Wochenblatt VG Montabaur
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Pflegedienste
Häusliche Alten- und Krankenpflege Gudrun Wolf
Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft. Telefon 02620/505. Funktelefon 0171/4945275
de Angehörige. Aarstraße 15, 56368 Katzenelnh ! 7006 oder 7007. Fax 06486/6321. ,nDo 9en,T E j
Hauskrankenpflegedienst “ANNE“
Krankenpflege. Altenpflege. Kinderkrankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung. Mahlzeitendienst - zugelassen bei allen Krankenkassen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst auch an Sonn- und Feiertagen Annemarie Debus.
56235 Ransbach-Baumbach. 02623/80724 1
Caritas-Sozialstationen (AHZ)
Wir leisten:
Kompetente Beratung, qualifizierte Kranken- und Altem ! schädliche Versorgung und ergänzende Dienste. Sozialstation (AHZ) Montabaur I
Philipp-Gehling-Straße 4, 56410 Montabaur Telefon:.
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PFLEGE-MOBIL Birgit Koch
ambulante Krankenpflege, erreichbar auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.02623/3681
Praxis für Ernährungsberatung
ERNÄHRUNG - BEWEGUNG - VERHALTEN Petra Malm-Hannappel,
Staatlich geprüfte Diätassistentin - EB/DGE Ernährungsberaterin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
www.mh-ernaehrungsberatung.de .06435/548503
Anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse!
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Sozialstation (AHZ) Wallmerod für die Ortsgemeinden:
Heiligenroth. Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Nombc- hausen. Heilberscheid. Görgeshausen, Niedererbach,fc bach). Boden
Molsberger Straße 3 a. 56414 Wallmerod
Telefon:..
Mobilfunk:.01
E-Mail:. . SSt_Wd ©caritas-»
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur
Das Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur GmbH bietet qualifizierte Hilfe und Beratung zu Fragen pflegender Angehöriger und Betroffener im häuslichen, ambulanten und stationären Bereich. Die Sprechstunde findet mittwochs von 18.00 bis 19.00 Uhr durch Frau Roos. Fachkraft für Pflegeüberleitung statt.
Auskunft und Terminabsprache unter Telefon 02602/1304-0 oder 1304-204
Theodor-Fliedner-Stiftung
Seniorenstift Katzenelnbogen, Wohnen im Alter
Selbstständiges Wohnen in Mietwohnungen, Wohnen mi* schaftlicher Versorgung im Einzelappartement, Pflege rundu Kurzzeitpflege. mobiler Mittagstisch, Telefon 06486/9180, Fa e-mail: info@seniorenstift.fliedner.de Internet: http: Vwww.seniorenstift.fliedner.de
SENIOREN-CENTRUM KATZENELNBOGEN
Langzeit- und Kurzzeitpflege. Probewohnen. Mobilisation nach einem Krankenhausaufenthalt, Beratungs- und Betreuungszentrum für pflegen-
Ambulante Dienste am MarienkrankenhausS
"Unsere Zeit gehört Ihnen“
Wir bieten qualifizierte Kranken- und Altenpflege, kostenloses? pflegende Angehörige. Ambulante Dienste 02604/706243,1 schaftliche Versorgung und ergänzende Dienste 02604/7® Zeiten: Montag bis Freitag, 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Abend-us! enddienst 02604/706245.
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Verse
Öffentlicher Hinweis
Meldepflicht der Tierhalter zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge 2002 gemäß § 12 Abs. 4 Satz 4 des Landestierseuchengesetzes (LTiersG)
- Tierseuchenkassenbeiträge sind im Jahr 2002 für die Tierarten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und erstmalig auch für Ziegen zu entrichten.
- Der Beitragspflicht für das Jahr 2002 sind die Daten der allgemeinen Viehzählung vom 03.05.2001 (Stichtag) zugrunde zu legen, sofern sich der Tierbesitzer mit der Verwendung des Viehzählungsergebnisses zum Zwecke der Beitragsberechnung einverstanden erklärt hat.
- Tierbesitzer, die mit der Verwendung der Viehzählungsergebnisse zum Zwecke der Beitragsberechnung nicht einverstanden waren oder deren Tiere im Rahmen der allgemeinen Viehzählung nicht oder nicht vollzählig erfasst worden sind, sind verpflichtet, ihre am Stichtag vorhandenen Tiere bis zum 31. Januar 2002 der Stadt-/Verbandsgemeinde-/Gemein- deverwaltung zu melden.
