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blatt VG Montabaur

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Nr. 04/2002

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iNamc der Schiedsperson bzw, des Vertreters -

^chiedsp erson:

Benno Philippi

Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich

Orgclsweg 23, 56412 Großh olbach

Schiedsperson:

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitclbom Vertreter:

Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen_

Schiedsperson:

Gerhard Schumann In den Krautgärten 3,

56412 Untershausen Vertreter:

Reinhard Labonte

Am Nörrenpfad 6, 5633 7 Eitelbom

Schiedsperson:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

Vertreter:

Benno Philippi

Lahnstrasse 2, 56410 Montabaur

Telefon

02602/5590

02602/18410

02620/2273 (privat)

02603/972286

(dienstlich)

02602/4761

02602/4761

02620/2273 (privat)

02603/972286

(dienstlich)

02602/18410

02602/5590

L-Nr

87/01

' 88/01

89/01

90/01

92/01

94/01

96/01

97/01

98/01

99/01

D1/01

B1

f/01

0/01

1/01

112/01

3/01

4/01

I/02

i/02

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6/02

8/02

9/02

10/02

11/02

12/02 silberne Damenhalskette mit kleinem blauen Stein als Anhän­ger (Modeschmuck)

13/02 silberner Ring mit Frosch

Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Bürgerbüro Zimmer 101, Tel.: 02602/126123,56410 Montabaur melden.

Ihiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der |le und die Ortsgemeinde Boden.

hiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelborn, Kadenbach, Eisei und Simmern.

fchiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Hor- fiübingen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Unters- , Stahlhofen und Daubach. jSchiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, Bhausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, inroth und Ruppach-Goldhausen.

nntmachung des Fundamtes

Ide Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montabaur abgege­ben:

Fundgegenstände

Fahrrad, Marke Mc-Kenzie Mountain Bike Silber metallic 1 Geldschein 1 Geldschein

1 braunes Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel 3 Geldbörsen ohne Inhalt, schwarz, blau (Maus, blau (FC Bayern) 1 braune Geldbörse mit Geldbetrag und 3 Schlüssel mit kl. Messer Kinderfahrrad 26Zoll, Marlu Active grün/blau 12Gang 1 Sonnenbrille

Kinderregenschirm mit blauem Griff

Kinderjacke rot Größe M

Kinderjacke, orange/rot young canda Gr. 134

einzelner Schlüssel mit gelbem Anhänger (ohne Beschriftung)

3 Geldscheine Kamera Fujica DL 20 Kinderzahnschiene

goldener Ring mit blauem Stein (333er)

1 grüner Schlüssel mit Wurmanhänger rot, grün, blau 5 Damenringe

4 Schlüssel mit silber-farbenen Anhänger weinrotes Schlüsselmäppchen mit 4 Schlüsseln blauer Schal

Schlüsselring mit 5 Schlüsseln, S.Oliver-Anhänger Brille mit Brillenetui vom Calvin Klein silberner Ohrring; goldener Ohrring; (Pferdekopf); goldener Ohrstecker(Bärchen); Goldkettchen mit Kreuz; silberner Kreu­zanhänger, silberner Ring, kleiner Goldring (333); goldener Män- ner-Ehering (585), schwarzes Band mit einem Schlüssel u. Bra­vo-Anhänger

3 Schlüssel, davon einer abgebrochen mit Hundehalsband Trekking-Rad, Marke KTM, 26 Zoll, Happy Country, Radspei­chen wie Windräder

1 Kinderhandschuh (gelb, rot, schwarz, grün)

Trekking-RadTornado

1 Ehering mit Gravur

silbernes (925) Armband (breit) mit NamensaufschriftChristina si bernesZippo-Feuerzeug mit der AufschriftAbi 2000

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Wr freuen «ns auf Ih«

Das Tarn de* , Mons-Tabor-Bodes Montabaur Telefon 02602/46 II

Wichtige Mitteilung des Finanzamtes Montabaur

Änderungen bei der Scheckannahme zum 01.02.2002 Nach § 224 Abs. 1 und 2 der Abgabenordnung sind wirksame (fristwah­rende) Zahlungen nur durch Entrichtung an die zuständige Finanzkas­se möglich. Allerdings profitieren bisher Steuerbürger, die ihre Steuer­zahlungen per Scheck beim zuständigen Finanzamt geleistet haben, von einer besonderen Vergünstigung. Bei vorgelegten Schecks galt und gilt zur Zeit noch der Eingangstag beim Finanzamt als Zahlung, auch wenn beim zuständigen Finanzamt keine eigene Finanzkasse vorhanden ist. Im Rahmen dieser Billigkeitsregelung konnten Steuerbürger bisher ihre Steu­erzahlungen bis zum Fälligkeitstag bei ihrem Finanzamt fristgerecht und damit ohne Säumnisfolgen per Scheck leisten.

Diese Billigkeitsregelung ist nunmehr aufgehoben!

Für die Steuerpflichtigen im Finanzamtsbezirk Montabaur ergibt sich hier­durch keine Änderung, weil die zuständige Finanzkasse sich wie bisher beim Finanzamt Montabaur befindet.

Trotzdem gibt es einen einfacheren Weg, seine Steuern zu zahlen - die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren.

Vorteile das Lastschrifteinzugsverfahrens:

völlig risikolos, da jederzeitiges Widerrufsrecht Zeitersparnis (Ausfüllen Scheck bzw. der Anlage zum Scheck entfällt) Wege entfallen (zur Bank bzw. Post, zum Finanzamt bzw. zur Finanz­kasse)

keine Terminüberwachung mehr

Säumniszuschläge entfallen, da die Zahlung als am Fälligkeitstag entrichtet gilt

Auflistung der Steuerbeträge im Bankauszug.

Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie wählen zwischen:

Personensteuern (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, jeweils mit Folgesteuern)

Betriebssteuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer) alle Steuerarten unter Ihrer Steuernummer (Personen- und Betriebs­steuern jedoch ohne Kraftfahrzeugsteuer)

Kraftfahrzeugsteuer (es ist ein besonderer Ermächtigungsvordruck erforderlich).

Vordrucke zur Erteilung der Einzugsermächtigung erhalten Sie: bei Ihrem Finanzamt (für alle Bereiche) bzw. Ihrer Zulassungsstel­le für Kraftfahrzeugsteuer über Internet: www.fin-rlp.de/vordrucke Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Montabaur!