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Nr. 06/2002

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e Verbandsgemeindeverwaltung informiert:

(geänderte Öffnungszeiten an Fastnacht)

machten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten-

ISchwerdonnerstag (7.2): 8.00 Uhr bis i«nn,.u

Rosenmontag (11.2.): 8.00 Uhr bis lonnn^

Fastnachtdienstag (12.2.): 8.00 Uhr bis n 00 Uh'

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Achtung!!

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Vorgezogener 1 Redaktionsschluss

für die 07. KW (Fastnacht)

Alle Manuskripteinsender wer­den gebeten, die Manuskripte, die in der 07. KW veröffentlicht werden sollen,

bis spätestens Freitag, 08.02.2002,10.00 Uhr

im Rathaus, bei der Redaktion, Zimmer 233, abzugeben.

Wir bitten um Beachtung!

esabschluss 2000 - Abwasserbeseitigung

Irbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.2001 den Jah- Krtussfiirden Betriebszweig Abwasserbeseitigung zum 31.12.2000 eilt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresgewinn von .14 DM auf neue Rechnung vorzutragen. Der festgestellte Jah- ictiiuss. der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirt- priifer liegen in der Zeit vom 08. Februar bis einschl. 15. Febru-. I02 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer Nr. 226, während der itstunden öffentlich aus.

ibaut 01.022002 Wirnseer, kfm. Werkleiterin

i dsgememdewerke Montabaur

Die Verwaltung informiert

tunaszeiten dsr Vsrwaltung

1L Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post- d' 1262 ,56402 Montabaur 08 00 bis 12.00 Uhr

lag bis Freitag. 16 00 bis 18.00 Uhr

. 02602/126-0

..

»XMittwoch .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Ä; . 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

IRr 9 . .. . 8.00 bis 12.00 Uhr

. 02002 / 126-123

^fentlich ausliegende Bebauungspläne «imer 220 und 221) . OOA1 , hr

s r i|T/ .14.00 bis 16.00 Uhr

2«5« ifcto. ~. .08.00 bis 12.30 Uhr

* is] .. 00.00 bis 12.30 uhr

1 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::.02502/126-191

S-jogSMchzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

(HijjilMlag bis Freitag.8.00 bis 11.30 Uhr

2 i elSBk. 1....................02602/126-332

S '| 12»«jtöch Vereinbarung £ 2 o^lw'i-Adresse: lnfo@Montabaur.de | = S* jB^adresse: http://www.montabaur.de

^*5 jP Gleichstellungsstelle informiert:

'B en steigen wieder ein

n'B diesem Motto findet ab dem 18. März 2002 in Montabaur ein vier- tigesWeiterbildungsseminar (Teilzeit) für Frauen statt, die nach einer {Anphase wieder den spannenden Schritt (zurück) ins Erwerbsleben W en unt * sich über die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt mfor- ! ,P p «*n. Angesprochen sind dabei alle Frauen, die sich berufne iKa!' ieren oder die wieder in ihren vor der Familienpause ausgeub- T« zurückkehren möchten.

^ergründ stehen während des Seminars zum Beispiel Fragen wie. kl o b!i cflen Chancen und Perspektiven gibt es für mich in unse- S -Sind diese mit meiner Familie zu vereinbaren? Welche .ffien fehign m j r noc h unc | w0 kann ich sie mir aneignen .Hinzu riS uhrliche Formationen zu Themen, die für den Wiederein- Vii!P7i,fn Sln ^' ' n ßeratungsgesprächen kann jede Frau konkrete Umsetzung der persönlichen beruflichen Ziele planen.

In zwei Praktika können die Teilnehmerinnen außerdem neue Berufe in der Praxis testen, Neuerungen im erlernten Beruf kennenlernen und dabei ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Betrieben so präsentieren, dass sich hier Übernahmeperspektiven ergeben können.

Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend durchgeführt.

Interessierte Frauen kommen zur Informationsveranstaltung: 25.02.2002, 9.30 Uhr, Arbeitsamt Montabaur

Für ausführliche Informationen und Anmeldung wenden Sie sich bitte an Claudia Altwasser oder Melanie Stinner, Tel. 02623/881560. Weitere Aus­künfte erteilt Ihnen auch die Beratungsstelle für Berufsrückkehrerinnen Neue Kompetenz in Altenkirchen, Tel. 02681/986129.

Um rechtzeitige Anmeldung wird gebeten, da die Teilnehmerplätze begrenzt sind.

Vermessungs- und Katasteramt Westerburg

Die Außenstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur,' ist am Fastnachtsdienstag, 12.02.2002, ganztags geschlossen.

325-Euro-Jobs bieten viele Vorteile

Sie heißen jetzt 325-Euro-Jobs, vorher nannte man sie 630-Mark-Jobs. An ihrer Attraktivität hat sich nichts geändert, denn fast fünf Millionen Arbeitnehmer erwerben damit z. Zt. nicht nur einen Nebenverdienst, son­dern auch Rentenansprüche.

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten und dabei höchstens 325 Euro ver­dienen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Für sie zahlen die Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von 10 Prozent des Arbeitsentgelts an die Krankenversicherung und 12 Prozent an die Rentenversicherung. Verzichtet aber der Arbeitnehmer auf seine Versi­cherungsfreiheit, gewinnt er erhebliche Ansprüche hinzu. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Pau­schalbeitrag des Arbeitgebers von 12 Prozent auf den vollen Beitragssatz von 19,1 Prozent aufstockt. Bei einem Verdienst von 325 Euro wäre dies ein monatlicher Beitrag von 23,08 Euro. Die Befreiung von der Versiche­rungsfreiheit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.

Mit diesenaus der eigenen Tasche gezahlten Pflichtbeiträgen können die Voraussetzungen für alle Rentenarten erfüllt werden, und nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten bestehen Ansprüche auf Lei­stungen zur Rehabilitation.

Ganz aktuell aber: Mit der eigenen Beitragsleistung wird auch der Anspruch auf staatliche Förderung der ergänzenden Altersvorsorge erworben. Von Vorteil ist dies für Versicherte, deren Ehegatten selbst nicht zum förderbe­rechtigten Personenkreis gehören. Denn nun kann auch der Ehegatte die staatliche Förderung erhalten, wenn er einen förderfähigen Altersvorsor­gevertrag abschließt. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA Rhein­land-Pfalz erläutern Ihnen gerne kostenlos und neutral die Möglichkeiten.

Energietipp

Auch die Rohrleitung dämmen

Zur Verringerung von Energieverlusten der Heizungsanlage ist neben der Isolierung des Heizkessels und des Warmwasserspeichers auch die Iso­lierung der Verteilleitungen notwendig. Diese Verteilungsverluste werden häufig unterschätzt. So findet man immer wieder warme Kellerräume vor, die von ungedämmten Verteilleitungenbeheizt werden. Der Energie­verlust von einem Meter ungedämmter Verteilleitung im kalten Keller liegt bei umgerechnet rund 20 Liter Heizöl im Jahr gegenüber nur 3 Litern einer