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Nr. 05/2002

, att VG Montabaur

. w e rbandsgemeindeverwaltung informiert

D |e (geänderte Öffnungszeiten an Fastnacht)

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Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten:

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iSchwerdonnerstag (7.2): 8.00 Uhr Rosenmontag (11.2.): 8.00 Uhr

Fastnachtdienstag (12.2.): 8.00 Uhr

bis

16.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

bis

12.00 Uhr

Achtung!

Vorgezogener Redaktionsschluss

für die 07. KW (Fastnacht)

Alle Manuskripteinsender wer- lg den gebeten, die Manuskripte,% die in der 07. KW veröffentlicht ^ werden sollen, Ji I

bis spätestens Freitag, ^ 08.02.2002,10.00 Uhr ®

- n . im Rathaus, bei der Redaktion, ; Zimmer 233, abzugeben. ;

Wir bitten um Beachtung! 1

«feuchter in der Regel überflüssig

Hem während der Heizperiode klagen viele Menschen über aus- .inete und gereizte Schleimhäute in Hals und Nase und führen aut die angeblich zu trockene Heizungsluft zurück. Dies ist jedoch Igschluss, denn die relative Luftfeuchtigkeit liegt aufgrund der fequellen in der Wohnung, wie Dusche, Kochdunst, Pflanzen und [der Bewohner, in aller Regel nicht unter 40%. Der für den Men- ingenehme Feuchtigkeitsbereich der Raumluft befindet sich zwi- iO und 65 %. Ursache für die Schleimhautreizungen im Winter iüfig dervom warmen Luftstrom der Heizkörper aufgewirbelte Staub, her Wassertemperatur in den Heizkörpern kommt es unter iden auch zu Verschwelungen der Staubpartikel auf der Heiz- berfläche, was sich ebenfalls belastend auf die Schleimhäute ft. Bevor man also auf die Idee kommt, die Raumluft zusätzlich Luftbefeuchter mit Wasserdampf anzureichern, sollte man ist die Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer messen. Zu hohe igkeit birgt nämlich die Gefahr der Kondensation mit anschlie- f, Schimmelbildung an den Außenwänden. Außerdem müssen euchter regelmäßig und sorgfältig gewartet werden, um einer Ver- ig vorzubeugen.

BRatschläge zum angenehmen Raumklima durch richtiges Heizen ften und zur Vermeidung und Behebung von Feuchte- und Schim­ilden geben Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzen- [einland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach scher Voranmeldung.

nergieberater hat am Mittwoch, 27.02.2002, von 14.00 Uhr bis hr Sprechstunde im Montabaur in der Verbandsgemeindeverwal- immer 301, Voranmeldung unter Telefon 02602/126-199 oder -0.

[onenstandsmeldungen Jlllonats Dezember 2001 Ider Verbandsgemeinde Montabaur

*rten

jngenberg, 56335 Neuhäusel, Kadenbacher Str. 18 jjefre Maurice Sigl, 56412 Großholbach, Mittelstraße 1 }linda Morina, 56410 Montabaur, Rheinstraße 19 irina Hilda Wüst, 56412 Boden, Hauptstraße 7 irina Rahel Klotz, 56412 Oberelbert, Kirchstraße 1 .uiane Gras, 56412 Heiligenroth, Weserstraße 2 l a ya Atchan, 56410 Montabaur, Brückenstraße 2 b* na - lise Schuchhardt, 56410 Montabaur, Bonner Str. 3 L n l Dre V er 56412 Holler, Bergstraße 5 Ulßerlach, 56410 Montabaur, Ringstraße 7 a Schließungen

Meli" 2 Und ^ tephanie Tuscher, 56412 Heilberscheid, Isselbacher

Peter'wT^' Und ® ilke Schiekel - 56412 Horbach, Hauptstraße 1 Straße 26 6r P ° hl Und Rita Kathari na Stahlhofen, 56412 Stahlhofen, Kirch-

