Inblatt
s/Q Montabaur
Nr. 06/2002
Pflegedienste
Lohe Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf
e Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Telefon 02620/505,
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( pflege. Altenpflege, Kinderkrankenpflege hau^in« ^ , oiing. M ahlzeitendienst - zugelassen bei allen Kr^ui n t Chaftliche hen-Bereüschaftsdenst auch an Sonn- undFeien age ^ SSen
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5 Ransbach
Baumbach.
02623/807241
[eGE-MOBIL Birgit Koch
in!e Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund .02623/3681
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.Sozialstationen (AHZ)
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listen:
ietenie Beratung, qualifizierte Kranken- und Altenpflege, hauswirt-
£ liehe Versorgung und ergänzende Dienste.
Istalion(AHZ) Montabaur p-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur
..02602/1606-21
V.0171/9723348
.SSt_MT ©caritas-westerwald de
jlstation (AHZ) Wallmerod jfjlie Ortsgemeinden:
lenroih. Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nomborn, Nenters- r Heilberscheid, Görgeshausen, Niedererbach, Girod (Kleinhol- .Boden
ierger Straße 3 a, 56414 Wallmerod
.06435/961255
.0171/9723349
SSt_Wd @ caritas-westerwald.de
llOREN-CENTRUM KATZENELNBOGEN
zeit- und Kurzzeitpflege, Probewohnen, Mobilisation nach einem (cenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen
de Angehörige, Aarstraße 15, 56368 Katzenelnbogen, Telefon 06486/ 7006 oder 7007, Fax 06486/6321.
Theodor-Fliedner-Stiftung
Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter
Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mit hauswirtschaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rund um die Uhr, Kurzzeitpflege, mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Fax: 918-123. e-mail: info@seniorenstift.fliedner.de Internet: http://www.seniorenstift.fliedner.de
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur
Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich. Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos, Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.
Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-0 oder 1304-204
Praxis für Ernährungsberatung
ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,
Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
www.mh-ernaehrungsberatung.de .06435/548503
Anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse!
Ambulante Dienste am Marienkrankenhaus Nassau
“Unsere Zeit gehört Ihnen“
Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenlose Beratung für pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243, hauswirtschaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/706245. Bürozeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend- und Wochenenddienst 02604/706245.
“Öffentl. Bekanntmachungen”
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Jiiedspersonen im Bereich |rVerbandsgemeinde Montabaur
Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters
Schiedsperson:
Benno Philippi
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
Schiedsperson:
Reinhard Labonte
AmNörrenpfad 6, 56337 Eitelbom Vertreter:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,
56412 Unters hausen
Schiedsperson:
j Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,
56(112 Untershausen Vertreter:
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstrasse 2, 5 6410 Montabaur
Telefon
02602/5590
02602/18410
02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
02602/4761
02602/4761
02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
02602/18410
02602/5590
Jahresabschluss 2000 - Wasserversorgung
Der Verbandsgemeinderat hat in seinerSitzung am 15.11.2001 den Jahresabschluss für den Betriebszweig Wasserversorgung zum 31.12.2000 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresgewinn von 36.653,22 DM auf neue Rechnung vorzutragen. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegen in der Zeit vom 08. Februar bis einschl. 15. Februar 2002 im Rathaus-Neubau, II. Etage, Zimmer Nr. 226, während der Dienststunden öffentlich aus.
Montabaur, 01.02.2002 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Wirnseer, kfm. Werkleiterin
T'Schiedsamtsbezirk l gehören die Stadt Montabaur
und die Ortsgemeinde Boden. Kadenbach,
''■Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Ei e
feeiund Simmern. . Gackenbach, Hor-
"Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden^ unters- Hübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschne •
F® Stahlhofen und Daubach. Großholbach,
If'Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Giro , ters hausen, pshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nombo . f^wothunrt B"-■ - ' "
1 u "d Ruppach-Goidhausen
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse, www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeiaen@wittich-hoehr.de
Redaktions-eMail: montabaurewittich-hoehr.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

