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^ Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

11ner . s der ortsgemeinderat die Hundesteuersatzung in der cm Auch diese Satzung wird in einer der nächsten Aus- Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

J 1 unq Bürgerhaus - Kaution

ident beschloss, entsprechend der bereits eingeführten Pra- Titzungsordnung durch die Erhebung einer Kaution zu ändern.

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Heilberscheid

istu nde des Ortsbürgermeisters

' .18.00 bis 19.00 Uhr

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, Telefon und Fax: 06485/4455

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he Bekanntmachung

ig des Ortsgemeinderates Heilberscheid

ühstt Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am Don- ^31 01.2002, um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

[ORDNUNG fliehe Sitzung

äkanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- irates vom 14.11.2001 (öffentlicher Teil)

[lass einer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer iilnahme am WettbewerbeUnser Dorf soll schöner werden 2002 verschiedenes jtöffentliche Sitzung

ekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- aratesvom 14.11.2001 (nichtöffentlicher Teil)

;rsonalangelegenheit _iuangelegenheit Vereinsangelegenheit lerschiedenes

[derpffentiiehen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz-

[geladen.

Heilberscheid, 21.01.2002 Braun, Ortsbürgermeister

itliche Bekanntmachung Haushaltsrechnung indfdes Entlastungsbeschlusses

Verbandsversammlung vom 11.12.2001 des Kindergarten­verbandes Heiibescheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2000 Ishaltsrechnung

9.00 bis 2 it bekannt^ 02602/91

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Schaaf I. Beigeordneter

}estellt:

febaur , 02 . 02.2001

ndsgemeindeverwaltung Montabaur inderatl H^tlastungsbeschluss

Dj^/erbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeinde- hiossen ^ al,un 9 Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 aufgestellte Jahres-

rsi® Un99emäß§114Gem0

>002 GcJP, hze ' tig w ' rd ^schlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürger- iteinnaWMfe-L U o d den Bei 9eordneten der Verbandsgemeinde für das Haus- icrhlaot DjWtL 2000 Ent,a stung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbe- | e j g e >' r d verzichtet.

mintt*^, e h raus gaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh- gjrorden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

ligt^ori

Jjpfentliche Auslegunq D«Jaur L "

Piimlilm3h7r Usha ttsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­en FLiinnL?!" 28 01 - 2002 bis 06.02.2002 bei der Verbandsgemeindever- aarMPlatTt)^ 0 !!! 31530 ^ Finar >zabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer- jngde Iwnrhc 4 ne Mon t a baur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt- " KL on 8 00 Uhr b 's 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don-

Sr nm 0118 00 Uhr bis 1230 Uhr und von 14 00 Uhr » Ö ,0Q Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

( f aur ' 21.01.2002 (Siegel) Hübinger

yartenzweckverband Verbandsvorsitzender

^rscheid/Nombom

orgelegtef i Ausgab"

Nr. 04/2002

Gern. Chor Waldeslust Heilberscheid

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung des Gern. Chores Waldeslust Heilberscheid findet am Freitag, 01.02.2002, um 19.30 Uhr in der "Dorfschänke Heil­berscheid statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Anlässlich unseres 100-jährigen Vereinsjubiläums vom 24.05. bis 26.05.2002 erfolgen Informationen über den Stand der Vorbereitungen und den Ablauf der Festtage. Da zum Gelingen unserer Jubiläumsveran­staltungen die Mithilfe aller aktiven und passiven Mitglieder erforderlich ist, bitte ich um eine rege Beteiligung der Versammlung.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Bekanntgabe der Tagesordnung, 3. Feststellung der Anwesenden, 4. Totenehrung, 5. Bericht des Chronisten, 6. Bericht des Kassierers, 7. Bericht des 1. Vor­sitzenden, 8. Diskussionen der vorgenannten Berichte, 9. Bericht der Kas­senprüfer und Entlastung des Vorstandes, 10. Wahl der Kassenprüfer, 11. Beitragsumstellung auf den Euro, 12. Information uns Aussprache über unser 100-jähriges Vereinsjubiläum, 13. Verschiedenes.

Alte Herren Heilberscheid

Ausflug am 08.06. / 09.06.2002

Nachdem sich zu dem geplantengroßen Ausflug lediglich 7 Personen angemeldet hatten, mußte dieser Ausflug ausfallen.

Um aber unseren Mitgliedern, natürlich aber auch unseren Frauen/Freund­innen die Möglichkeit zu geben an einem Ausflug teilnehmen zu können, haben wir kurzfristig eine Fahrt nach Bad Soden-Allendorf organisiert. Unser Sportkamerad Wolfgang Reckeikamm, der aus dieser Gegend kommt, hat bereits Kontakte hergestellt. So wurde für den 08.06.2002 ein Fußballspiel vereinbart mit anschließendem Grillen mit unseren Gastge­bern. Weiterhin sind in einem Hotel Reservierungen für 45 Personen vor­genommen worden. Die Kosten für das Doppelzimmer inklusive Frühstück betragen rd. 65 und sind von den Teilnehmern selbst zu finanzieren. Die Kosten für den Bus werden vom Verein übernommen. Nach derzeiti­gen Überlegungen wird samstags recht frühzeitig abgefahren, um ggf. eine Besichtigung der Wartburg durchzuführen. Die Abfahrt wird sonntags gegen ca 15.00 Uhr erfolgen. Das genaue Ausflugsprogramm wird noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Da wir bis zum März 2002 dem Hotel die genaue Personenzahl durch­geben müssen, sind verbindliche Anmeldungen zu dieser Fahrt ab sofort bei Claus Reusch, Tel. 1403 möglich.

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Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

mittwochs von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr, evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen. Telefon und Fax: 06485/223.

Fastnachtsfeier

der Frauengemeinschaft Nentershausen

am Donnerstag, 31.01.2002, um 15.11 Uhr im Jugendheim. Bitte bis Mon­tag, 28.01., mit 4 Euro im Pfarrbüro anmelden.

Kaffeegedeck und gute Laune mitbringen!

Fahrmöglichkeiten werden angeboten, bitte ebenfalls im Pfarrbüro melden.

Gemeindeverwaltung Nentershausen - Umlegungsausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIm Hasenacker der Orts­gemeinde Nentershausen ist für die Ordnungsnummern 11 und 53 am 09.01.2002 unanfechtbar geworden.

Damit ist der Umlegungsplan insgesamt unanfechtbar.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer­den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah­lungsvereinbarungen getroffen hat.