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Nr. 03/2002

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^Eintracht Nentershausen

*JL. Chorprobe findet am Montag, 21.01.2002, um 19.30 Uhr für SfJmen im Vereinslokal statt.

i-Club Nentershausen

n V n 18 01 2002 , gratulieren wir unseren Vereinsmitgliedern Petra Bfetle\ Speier zu ihrem Töchterchen. Treffpunkt: 19.30 Uhr bei Wal- !^nz Tel. 4233.

s t ki 23 02 . 2002 , findet unsere Vereinswanderung mit Abschluss ,rillhütte statt.

treffen wir uns jeden Montag um 20.00 Uhr in der neuen Turn- ilr Skiqymnastik. Hierzu laden wir auch Nichtmitglieder unseres i lieh ein. j e der, der sich ein wenig fit halten will und nichts gegen mg hat ist bei uns richtig. Die Gymnastik dauert eine Stunde.

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der Freiwilligen Feuerwehr Nentershausen

bis 26.05.2002 einen Mehrtageaus-

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»Verein veranstaltet vom 23.05.

P ich Berlin Anmeldungen für Mitglieder bei Klaus Auster, Tel. 4438. jeschluß: 31.01.2002.

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»chstunden des Ortsbürgermeisters

jJg S .von 18.00 bis 20.00 Uhr

irstags. von 1 900 bis 21.00 Uhr

fcndeverwaltung.Tel.: 06485/224

jrgermeister.Tel.: 06485/224

terdienst

eachten Sie unsere ausführlichen Hinweise zum Winterdienst unter ijbrik: Eisbachgemeinden!

Sgjsammeln der Weihnachtsbäume

I jn den vorangegangenen Jahren, werden auch in diesem Jahr die fedienten Weihnachtsbäume wieder von der Jugendabteilung des Vereins eingesammelt. Die Einsammlung der Weihnachtsbäume ist [19.01.2002. Die Jugendabteilung würde sich über eine kleine Spen­den

Gerhard Theis 1. Beigeordneter

HORamel e.V. Niedererbach

ung zur Jahreshauptversammlung

nnerstag, 24.01.2002 findet um 20.00 Uhr im Haus Erlenbach unse- isjährige Jahreshauptversammlung statt. Alle aktiven und passiven ieder sind hierzu herzlich eingeladen.

ufige Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; 2. hmigung der Tagesordnung; 3. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden; 4. Jahresbericht des Kassierers; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6 . Entla­stung des Kassierers; 7. Neuwahlen des Vorstandes und der Kassen­prüfer, 8 . Festsetzung der neuen Mitgliedsbeiträge (in Euro); 9. Termine imjahr2002; 10. Bericht und Ausblick des Chorleiters; 11. .Verschiede- nesJßofern Ergänzungen dieser Tagesordnung gewünscht sind, sollten siejitte in schriftlicher Form bis spätestens 22.01.2002 beim Vorstand reicht werden.

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itnacht 2002

Diejeiden Kappensitzungen des Vereinsrings Niedererbach stehen in [dieseni Jahr unter dem MottoMagische Nächte und finden am 02. und 09^.2002, jeweils um 20.11 Uhr, im Haus Erlenbach statt. (Kartenvor- .auf am Sonntag, 27.01.2002, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Haus bach). Vereine oder Gruppen, die an diesen Sitzuhgen mit einem _irarnmpunkt teilnehmen möchten, müssen dies bis spätestens Mon­tag, 128.01.2002, bei der Sitzungspräsidentin Bettina Pawlik anmelden. Musik oder Töne, die von denAktiven während ihres Auftritts benötigt wer- den sind bis spätestens Dienstag, 29.01.2002 in einer brauchbaren Qua­rt a ^ hristian Ka 'ser, Tel.: 911981 abzugeben. Spätere Anmeldungen oder Abgaben können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berück- ijpigt werden.

kT* ? ms,a 9 26.01.2002, um 15.00 Uhr, laden die Frauen zu einem musi- 0 a f ia en ^eppelkaffee mit Programm ins Haus Erlenbach ein. Hierfür sma,Anmeldungen bei Irmgard Kaiser, Tel.: 1239 bis zum 23.01.2002

^Vderlich.

