die Beschäftigung erfolgt als s.g. geringfügige Beschäftigung auf 325-Basis.

Haben Sie Interesse? Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 28. Februar 2002 an den Kommunalen Kindergarten, Mozartstraße 1a, 56410 Montabaur.

Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin,

Frau Nieborowski-Puhl (Tel.: 4452).

Heringsessen einmal anders - dasHeike-Hatzmann-Team lädt ein

zu einer Diskussionsveranstaltung am 13.02.2002 - Aschermittwoch - (Heringsessen ab 19.00 Uhr) in der Bürgerstube im Stadtteil Horressen zum ThemaWas heißt heute Familie?

Als Referentin spricht im Vortragsteil - ThemaMentalitätswechsel in der Familienpolitik (Beginn: 20.00 Uhr) Prof. Dr. Uta Meier, Professorin für Wirtschaftslehre des Privathaushaltes und Familienwissenschaft (Uni­versität Gießen); Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates der Deut­schen Kinder- und Jugendstiftung (Berlin); Mitglied der Projektgruppe Zukunft der Familie und sozialer Zusammenhalt".

Anschließend:Die Stadt und die Familie - kommunale Familienpolitik. Ein Kommentar von Heike Hatzmann, stellvertretende Bundesvorsitzen­de der Liberalen Frauen; Mitglied im Deutschen Frauenrat; Bürgermei­sterkandidatin für die Stadt Montabaur.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Eine Veranstaltung des TeamsFür Montabaur - gemeinsam, FDP, SPD, FWG, BfM, Bündnis 90/Die Grünen. Info: Karl-Heinz Bächer, Telefon 4510.

Stadtrat tagte am 31.01.2002

Änderung des BebauungsplanesAltstadt II für den Bereich des Grundstücks Wallstraße 7 (ehemals Lidl-Markt)

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, die Parzelle einer neuen Nut­zung zuzuführen. Geplant ist, das vorhandene Gebäude in seiner Grund­substanz und mit den bestehenden Außenmauern zu erhalten. Das Haus selbst soll aufgestockt und mit einer an die.Umgebung angepassten Dach­form versehen werden. Auch die Firsthöhe soll sich in die Nachbarbebau­ung einfügen. Die Konzeption sieht des weiteren einen Nutzungsmix aus Praxen, kleineren Läden sowie Büros vor und entspricht damit im wesent­lichen den Vorgaben für ein besonderes Wohngebiet. Durch die Beibe­haltung der bestehenden Grundfläche und der vorgesehenen Dreige- schossigkeit wird jedoch die durch den Bebauungsplan vorgegebene über­baubare Fläche, die Grund- sowie die Geschossflächenzahl überschritten. Eine Realisierung der Planung war mithin nur nach einer entsprechenden Änderung des BebauungsplanesAltstadt II möglich.

Einstimmig stimmte der Stadtrat der Änderung des BebauungsplanesAlt­stadt II in der vorgelegten Form zu. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass die Unterlagen für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ein­gesehen werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten

II. Änderung des BebauungsplanesIn Hehl,

Zur besseren Einpassung der zukünftigen Bebauunq«mrt der Verwaltung vorgeschlagen, die Firsthöhe auf 9,50 m? ,r ^ und die Traufhöhe von 7 m gänzlich aus den Textfestset?,,! chen. Die festgelegte Zweigeschossigkeit sollte allerdirWT 1 werden, da bereits eine Begrenzung der absoluten HausteT* Minimierung der Firsthöhe um 3 m gegeben ist. 01164

Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Entwurf zur II. Änderung ungsplanesIn Hehl in der vorgelegten Form zu und besr i die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und DauM gung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt! mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Aus^ vorgetragen werden können. Die Verbandsgemeindevervvaft gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von 3 zu unterrichten.

Einleitung der UmlegungsverfahrenGeranienstraße i, Eschelbach undMeisenstraße im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 27.09.2001 den Bes*, s st. für die o. g. Bau-/Umlegungsgebiete die Baulandumlequno J gemäß § 46 BauGB anzuordnen. s a 101

Die in den Verfahrensgebieten liegenden Grundstücke wurden d vom Katasteramt als Geschäftsstelle des Umlegungsausschuss^ Vom Stadtrat wurde beschlossen, für die Baugebiete der Bebau» neGeranienstraße und "Meisenstraße die Umlegung einzuftl Umlegungsverfahren erhalten die BezeichnungGeranienstrafö Meisenstraße".

Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher"

Der Bebauungsplan enthält detaillierte Festsetzungen zu denz® Bauweisen. So wurde für den überwiegenden Teil des Plangebielesj offene Bauweise bestimmt, die je nach Einzelregelung sowohldieä tung von Einzelhäusern als auch von Doppel- und Reihenhäusern bindlich vorgibt. In Teilbereichen wurde darüber hinaus eineab« de Bauweise festgesetzt, die auch Hausgruppen mit über 50 mu zulässt. Insgesamt wurden 56 Bauplätze für Hausgruppen undMli zelhäuser ausgewiesen.

Wegen der schleppenden Baulandnachfrage wurde von Seiten ätn waltung vorgeschlagen, die ausschließliche Beschränkung auf| gruppen aufzuheben und in den fraglichen Planbereichen audiB bzw. Doppelhäuser zuzulassen. Vom Zuschnitt und von den Eige Verhältnissen ist auch auf der weitaus überwiegenden Zahl der ta nen Grundstücke durch Zusammenfassung oder Neuaufteilungdiefe ung mit einem Einzel- oder Doppelhaus unproblematisch möglich.! Bei einer Gegenstimme, Rest Ja-Stimmen, stimmte der Stadtrat« wurf zur IV. Änderung des BebauungsplanesChristches Weiher schließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerischen! Setzungen in der vorgelegten Form zu. Die vorgezogene Bürgerl gung wird in der Form durchgeführt, dass die Bebauungspläne«, einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung! Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeve» Montabaur eingesehen werden kann. Die Verwaltung wurde beaul gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher! ge nach § 4 I BauGB einzuleiten.

Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld

Der Stadtrat fasste einstimmig den Beschluss, den Bebauungsplan melfeld für den gesamten Geltungsbereich durch eine Überarbeite Neufassung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zuä bzw. zu ergänzen.

Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Baugrenzen rell auf 5 m an die öffentlichen Verkehrsflächen und 3 m an die Ful zu erweitern und somit auf detaillierte grundstücksbezogene Rege zu verzichten.

Da in den letzten Monaten in unterschiedlichen Beschlüssen sow Befreiung von den Festsetzungen bezüglich der Grundflächenzan als auch abgelehnt wurde, wurde angeregt, die Grundflächenzahl zu belassen, aber die angesprochene Möglichkeit der Übersoll nach § 19 IV BauNVO nicht mehr auszuschließen. Im Gegenz» die Anzahl der zukünftig statthaften Anzahl von Wohneinheiten pro stück auf maximal drei pro Einzelhaus bzw. eine pro Doppew und Reihenhaus beschränkt werden. Im Zusammenhang dehnung der Baugrenzen und der Zulassung einer Bebauung m Reihe würde den betroffenen Grundstückseigentümern nach wie' angemessene sowie wirtschaftlich sinnvolle Nutzung/Vermarkiu Baugrundstücke ermöglicht.

Folgende weitere Änderungen wurden beschlossen:

1 Bezüglich der Anordnung von Garagen und Carports aussc innerhalb der überbaubaren Flächen wurde von derveiw geschlagen, die großzügigere Regelung der Landes 06 zuzulassen, wonach diese baulichen Anlagen auch un den Grundstücksgrenzen errichtet werden dürfen. Le®9 . öffentlichen Verkehrsflächen soll aus Gründen der »erK heit ein Mindestabstand von 5 m eingehalten werden. K°k ne Carports dürfen unmittelbar an öffentliche Verkehrstia tet werden. ,

2. Die Höhe der Einfriedungen aller Art im 5 m Bereich tu ßungsstraße werden auf 0,80 m begrenzt.

Die Firsthöhe wird auf maximal 9,50 m beschränkt.

Von Seiten der Verwaltung wurde weiterhin vorgeschlagen,' bzw. zukünftige Bauvorhaben Befreiungen von den Fests . momentan noch gültigen Bebauungsplanes zu erteilen, wenn« den neuen Regelungen des aktuellen Bebauungsplanentwurt

3.