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itt VG Montabaur

^^ifterTdes § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB **hsriiaung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- on», Ä pn sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre-

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-Lnasberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die MJx 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind ^railiakeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die r Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti-

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Hinunasanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- I^Sdes Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- rÜSensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs

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fiGemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

ls n die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften IfpJzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen f# n 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Ekommen. Dies gilt nicht, wenn

f o s ,immungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- IJung die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

die Ausfertigung sind oder

^""acnjuflriiguf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichstsbehörde den JumgaMJJ ß beans tandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- L enr-und| Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter 3 chaftung)jJ^ jchnun g des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, (dich geltend gemacht hat.

-and eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zend machen.

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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iBÜHRENORDNUNG

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt ntabaur

JO. Dezember 2001

pnd des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 21952 (BGBl. IS. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Lan- »erordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBI. S. 81). zuletzt geändert am

>'1 jf .1992 (GVBI. S. 115) werden nach Anhörung des Verbandsge- 't totes am 15.11.2001 und des Stadtrates am 30.08.2001 folgende BauGB) führen festgesetzt:

»lanesAlter

101 als SaFParkgebühren betragen: verWa !!WfP en Parkgaragen:

9e ^ eh , n iTT® e ' (Konrad Ade nauer-Platz)

n o«te?rrf is - si,aße)

mittwoji (Hospitaistraße)

12.30 und " türo Pra angefangene halbe Stunde rmannein- 3,0 Pro angefangene Stunde ab der 5. Parkstunde .lanesAus- «den übrigen Parkflächen (außer Kalbswiese) im Stadtgebiet an Lernautomaten: 0,25 Euro pro angefangene halbe Stunde.

bs. 1 Nr. 1

lann unbe- jkanntma- jrden ist. icht inner- pEuro

°ste, aber nicht abgeparkte Zeiten können auf allen Parkflächen, een eine Regelung der Parkzeit durch Parkscheinautomaten erfolgt,

Wt werden.

J dem ParkplatzKalbswiese

ra pro angefangene Stunde. Bei Entrichtung einer Parkgebühr von ... ein Tagesticket erstellt. Die Flöchstparkdauer mit einem

luber d ö^ket beträgt 10 Stunden. Auf diesem Parkplatz gelöste Parktickets

I. 'auf andere Parkplätze im Stadtgebiet übertragbar, l^hrenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Park- ' besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.

ivorschnf-

igen.

Nr. 51/52/2001

§2

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Gebührenordnung vom 16.03.1999 tritt ab dem Tage nach Bekannt­machung der vorgenannten Gebührenordnung außer Kraft.

Montabaur, 10.12.2001 Dr. Possel-Dölken

Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister

Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Montabaur II

Am Donnerstag, 27.12.2001, findet um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau, Ebene 3) in Montabaur eine Jagdgenossenschafts­versammlung statt.

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die geplante Änderung der Jagdbogen­grenzen zwischen den Jagdbögen 6 und 7 im gemeinschaftlichen JagdbezirkMontabaur II gern. § 6 Nr. 9 der Satzung der Jagdge­nossenschaftMontabaur II vom 19.04.2001

2. Bericht des Jagdvorstehers über die Verlängerung der Jagdpacht­verträge für die Jagdbögen 5,6 und 7 sowie über die Ausschreibung des Jagdbogens 4

3. Verschiedenes

Dr. Paul Possel-Dölken, Jagdvorsteher Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd­genosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Ver­tretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft angehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos­senschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd­genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd­genossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre ein- gebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekannt zu geben.

Langjährige Mitarbeiter des städtischen Bauhofes in den Ruhestand verabschiedet

Am Mittwoch, 12.12.2001, wurden im Rathaus Montabaur in einer kleinen Feierstunde Gerhard Eberth und Günther Henritzi zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedet.

Gerhard Eberth erlernte zunächst den Beruf des Dachdeckers. Nach mehrjähriger Tätigkeit im privaten Baugewerbe trat er am 01.11.1985 in den Dienst des städtischen Bauhofes. Er scheidet mit Ablauf des 31.12.2001 aus dem Dienst der Stadt Montabaur aus.

Günther Henritzi wurde im elterlichen Betrieb zum Schreiner ausgebildet. Bevor er am 01.10.1974 den Dienst beim städtischen Bauhof antrat war Herr Henritzi im elterlichen Betrieb und bei verschiedenen Baufirmen tätig. Am 01.01.1976 wurde er in den Dienst der Verbandsgemeinde Monta­baur übernommen. Durch Auflösung des Bauhofes der Verbandsge­meinde Montabaur wurde Herr Henritzi wiederum zum städtischen Bau­hof versetzt und scheidet ebenfalls mit Ablauf des 31.12.2001 aus. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken dankte beiden Mitarbeitern für ihre langjährigen treuen Dienste.

Für den nun beginnenden neuen Lebensabschnitt wünschte er im Namen von Rat und Verwaltung alles Gute.

Gerhard Eberth und Günther Henritzi erhalten von Bürgermeister Dr. Pos­sel-Dölken im Beisein des Personalratsvorsitzenden der Stadt Montabaur Helmut Kimm eine Dankesurkunde und ein Präsent.

MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur

Begrüße das neue Jahr vertrauensvoll und ohne Vorurteile, dann hast du es schon halb zum Freunde gewonnen (Novalis). Mit Zuversicht blicken wir auf das kommende Jahr, das wieder einige Höhepunkte in der Ver­einschronik bringen wird.