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Nr. 50.5

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Montabaur

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Älschneudorf/Horbach/Winden

Spieie tragen unsere Jugendmannschaften in der kommenden

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<Westerwald

<ä iSe 12 2001 in der Sporthalle 2 in Montabaur

rillJSG Elbert/W./H./W., 15.12.2001,9.30 Uhr, 1. Runde 2'ElbertAA/./H./W., 15.12.2001, 13.45 Uhr, 1. Runde

Bereinigung 1920 Horbach e.V.

^2812 2001 , findet auch dieses Jahr die traditionelle Wände- ii Mannschaft statt. Zu dieser Wanderung sind aber auch alle £jseingeladen.

f mitnehen möchte: es geht um 13.00 Uhr los. Treffpunkt ist vor ^der GaststätteZum Grünen Baum in Horbach.

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hstunde des Ortsbürgermeisters

fcj' .von 19.00 bis 20.00 Uhr

^öSehaus, Im Wiesengrund 1

Gemeindehaus.06439/1764

gOftsbiirgermeister (privat).06439/900990

gliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des raartenzweckverbandes kenbach/Horbach für das Jahr 2002

36.12.2001

.ftandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde- .^für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts- !evom 03.12.2001 hiermit bekanntgemacht wird:

iJaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im -gshaushalt

»Emahme auf.248.000,00 Euro

»Ausgabe auf.248.000,00 Euro

nfonshaushalt

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»Einnahme auf.2.500,00 Euro

^Ausgabe auf.2.500,00 Euro

xiö'Zt.

^werden nicht veranschlagt.

Kriiungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

"agebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kinder­ft beträgt 77.000,00 Euro.

"'age 2002 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen fanden Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 ÜerSatzung) zu ermitteln, ihhaben zu zahlen:

Umlage Euro

Feinde Gackenbach ? 5 'Binde Horbach

Kinder

37.824,56

39.175,44

77.000,00

__ Nr. 50/2001

Hinweis

d , ie unt ! r Ver,etzun 9 von Verfahrens- oder Formvorschriften sinri Lnf SetZes ? u der auf 9 rund dieses Gesetzes zustande gekommen 7 ,?ctönH 6n f ln Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunq verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Vertahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Ktalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Nachbarschaftsladen in Gackenbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit einigen Wochen existiert in Gackenbach kein Lebensmittelgeschäft mehr. Im Rahmen der Dorfwerkstatt haben die Mitglieder des Arbeits­kreisesInfrastruktur die Möglichkeit der Neugründung bzw. Neueinrei­chung eines Dorfladens diskutiert. Den Bedarf für die Einrichtung eines solchen Ladens möchten die Mitglieder des Arbeitskreises mit einem Fra­gebogen ermitteln, der der nächsten Wochenblattausgabe beilieqen wird.

Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit zur Beantwortung des Fra­gebogens. Ihre Angaben sind wichtige Grundlage dafür, ob und in wel­cher Form ein zukünftiger Nachbarschaftsladen betrieben werden kann. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mitarbeit!

Hans-Ulrich Weidenfeiler Die Mitglieder des

Ortsbürgermeister ArbeitskreisesInfrastruktur"

Horbach

^igung der Haushaltssatzung

^Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gacken­bach für das Haushaltsjahr 2002 werden keine Bedenken erho-

JMontabaur, 03 . 12.2001 /m Auftrag

f'^altung des Westerwaldkreises Diel

W' 029 / 901.10

»'an liegt zur Einsichtnahme vom 17.12.2001 bis 05.01.2002 t roandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- ki rad -Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Ker- (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und s 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffent-

. 06 . 12.2001 (Siegel) Weidenfeiler

S, Meckverband Verbandsvorsitzender

**Morbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435

Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Horbach für das Jahr 2002 vom 06.12.2001

i.

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts­behörde vom 03.12.2001 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.248.000, Euro

in der Ausgabe auf.248.000, Euro

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.2.500, Euro

in der Ausgabe auf.2.500, Euro

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kinder­gartens beträgt 77.000, Euro.

Die Umlage 2002 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.7. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Kinder Umlage Euro

Ortsgemeinde Gackenbach 28 37.824,56

Ortsgemeinde Horbach 29 39.175,44

y 57 77.000,00

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Geaen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gacken­bach/Horbach für das Haushaltsjahr 2002 werden keine Bedenken erhoben.

(weiter Seite 32)