„^VG Montabaur
Oberelbert
ien
Sa*
ihmen 'anschl 1d teilt $5|
abgelö
■zverkaü
.02608/1499
.944603
id mandi
h S t u nde des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Verwaltung, Tel.02608/595
k “ v .02608/9449805
,,^einde@oberelbert.de
■^'steLnbachhalle:
"(Hans, Stelzebach-Stubb.
jiiaungskraft für Stelzenbachhalle gesucht
f/Lmeinde sucht für den nächstmöglichen Zeitpunkt eine geeig- Rounqskraft für die Stelzenbachhalle. Die Arbeitszeit beträgt ca. Rn pro Woche. Nähere Informationen können bei Ortsbürger- Ekarl Jung erfragt werden.
L-pntinnen können sich bis zum 31.12.2001 bei der Ortsgemeinde Koder schriftlich bewerben.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
'ng auf das ißenreinigung
Zimmer wieder festzustellen, dass die Straßenreinigung teilwei- ingauss» -/sehr unzureichend und in sehr großzügig gehaltenen Zeitabstän- Landesfo! ■ -'genommen wird. Wenn dann nach Kontrollen durch das Ordneinen V» -^schriftliche Aufforderungen dieser Stelle ins Haus flattern, dann 'd-Pfalz| >fsich fast alle zu unrecht angesprochen, da die nächste Reinint, im -Aktion unmittelbar bevorstand und man sonst selbstverständlich ch'en Wirt «ich reinigt. Einige lassen sich aber auch von solchen Schreiben lie BesdÄerschrecken und zeigen durch demonstratives Nichtstun ihre Hal- MateriaH-' 1 dieser Frage.
_j;;önlich gehen diese immer wiederkehrenden Aufrufe “auf den ndenEurofc'un'dich würde mir etwas mehr Verantwortungsbewusstsein und fjvHaft zur Übernahme solcher aus meiner Sicht selbstverständli- ngssatz»?S!chten wünschen, damit ich meine Zeit für sinnvollere Tätigkeiten :hstenAus den kann. Vielen Dank im voraus!
Karl Jung, Ortsbürgermeister
i “Im Hardt
1 wen Oberelbert
SS | U 9 w!? m '&°ch, 19.12.2001,14.30 Uhr, treffen sich die Senioren zur Weih- rei zm desL.i,j er j n (j en Laurentius-Stuben.
der Ort! ils
! a bzwfals uchsts
«g
Tag der ] Verkehrt
30.11.2«
30.11.20C
30.11.2«
30.11.2«
30.11.2«
30.11.2«
liederkranz” Oberelbert
hdung zur Jahreshauptversammlung des MGV “Liederkranz” albert 2002 am Freitag, 04.01.2002
pung/Tagesordnung; 2. Totengedenken; 3. Jahresbericht Kas- b,Schriftführer, Rückblick d. 1. Vorsitzenden; 4. Bericht d. Kassen- lv;5,Wahl d. Wahlleiter; 6. Entlastung d. Vorstandes; 7. Neuwahlen; l'nine 2002; 9. Verschiedenes.
erturnen
'Stag, 15.12.2001, findet kein Kinderturnen statt. Unsere letzte fs'jndein diesem Jahr ist am 22.12.2001 um 13.30 Uhr. Es findet auch f• ene Weihnachtsfeier statt, zu der ihr alle herzlich eingeladen seid.
Turnstunde im neuen Jahr ist am 12.01.2002 um 13.30 Uhr. Alle ^zwischen drei und sechs Jahren sind herzlich willkommen.
perein Oberelbert
is-Ski-Party
^ der Winderwanderung am Samstag, 29.12.2001, Einkehr zur Apres- f^y des Sportvereins Oberelbert. Beginn ist ab 14.00 Uhr auf dem fafeOberelbert. Glühwein und Jägertee stärken die Seele und das Eine kräftige Pilzpfanne wird den kleinen Hunger stillen. Auch wer ■vorherige Wanderung zu uns kommt, ist herzlich willkommen.
t +
ach sich hie]
\G bei« VAG von ain<
verschii
Welschneudorf
biJn S S de des Ortsbürgermeisters dienstags....
Un %fr 5 evew ^ng, lä und^.02608/204
'ine Fach« J 9 Mplatz, Wilhelm Eberth. 02608/202
andiegeän- 'JKurfurstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710
jezaten Gemeindebücherei
.von 15.00 bis 16.00 Uhr
Nr. 50/2001
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Mittwoch, 19.12.2001, um 19.00 Uhr im Rathaus statt.
Tagesordnung
1. Öffentliche Sitzung
1 • Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.11.2001 (öffentlicher Teil)
2. Nachwahl von Ausschussmitgliedern
3. Verschiedenes
4. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.11.2001 (nichtöffentlicher Teil)
2. Zuschussangelegenheit
3. Bauangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit
5. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56412 Welschneudorf, 10.12.2001 Schwarz
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) in der Ortsgemeinde Welschneudorf
vom 04. Dezember 2001
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Artikel 1
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 01.12.1989 § 11 (Geldbuße und Zwangsmittel) wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe “1.000,- DM” durch die Angabe “5.000,— EUR” ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 09.06.1988 § 31 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “2.000,— DM” durch die Angabe “5.000,— EUR” ersetzt.
Artikel 3
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über die Benutzung des Kinderspielplatzes der Ortsgemeinde (Waldkinderspielplatz) vom 26.08.1977
Unter Abschnitt IV. Ordnungswidrigkeiten wird § 6 wie folgt geändert: In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “100,— DM” durch die Angabe “5.000,— EUR” ersetzt.
Artikel 4
Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf über den Schutz des Ortsbiides vom 20.07.1981 § 2 (Ordnungswidrigkeiten) wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe “1.000,— DM” durch die Angabe “5.000,— EUR” ersetzt.
Artikel 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.
56412 Welschneudorf, 04.12.2001 (S.) Schwarz
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Welschneudorf, 04.12.2001 (S.) Schwarz
Ortsbürgermeister

