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Nr. 01/02/2002

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Ihenblatt VG Montabaur

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C Undbej fstellenausschreibung

Isbürgern i n - P Ortsaemeinden Neuhäusel und Eitelbom suchen als Verwalter C 'l des Augststadions für die Reinigung des Stadiongebäudes zum Höchstmöglichen Zeitpunkt Westerwaljfpeine Reinigungskraft.

I ni auszu führenden Tätigkeiten erstrecken sich auf die Reinigungs- l d ® nl 6 tzteoyftL ten jm Sommerhalbjahr (April - Oktober) mit einem monatlichen kg [wP le Swa nd von ca. 20 Stunden.

rage reiv'Re Tätigkeit wird als sog. geringfügige Beschäftigung entlohnt ana- splänen^j log dem Tarif für gemeindliche Arbeiter (BMT-G II).

'des undBil i# e ressenten werden gebeten, sich mit Ortsbürgermeister Fritz Rog- nn ini Anse 1 ) ^nbach (02620/2227 od. 8442) od. Ortsbürgermeister Norbert Blath e mit Frauj, #2620/8825 od. 8610) in Verbindung zu setzen.

skünfte zur Tätigkeit werden gerne während der Sprechstunden geben.

?nn 5 Kwrrei St. Anna Neuhäusel

^uo2, um J;!T Jnd Sänne f

sich bishe-äWir'laden ganz herzlich ein zum Familiengottesdienst am 13.01.2002 um nO.15 Uhr.

für die Singgruppe brauchen wir dringend Mitsängerinnen und Mitsän- L r ! yju treffen uns wie üblich am Freitag, 11.01.2002, um 17.30 Uhr, im jOvina-Haus zur Probe. Hierzu laden wir alle Kinder und Jugendlichen, Krk . yielspaß am Singen haben, ganz herzlich ein. Die zweite Probe findet hten w lldann am Sonntag, 13.01.2002, um 9.15 Uhr in der Kirche statt. Auch wer i. vvir >>t<||| ta ^ s n j C ht kommen kann, ist zu dieser Probe ganz herzlich eingeladen.

tag, 13.01 a Verkauf von Waren aus dem Eine-Welt-Laden

Imtonschluss an den Familiengottesdienst am 13.01.2002 können wie- derWaren aus dem Eine-Welt-Laden in Koblenz erworben werden. Wir bitter um Verständnis, dass zur Bezahlung dieser in Kommission ver­ton Waren nur Euro akzeptiert werden können.

wie in (

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Jahreshauptversammlung

Am Freitag, 15.02.2002, findet um 19.00 Uhr im HotelThüringer Hof unsere Jahreshauptversammlung statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Vorstandsberichte, 3. Bericht der Kas­senprüfer, 4. Aussprache zu den einzelnen Berichten, 5. Vorhaben 2002, 6. Verschiedenes.

Evtl. Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand acht Tage vor der Jahreshauptversammlung einzureichen.

Wir würden uns freuen, recht viele Mitglieder begrüßen zu können. Anschließend ist ein gemütliches Beisammensein geplant.

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Kinderturnen 6-10 Jahre

So Ihr Lieben, Glück gehabt. Wir konnten wieder jemand ausfindig mache, der mit Euch turnen möchte. Jeden Donnerstag (erstmalig am 10.01.) von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr heißt es wieder: Sport, Spiel und Spaß für Grund­schulkinder in der Augst-Halle. Bitte weitersagen.

Info: Telefon 02620/1327. Also, worauf wartet Ihr.noch? Beitragsanpassung (Euro)

Liebe Sportfreunde. Bereits in der diesjährigen Jahreshauptversammlung (Februar 2001) wurde beschlossen, die Mitgliederbeiträge im Rahmen der Euroumstellung wie folgt anzupassen:

Senioren 2,00 Euro, Jugendliche 2,50 Euro, Erwachsene 3,50 Euro, Fami­lie (bis 2 Personen) 4,00 Euro, Familie (ab 3 Personen) 4,50 Euro.

Simmern

MännergesangvereinConstantia 1873 Neuhäusel e.V.

2, um 1936||inladung zur Jahreshauptversammlung

stattfindet. Dje Jahreshauptversammlung des MGV findet am Freitag, 11.01.2002, rsammlungj um 19 00 Uhr im Vereinslokal, Thüringer Hof, statt. Hierzu laden wir alle ^geschehene Mijtglieder recht herzlich ein.

.omm^^cj&esordnung: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Vorstandsberichte, 4jntlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Sonstiges.

rituelle Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand bis spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung einzureichen.

^schließend folgt ein gemütliches Beisammensein im Vereinslokal.

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Total verrückte Alte Herren Neuhäusel

Bunter Fastnachtsball am 19. Januar 2002

/ Für den am 19.01.2002 ab 20.11 Uhr in der Augst-Halle Eitelborn/Neuhäu­sel stattfindenden traditionellen Fastnachtsball bitten die Veranstalter um Pachtung und Akzeptanz folgender Hinweise:

Da die Veranstaltung ausverkauft ist, werden auch an der Abendkasse keine Eintrittskarten mehr erhältlich sein!

Bilass ist ab 19.00 Uhr! r bis 19.3OD0tränke und Speisen können nur gegen Euro abgerechnet werden! bis 19.301/ Für die Veranstaltung wünschen die total verrückten Alten Herren schon jetzt allen Gästen viel Spaß und Vergnügen.

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Auf zu den Karnevalssitzungen nach Neuhäusel

Am Karnevalssamstag, 09.02.2002, um 20.11 Uhr und dem Karnevals- Bintag, 10.02.2002, um 19.11 Uhr im St.-Anna-Haus. Das Motto in die­sem JahrWeltreise. Es erwartet Sie ein Programm der Spitzenklasse mit einheimischen Tanzgruppen und Büttenrednern.

®1envorverkauf am Freitag, 18.01.2002, ab 20.00 Uhr im HotelThürin­ger Hof in Neuhäusel.

Kartenpreis: 6 Euro.

Vprein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel e.V.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet am Samstag, 26.01.2002, um 14.00 Uhr im Hotel Thüringer Hof in Neuhäusel statt. Alle Vereinsmitglieder, ins­sondere auch die inaktiven/fördernden Mitglieder sind zur Teilnahme |geladen.

jesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Vor- indes, 4. Bericht der Kassenprüfer, 5. Beschluss über die Genehmi­gung der Jahresrechnung, 6. Beschluss über die Entlastung des Vor- ^|ndes und des Rechnungsführers, 7. Neuwahl des Vorstandes und der iiden Kassenprüfer, 8. Verschiedenes

VMh 96 3U * ^ r 9 änzun 9 der Tagesordnung müssen spätestens eine P c he vor der Mitgliederversammlung dem Vorsitzenden Peter Marx, menweg 10 - 56335 Neuhäusel, schriftlich mitgeteilt werden.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon: .02620/8614

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs- Satzung) in der Ortsgemeinde Simmern vom 18. Dezember 2001 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: Artikel 1

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Simmern über die Reini­gung öffentlicher Straßen vom 01.03.1983 §12 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe1.000,- DM durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 2

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Simmern über das Fried­hofs- und Bestattungswesen vom 05.07.1997.

§ 31 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe2.000, DM durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 3

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Simmern über den Schutz des Ortsbildes vom 24.11.1980 § 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe1.000, DM" durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

56337 Simmern, 18.12.2001 (S.) Schmidt

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-