BerechtiH 6 ^ ? nd Re 9' na Petra von Lucadou geb. Schug, 56412

wscneid, Mittelstraße 7

44-46 6ktasevic und Wesna Strugalovic, 56335 Neuhäusel, Hauptstraße tabaur * 3aC ^ 1,56412 Stahlhofen und Claudia Willershausen, 56410 Mon-

Michael König und Kerstin Hübinger, 56412 Niederelbert, Römerstraße 2 Sascha Müller und Sonja Dissen geb. Ochmann, 56412 Nomborn, Haupt­straße 47 A

Holger Michael Schöpping und Jeanette Sabine Ferdinand, 56410 Mon­tabaur, Taunusstraße 23

Sterbefälle

Edmund Scherag, 56337 Simmern/Westerwald, Hauptstraße 59 A Maria Atzinger geb. Horz, 56412 Großholbach, Orgelsweg 27 Josef Hermes, 56410 Montabaur, Karl-Siebert-Straße 3 Elisabeth Maria Stähler geb. Manger, 56412 Nentershausen, Weserstraße 24 Erich Stendebach, 56410 Montabaur, Dillstraße 1 Notar Bernhard Eich, 56410 Montabaur, Lahnstraße 49 Eugen Bach, 56410 Montabaur, Im Wiesengrund 5 Christine Eberz, 56410 Montabaur, Dillstraße 1 Erika Kengels geb. Greul, 56410 Montabaur, Dillstraße 1 Elisabeth Volkmann geb. Janisch, 56410 Montabaur, Jahnstraße 23 Bernhard Ortseifen, 56412 Nentershausen, Neustraße 13 Maria Schneider geb. Ferdinand, 56412 Niederelbert, Wiesenstraße 7 Cäcilia Herzmann geb. Kaiser, 56412 Ruppach Goldhausen, Steineck­straße 13

Hedwig Pehl geb. Hehl, 56410 Montabaur, Dillstraße 9 Gertrud Hilger geb. Tüttenberg, 56412 Hübingen, Familienferiendorf Walter Alex Altmann, 56412 Niederelbert, Lahnstraße 2 Heinrich Hoppe, 56410 Montabaur, Eschelbacher Straße 1 (im Novem­ber 2001)

Reinhold Hommrich, 56179 Vallendar, Humboldthöhe 1 (im November 2001)

Änderungen im Hinterbliebenenrecht ab 2002

Nicht alle sind betroffen

Ab 2002 ergeben sich im Hinterbliebenenrentenrecht eine Vielzahl von Änderungen. Dies betrifft allerdings nur Ehepaare, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder Ehen, die bis Ende 20.01 geschlos­sen wurden und in denen beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 gebo­ren sind. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland- Pfalz, Speyer, hin.

- Eine große Witwen- oder Witwerrente beträgt künftig 55 v. H. der Ren­te des verstorbenen Versicherten gegenüber bisher 60 v. H.. Hinzu kommt ein dynamischer Zuschlag, wenn der/die Hinterbliebene Kinder in deren ersten drei Lebensjahren erzogen hat und hierfür Berücksichtigungszei­ten anzurechnen sind. Eine durchgehende Erziehung führt bei großen Wit­wen- und Witwerrenten zu einem Zuschlag von monatlich 50,62 Euro für das erste Kind, bzw. 25,31 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bei kleinen Witwen-/Witwerrenten betragen die Zuschläge monatlich 23,01 Euro, bzw. 11,51 Euro.

- Bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten sind künftig weitere Einkommensarten zu berücksichtigen, z. B. Betriebsrenten, Ren­ten aus privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, Zusatzversor­gungsrenten oder private Unfallrenten aber auch Vermögenseinkünfte (Zinseinnahmen, Mieteinnahmen usw.).

- Ehepaare, die ab 2002 heiraten, haben nur noch Anspruch auf Witwen- /Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Bera­tungsstellen und Versichertenältesten sowie die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen und die Gemeinde- und Verbandsgemein­deverwaltungen.