- Ebenso sind Ziegenhalter verpflichtet, ihrem am 03.05.2001 (Stichtag) vorhandenen Bestand an Ziegen bei der Stadt-/Verbandsgemeindever- waltung zu melden, da Ziegen bei der allgemeinen Viehzählung nicht erfasst werden.
zum 31.01.2002 der Stadt-/Verbandsgemeinde-/Gemein(lesBiOk>
vorzulegen.
- Bestände, die im vorangegangenen Veranlagungszeitram Bestandskeulung betroffen waren, unterliegen der Beitragspij
und F
sowie! Verwal
Anzahl der Tiere der getöteten Art, die der Bestand im Zeitp rend d<
Tötungsanordnung aufwies, es sei denn, die Haltung der von deiif anordnung erfassten Tierart wurde vollständig aufgegeben.
- Gemäß § 69 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes i. d. F. derB
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chung vom 11.04.2001 (BGBl. I S. 506) i. V. mit § 4
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tragssatzung entfällt der Anspruch auf Leistungen der Tiers?« se, wenn der Tierbesitzer einen Tierbestand nicht angibt ods geringe Tierzahl angibt, seiner Meldepflicht nicht nachkomnrt Beitragspflicht nicht erfüllt.
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bereits:
Für das Haushaltsjahr 2002 gelten die folgenden Beitragssäfö|jj| We j|jg
- Die sich zum 01. Januar 2002 gegenüber dem Stichtag ergebenden Veränderungen im Bestand einer Tierart (Zu- und Abgänge) sind bei der Berechnung des Beitrags zu berücksichtigen, wenn die Änderung mehr als 10 vom Hundert der am Stichtag festgestellten Anzahl der Tiere beträgt. Der Tierbesitzer ist aufgrund § 12 Abs. 4 Satz 1 LTiersG verpflichtet, diese Änderung der zuständigen Stelle bis zum 31.01.2002 zu melden.
- Im Falle der Neugründung eines Bestandes zwischen dem Stichtag und dem Beginn des Veranlagungszeitraums unterliegt sein Besitzer der Beitragspflicht für das Jahr 2002 mit der Anzahl der Tiere, die der Bestand am 01. Januar 2002 aufwies. Der Tierbesitzer ist verpflichtet, die Anzahl der Tiere bis zum 31. Januar 2002 der Stadt-/Verbandsgemeinde- /Gemeindeverwaltung zu melden.
- Es wird besonders darauf hingewiesen, dass möglicherweise vereinzelte Rinder-, Schweine-, Schafhalter aufgrund ihres geringen Bestandes bei der allgemeinen Viehzählung nicht erfasst worden sind (vgl. § 91 Abs. 1 des Agrarstatistikgesetzes). Auch diese Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände zum Zwecke der Beitragsveranlagung zu melden.
- Viehhändler haben für ihre Handelsbestände Tierseuchenkassenbeiträge auf der Grundlage der im Jahr vor dem Veranlagungszeitraum umgesetzten Tiere zu entrichten. Daher sind die Viehkontrollbücher bis
1. Pferde
unabhängig von der Bestandsgröße
2. Rinder Für das
a) 1. - 50. Tier.
b) 51.-200. Tier.
c) 201 . und jedes weitere Tier.
3. Schweine Für das
a) 1. - 200. Tier.
b) 201. - 400. Tier.
c) 401.-600. Tier.
d) 601 . und jedes weitere Tier.
4. Schafe
Unabhängig von der Bestandsgröße für über ein Jahr alte Tiere.
5. Ziegen
unabhängig von der Bestandsgröße
6. Bienenvölker
je Bienenvolk.
7. Mindestbeitrag
bitte'de Oiejbi ,'gebenr der Vei Versct Weger 12 . 02.1 Wdrtsti Tagsp
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Tiere einen Betan^^ eines Tierbesitzers für seine beitrag^
Setrages ein Mindesthot' 1ter 5,00 € liegt> so ist anstelledeS8f,? aestbetrag von 5,00 € zu erheben.
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