Injei

isikar®

eintieM fiesem Jahr wird es erstmals am Freitag, 08.02.2002, um 17.00 Uhr, ich! käitj |j _ n , e ® l 9 ene Kinderfastnacht mit Programm geben. Weitere Informationen j Dip© K e, u Un ^? n ! ür Beläge nimmt Elke Schuy, Tel.: 8561, entgegen, eilige^ uirJh'«5'® hierfür findet wegen der Altweiberfastnacht bereits am Mitt- auchfül weh, 06.02.2002, um 18.00 Uhr, statt.

>r Kind^ ^fjjerälprobe der Kappensitzungen ist Freitag, der 01.02.2002,

7 oi*in k. Uhr vor 9 e sehen. Ein Probeplan für diesen Abend wird recht­zeitig bekannt gegeben.

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Mitgliederversammlung 2002

Der Schützenverein erinnert seine Mitglieder noch einmal daran, dass am 25.01.2002, ab 19.30 Uhr, in unserem Schützenhaus wie in jedem Janu­ar unsere Mitgliederversammlung stattfindet.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden + ggf. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Schriftführers; 4. Bericht des Kassierers; 5, Bericht der Kassenprüfer; 6 . Entlastung des Vorstandes; 7. Wahl eines Pressewartes; 8 . Verschiedenes

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon:.06485/228

Winterdienst

Bitte beachten Sie unsere ausführlichen Hinweise zum Winterdienst unter der Rubrik Eisbachgemeinden!

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Am 08.01.2002 verstarb im Alter von 66 Jahren

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J^urt J^ehsmonn

Herr Rehsmann war von 1969 bis 1974 Mitglied des Ortsgemeinderates Nomborn. Rat und Verwaltung danken Herrn Rehsmann für sein kommunalpoliti­sches Engagement und für die zum Wohle der dör­flichen Gemeinschaft geleisteten Dienste. Wir wer­den sein Andenken in Ehren halten.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

Für die Ortsgemeinde Nomborn Walter Brach, Ortsbürgermeister

Neubesetzung des Amtes als Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Heiligenroth

Nachdem der Bezirksschornsteinfegermeister des Kehrbezirks Heiligen­roth, Wolfgang Groß, in den Ruhestand versetzt wurde, ist inzwischen eine Neubesetzung erfolgt: Zum neuen Bezirksschornsteinfegermeister wurde Frank Reusch, Im Strüthehen 13, 56412 Großholbach, bestellt. Herr Reusch ist zu erreichen unter der Tel-Nr. 02602/916004, Fax 02602/916005, Handy-Nr. 0170/2345816.

Innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur sind die Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heiligenroth (einschl. Industriegebiet), Nomborn und der Stadtteil Montabaur-Eschelbach von dieser Neuregelung betroffen.

ELBERTGEMEINDEN

Winterdienst

Der Wintereinbruch, der uns nach vielen Jahren wieder einmalweiße Weihnachten" bescherte und seit mehreren Wochen für andauernde win­terliche Verhältnisse sorgt, war für viele Menschen ungewohnt heftig und führte zu einigen Problemen im öffentlichen, aber auch im privaten Win­terdienst.

Dabei wurden an die Mitarbeiter der Räumdienste und der Bauhöfe, aber auch an die Ortsbürgermeisterinnen und die Ortsbürgermeister sowie an die Verwaltung viele Fragen und Forderungen gestellt.

Wir möchten daher nachfolgend einige klar stellende Hinweise zum Win­terdienst geben:

- Die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden haben in ihren Straßen­reinigungssatzungen die Reinigungspflicht und den Winterdienst für die Gehwege auf die Anlieger übertragen. Das bedeutet, dass auf den Geh­wegen die Anlieger den Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstump­fenden Stoffen zu streuen haben. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt eine Straßenfläche von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Geh­weg. Wenn ein Grundstück an zwei oder mehrere Straßen angrenzt oder ein öffentlicher Fußweg an dem Grundstück entlang verläuft, gilt die Rei- nigungs- und Streupflicht auch für diese Flächen.

- Es macht wenig Sinn, den Schnee von den Gehwegen auf die Fahrbahn zu schaufeln und sich dann darüber zu beklagen, dass die Räumdienste