blatt VG Montabaur
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Nr. 04/2002
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iNamc der Schiedsperson bzw, des Vertreters -
^chiedsp erson:
Benno Philippi
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:
Gregor Hommrich
Orgclsweg 23, 56412 Großh olbach
Schiedsperson:
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitclbom Vertreter:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,
56412 Untershausen_
Schiedsperson:
Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,
56412 Untershausen Vertreter:
Reinhard Labonte
Am Nörrenpfad 6, 5633 7 Eitelbom
Schiedsperson:
Gregor Hommrich
Orgelsweg 23, 56412 Großholbach
Vertreter:
Benno Philippi
Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur
Telefon
02602/5590
02602/18410
02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
02602/4761
02602/4761
02620/2273 (privat)
02603/972286
(dienstlich)
02602/18410
02602/5590
L-Nr
87/01
' 88/01
89/01
90/01
92/01
94/01
96/01
97/01
98/01
99/01
D1/01
B1
f/01
0/01
1/01
112/01
3/01
4/01
I/02
i/02
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6/02
8/02
9/02
10/02
11/02
12/02 silberne Damenhalskette mit kleinem blauen Stein als Anhänger (Modeschmuck)
13/02 silberner Ring mit Frosch
Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bürgerbüro Zimmer 101, Tel.: 02602/126123,56410 Montabaur melden.
Ihiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der |le und die Ortsgemeinde Boden.
hiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, Eisei und Simmern.
fchiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor- fiübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- , Stahlhofen und Daubach. jSchiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Bhausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, inroth und Ruppach-Goldhausen.
nntmachung des Fundamtes
Ide Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montabaur abgegeben:
Fundgegenstände
Fahrrad, Marke Mc-Kenzie Mountain Bike Silber metallic 1 Geldschein 1 Geldschein
1 braunes Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel 3 Geldbörsen ohne Inhalt, schwarz, blau (Maus, blau (FC Bayern) 1 braune Geldbörse mit Geldbetrag und 3 Schlüssel mit kl. Messer Kinderfahrrad 26Zoll, Marlu Active grün/blau 12Gang 1 Sonnenbrille
Kinderregenschirm mit blauem Griff
Kinderjacke rot Größe M
Kinderjacke, orange/rot young canda Gr. 134
einzelner Schlüssel mit gelbem Anhänger (ohne Beschriftung)
3 Geldscheine Kamera Fujica DL 20 Kinderzahnschiene
goldener Ring mit blauem Stein (333er)
1 grüner Schlüssel mit Wurmanhänger rot, grün, blau 5 Damenringe
4 Schlüssel mit silber-farbenen Anhänger weinrotes Schlüsselmäppchen mit 4 Schlüsseln blauer Schal
Schlüsselring mit 5 Schlüsseln, S.Oliver-Anhänger Brille mit Brillenetui vom Calvin Klein silberner Ohrring; goldener Ohrring; (Pferdekopf); goldener Ohrstecker(Bärchen); Goldkettchen mit Kreuz; silberner Kreuzanhänger, silberner Ring, kleiner Goldring (333); goldener Män- ner-Ehering (585), schwarzes Band mit einem Schlüssel u. Bravo-Anhänger
3 Schlüssel, davon einer abgebrochen mit Hundehalsband Trekking-Rad, Marke KTM, 26 Zoll, Happy Country, Radspeichen wie Windräder
1 Kinderhandschuh (gelb, rot, schwarz, grün)
Trekking-Rad “Tornado”
1 Ehering mit Gravur
silbernes (925) Armband (breit) mit Namensaufschrift “Christina” si bernes “Zippo”-Feuerzeug mit der Aufschrift “Abi 2000”
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Wichtige Mitteilung des Finanzamtes Montabaur
Änderungen bei der Scheckannahme zum 01.02.2002 Nach § 224 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung sind wirksame (fristwahrende) Zahlungen nur durch Entrichtung an die zuständige Finanzkasse möglich. Allerdings profitieren bisher Steuerbürger, die ihre Steuerzahlungen per Scheck beim zuständigen Finanzamt geleistet haben, von einer besonderen Vergünstigung. Bei vorgelegten Schecks galt und gilt zur Zeit noch der Eingangstag beim Finanzamt als Zahlung, auch wenn beim zuständigen Finanzamt keine eigene Finanzkasse vorhanden ist. Im Rahmen dieser Billigkeitsregelung konnten Steuerbürger bisher ihre Steuerzahlungen bis zum Fälligkeitstag bei ihrem Finanzamt fristgerecht und damit ohne Säumnisfolgen per Scheck leisten.
Diese Billigkeitsregelung ist nunmehr aufgehoben!
Für die Steuerpflichtigen im Finanzamtsbezirk Montabaur ergibt sich hierdurch keine Änderung, weil die zuständige Finanzkasse sich wie bisher beim Finanzamt Montabaur befindet.
Trotzdem gibt es einen einfacheren Weg, seine Steuern zu zahlen - die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren.
Vorteile das Lastschrifteinzugsverfahrens:
völlig risikolos, da jederzeitiges Widerrufsrecht Zeitersparnis (Ausfüllen Scheck bzw. der Anlage zum Scheck entfällt) Wege entfallen (zur Bank bzw. Post, zum Finanzamt bzw. zur Finanzkasse)
keine Terminüberwachung mehr
Säumniszuschläge entfallen, da die Zahlung als am Fälligkeitstag entrichtet gilt
Auflistung der Steuerbeträge im Bankauszug.
Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie wählen zwischen:
Personensteuern (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, jeweils mit Folgesteuern)
Betriebssteuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer) alle Steuerarten unter Ihrer Steuernummer (Personen- und Betriebssteuern jedoch ohne Kraftfahrzeugsteuer)
Kraftfahrzeugsteuer (es ist ein besonderer Ermächtigungsvordruck erforderlich).
Vordrucke zur Erteilung der Einzugsermächtigung erhalten Sie: bei Ihrem Finanzamt (für alle Bereiche) bzw. Ihrer Zulassungsstelle für Kraftfahrzeugsteuer über Internet: www.fin-rlp.de/vordrucke Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Montabaur!

