Einzelbild herunterladen

^VG Montabaur

Oberelbert

ien

Sa*

ihmen 'anschl 1d teilt $5|

abgelö

zverkaü

.02608/1499

.944603

id mandi

h S t u nde des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Verwaltung, Tel.02608/595

k v .02608/9449805

,,^einde@oberelbert.de

^'steLnbachhalle:

"(Hans, Stelzebach-Stubb.

jiiaungskraft für Stelzenbachhalle gesucht

f/Lmeinde sucht für den nächstmöglichen Zeitpunkt eine geeig- Rounqskraft für die Stelzenbachhalle. Die Arbeitszeit beträgt ca. Rn pro Woche. Nähere Informationen können bei Ortsbürger- Ekarl Jung erfragt werden.

L-pntinnen können sich bis zum 31.12.2001 bei der Ortsgemeinde Koder schriftlich bewerben.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

'ng auf das ißenreinigung

Zimmer wieder festzustellen, dass die Straßenreinigung teilwei- ingauss» -/sehr unzureichend und in sehr großzügig gehaltenen Zeitabstän- Landesfo! -'genommen wird. Wenn dann nach Kontrollen durch das Ord­neinen V» -^schriftliche Aufforderungen dieser Stelle ins Haus flattern, dann 'd-Pfalz| >fsich fast alle zu unrecht angesprochen, da die nächste Reini­nt, im -Aktion unmittelbar bevorstand und man sonst selbstverständlich ch'en Wirt «ich reinigt. Einige lassen sich aber auch von solchen Schreiben lie BesdÄerschrecken und zeigen durch demonstratives Nichtstun ihre Hal- MateriaH-' 1 dieser Frage.

_j;;önlich gehen diese immer wiederkehrenden Aufrufeauf den ndenEurofc'un'dich würde mir etwas mehr Verantwortungsbewusstsein und fjvHaft zur Übernahme solcher aus meiner Sicht selbstverständli- ngssatz»?S!chten wünschen, damit ich meine Zeit für sinnvollere Tätigkeiten :hstenAus den kann. Vielen Dank im voraus!

Karl Jung, Ortsbürgermeister

iIm Hardt

1 wen Oberelbert

SS | U 9 w!? m '&°ch, 19.12.2001,14.30 Uhr, treffen sich die Senioren zur Weih- rei zm desL.i,j er j n (j en Laurentius-Stuben.

der Ort! ils

! a bzwfals uchsts

«g

Tag der ] Verkehrt

30.11.2«

30.11.20C

30.11.2«

30.11.2«

30.11.2«

30.11.2«

liederkranz Oberelbert

hdung zur Jahreshauptversammlung des MGVLiederkranz albert 2002 am Freitag, 04.01.2002

pung/Tagesordnung; 2. Totengedenken; 3. Jahresbericht Kas- b,Schriftführer, Rückblick d. 1. Vorsitzenden; 4. Bericht d. Kassen- lv;5,Wahl d. Wahlleiter; 6. Entlastung d. Vorstandes; 7. Neuwahlen; l'nine 2002; 9. Verschiedenes.

erturnen

'Stag, 15.12.2001, findet kein Kinderturnen statt. Unsere letzte fs'jndein diesem Jahr ist am 22.12.2001 um 13.30 Uhr. Es findet auch f ene Weihnachtsfeier statt, zu der ihr alle herzlich eingeladen seid.

Turnstunde im neuen Jahr ist am 12.01.2002 um 13.30 Uhr. Alle ^zwischen drei und sechs Jahren sind herzlich willkommen.

perein Oberelbert

is-Ski-Party

^ der Winderwanderung am Samstag, 29.12.2001, Einkehr zur Apres- f^y des Sportvereins Oberelbert. Beginn ist ab 14.00 Uhr auf dem fafeOberelbert. Glühwein und Jägertee stärken die Seele und das Eine kräftige Pilzpfanne wird den kleinen Hunger stillen. Auch wer vorherige Wanderung zu uns kommt, ist herzlich willkommen.

t +

ach sich hie]

\G bei« VAG von ain<

verschii

Welschneudorf

biJn S S de des Ortsbürgermeisters dienstags....

Un %fr 5 evew ^ng, und^.02608/204

'ine Fach« J 9 Mplatz, Wilhelm Eberth. 02608/202

andiegeän- 'JKurfurstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710

jezaten Gemeindebücherei

.von 15.00 bis 16.00 Uhr

Nr. 50/2001

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Mittwoch, 19.12.2001, um 19.00 Uhr im Rathaus statt.

Tagesordnung

1. Öffentliche Sitzung

1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 20.11.2001 (öffentlicher Teil)

2. Nachwahl von Ausschussmitgliedern

3. Verschiedenes

4. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 20.11.2001 (nichtöffentlicher Teil)

2. Zuschussangelegenheit

3. Bauangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Welschneudorf, 10.12.2001 Schwarz

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Welschneudorf

vom 04. Dezember 2001

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 01.12.1989 § 11 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe1.000,- DM durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 2

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 09.06.1988 § 31 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe2.000, DM durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 3

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Benutzung des Kinderspielplatzes der Ortsgemeinde (Waldkinder­spielplatz) vom 26.08.1977

Unter Abschnitt IV. Ordnungswidrigkeiten wird § 6 wie folgt geändert: In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe100, DM durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 4

Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über den Schutz des Ortsbiides vom 20.07.1981 § 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe1.000, DM durch die Angabe 5.000, EUR ersetzt.

Artikel 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.

56412 Welschneudorf, 04.12.2001 (S.) Schwarz

Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgen­des hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Welschneudorf, 04.12.2001 (S.) Schwarz

Ortsbürgermeister